Stadt Hanau, Main-Kinzig-Kreis und Landeswohlfahrtsverband Hessen vereinbaren engere Zusammenarbeit / Im Mittelpunkt steht der inklusive Sozialraum

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Bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zur Eingliederungshilfe (obere Reihe v. l.) Jannik Marquart, Erster Kreisbeigeordneter Main-Kinzig-Kreis, Alexander Heppe, Erster Beigeordneter des Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV), Hanaus Bürgermeister Dr. Maximilian Bieri (untere Reihe v. l.), Thorsten Stolz, Landrat des Main-Kinzig-Kreises, LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler und Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky. © Stadt Hanau / Moritz Göbel

14. September 2026 - Was braucht ein Mensch mit Behinderung, um möglichst selbstbestimmt leben zu können, wie kann er in seinem vertrauten Umfeld wohnen und arbeiten und vor allem: Wie lässt sich vermeiden, dass beim Wechsel von einer Zuständigkeit zur nächsten wichtige Informationen oder Hilfen verloren gehen, wenn beispielsweise nach dem Ende der Schulzeit, bei einem Berufswechsel oder bei zunehmendem Pflegebedarf eventuell neue Rahmenbedingungen greifen: Die Stadt Hanau, der Main-Kinzig-Kreis und der Landeswohlfahrtsverband (LWV) wollen, so der Tenor der heute unterzeichneten Kooperationsvereinbarung zur Eingliederungshilfe, unter anderem diese Übergänge frühzeitig vorbereiten, damit die notwendige Unterstützung im Sinne eines inklusiven Gemeinwesens möglichst reibungslos fortgeführt werden kann.

„Für die betroffenen Menschen ist nicht entscheidend, welche Behörde für welche Leistung zuständig ist. Entscheidend ist, dass sie in jeder Lebensphase die Unterstützung bekommen, die sie brauchen. Genau hier setzt die Vereinbarung an. Wir stimmen unsere Angebote noch besser aufeinander ab und werden gemeinsam Lösungen entwickeln, die sich noch gezielter am Menschen und seinem persönlichen Lebensumfeld orientieren“, sagt Bürgermeister Dr. Bieri.

Aus dem Main-Kinzig-Kreis werden das Amt für Soziale Förderung und Teilhabe, das Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr sowie das Jugendamt ihre Kompetenzen in die Kooperation einbringen. „Das enge Zusammenwirken im Sinne der betroffenen Menschen hat sich in der Vergangenheit bereits bewährt und wird mit dieser Vereinbarung noch einmal bekräftigt“, sagt Landrat Thorsten Stolz. „Die formulierten Eckpunkte zu Kommunikation, Transparenz, Dokumentation und Qualitätssicherung werden gewährleisten, dass die gemeinsamen Ressourcen zielgerichtet und wirksam eingesetzt werden“, fasst er den Inhalt zusammen.

„Die Stadt Hanau als sechste kreisfreie Stadt in Hessen war bereits vor ihrer Auskreisung in die Zusammenarbeit einbezogen. Nun ist sie auch offiziell als dritter Partner in die Kooperationsvereinbarung aufgenommen worden. Unser gemeinsames Ziel war und ist es, inklusive Sozialräume und gleichwertige Lebensverhältnisse im Main-Kinzig-Kreis und in der Stadt Hanau zu fördern und zu stärken. Die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit, die sich bereits in den vergangenen Jahren in der Praxis bewährt hat, werden wir nun noch stärker miteinander verzahnen, um gemeinsam weitere Verbesserungen für die Menschen vor Ort zu erreichen“, erklären LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler und der Erste Beigeordnete des LWV, Alexander Heppe, übereinstimmend.

Hintergrund der neuen Vereinbarung sind die mit dem Bundesteilhabegesetz verbundenen Neuerungen und Veränderungen in der Eingliederungshilfe: Nicht mehr die Einschränkung oder eine bestimmte Einrichtung stehen im Mittelpunkt, sondern das, was der einzelne Mensch mit seinen Fähigkeiten, Bedürfnissen und persönlichen Lebenszielen benötigt. Die Vereinbarung regelt deshalb verbindlicher, wie Stadt, Landkreis und LWV in Zukunft ihre jeweils eigenständig wahrgenommenen Aufgaben synchronisieren, Informationen austauschen und Angebote gemeinsam weiterentwickeln, um inklusive Lebensverhältnisse im Landkreis und der Stadt zu stärken. So stimmen sich die drei Partner beispielsweise frühzeitig ab, wenn neue Einrichtungen und Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und besondere Wohnformen für Erwachsene geplant werden.

Der sogenannte inklusive Sozialraum übernimmt in Zukunft eine Schlüsselrolle: Menschen mit behinderungsbedingten Einschränkungen sollen selbstbestimmt und selbstständig dort wohnen, leben und arbeiten, wo sie zu Hause sind, also in ihrem Stadtteil, in ihrem vertrauten sozialen Umfeld. Dabei sollen individuelle Unterstützung, Eigeninitiative und bereits vorhandene Angebote vorrangig berücksichtigt und miteinander verknüpft werden, um durch eine entsprechende Gestaltung des Sozialraums die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Prävention. Bestehende Beratungsangebote sollen besser genutzt und bei Bedarf weiterentwickelt werden, damit Menschen, die beispielsweise von einer seelischen Behinderung bedroht sind, möglichst früh Unterstützung erhalten.

Die betroffenen Menschen und ihre Angehörigen sind nicht bloße Empfänger von Leistungen, sondern, so sieht es die Kooperation vor, gestalten die Weiterentwicklung der Angebote aktiv mit. Darüber hinaus sollen Bewohnerbeiräte, Werkstatträte, Selbsthilfegruppen sowie weitere Interessenvertretungen ihre Erfahrungen und Ideen beisteuern.

Um eine kontinuierliche, enge Abstimmung zu gewährleisten, richten die drei Partner eine gemeinsame Kooperationskonferenz ein, die mindestens zweimal jährlich tagt. Bei Bedarf können weitere Institutionen wie Jugendamt, Kranken- und Pflegekassen, Arbeitsagentur, Jobcenter, Wohnungswirtschaft und Hochschulen hinzugezogen werden. Unabhängig davon setzen alle drei Träger die Zusammenarbeit in bereits bestehenden regionalen Fachgremien fort.

„Gesetze, Vorgaben und Verwaltungsstrukturen sind das eine. Aber eine inklusive Stadt entsteht erst, wenn alle Menschen die Möglichkeit haben, ihr Leben nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten. Mit dieser Vereinbarung schaffen wir eine verlässliche Grundlage, um diesem Ziel in Hanau wieder ein Stück näherzukommen“, sagt Dr. Maximilian Bieri.