Umtauschmobil kommt nach Lieblos und Kassel
19. August 2026 - Das Führerschein-Umtauschmobil des Main-Kinzig-Kreises tourt nach den Sommerferien wieder durch das Kreisgebiet. Es macht am Mittwoch, 9. September, am Bürgerhaus Gründau-Lieblos (Am Bürgerzentrum) und am Mittwoch, 23. September, am Bürgerhaus in Biebergemünd-Kassel (Am Gemeindezentrum 3) Station, jeweils in der Zeit von 13.30 bis 16.20 Uhr. Hier können die Bürgerinnen und Bürger des Main-Kinzig-Kreises ihre alten Führerscheine fristgerecht umtauschen.
Das Umtauschmobil, eine Art Büro auf vier Rädern der Führerscheinstelle des Kreises, ist ein bürgernaher Service. Es tourt in regelmäßigen Abständen durch das Kreisgebiet und macht in den Kommunen Halt. Eine EU-Richtlinie sieht vor, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis spätestens 19. Januar 2033 erneuert sein müssen; gestaffelt nach Geburtsjahrgängen oder bei Karten von 1999 bis 2013 nach Ausstellungsjahr. Dieses Jahr sind die Inhaberinnen und Inhaber eines unbefristeten Kartenführerscheines dran, der in den Jahren von 2002 bis 2004 ausgestellt wurde. Aber auch alle anderen mit älteren Kartenführerscheinen oder gar noch Papierführerscheinen können vorbeikommen. Vorerst ausgenommen vom Pflichtumtausch sind all jene, die vor 1953 geboren wurden, ganz gleich welcher Art ihr Führerschein ist, sie haben Zeit bis 19. Januar 2033. Für sie ist der Umtausch bis dahin freiwillig.
Ein Umtausch ist natürlich auch weiterhin in den Führerscheinstellen in Linsengericht und Hanau sowie in den Rathäusern möglich. Zudem kann das Anliegen online über die Website des Main-Kinzig-Kreises (www.mkk.de) erledigt werden.
Wer mag, kann für einen bestimmten Zeitpunkt zwischen 13.30 und 16.20 Uhr einen Termin reservieren. Das geht ganz leicht per E-Mail an fuehrerscheinumtausch@mkk.de. In der Mail sollten im Betreff „Umtauschmobil Gründau“ beziehungsweise „Umtauschmobil Biebergemünd“ und im Fließtext der Vor- und Nachname stehen, gegebenenfalls zusätzlich der abweichende Nachname vom alten Führerschein sowie das Geburtsdatum, der Wohnort und eine Wunschuhrzeit. Alternativ kann man auch einfach so am Stand des Umtauschmobils vorbeischauen und seinen Führerschein umtauschen lassen, gegebenenfalls mit einzuplanender Wartezeit.
Mitzubringen sind der alte Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein aktuelles biometrisches Passbild. Ein digitales Bild kann auch gegen eine Gebühr von sechs Euro vor Ort erstellt werden. Die Gebühr für den Führerscheinumtausch beträgt 32,80 Euro. Darin ist der anschließende Direktversand schon inbegriffen. Vor Ort ist nur eine bargeldlose Zahlung mit EC-Karte möglich.
Hintergrund: Der Führerscheinumtausch
Die EU-Richtlinie zum Führerscheinumtausch (3. Führerschein-Richtlinie 2006/126/EG) sieht vor, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis spätestens 19. Januar 2033 in einen befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Ziel ist es, alle Führerscheine in einer Datenbank zu erfassen, sie einheitlich und sicherer zu gestalten, um sie somit vor Fälschungen zu schützen. Diese Umtauschfristen galten zunächst für Inhaber des grauen und rosa Papier-Führerscheins sowie des DDR-Führerscheins, ausgenommen der Geburtsjahrgänge vor 1953. Die letzte dieser Fristen endete zum 19. Januar 2025. Es folgt der Umtausch von EU-Kartenführerscheinen mit dem Ausstellungsjahr
- 1999 bis 2001: 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
- 2008: 19. Januar 2029
- 2009: 19. Januar 2030
- 2010: 19. Januar 2031
- 2011: 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: 19. Januar 2033.
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