Zum Online-Formular „Anzeige, Änderung oder Beendigung einer beruflichen Tätigkeit für Ausübende von Berufen des Gesundheitswesens“
(gemäß § 2 Abs. 2 Heilberufsgesetz, § 8 der Berufsordnung für Hebammen, § 9 Abs. 2 und § 12 HGöGD).
Medizinische Berufsaufsicht
Meldepflicht nach § 2 Absatz 2 Gesetz über das Berufsrecht und die Kammern der Heilberufe (Heilberufsgesetz).
Die Berufsgruppe, die unter § 2 Absatz 2 des Heilberufsgesetzes fallen, sind verpflichtet, ihre Tätigkeit beim jeweils zuständigen Gesundheitsamt an- und abzumelden.
Anzeigepflicht nach § 12 Absatz 1 Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD)
Die Berufsgruppe, die unter § 12 Absatz 1 des HGöGD fallen, sind verpflichtet, ihre Tätigkeit beim jeweils zuständigen Gesundheitsamt an- und abzumelden.
Online-Formular
Sachbearbeitung
Frau Zeller
Telefonnummer: 06051 85-11560
Frau Seikel
Telefonnummer: 06051 85-11563
Faxnummer: 06051 85-911567
E-Mail: med.berufsaufsicht@mkk.de
Postanschrift
Kreisausschuss Main-Kinzig-Kreis
Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr
A57.3 Berufsaufsicht / Anzeigepflicht
Barbarossastr. 24
63571 Gelnhausen
Digitaler Postkasten
In unserem digitalen Postkasten Berufsaufsicht können Sie Unterlagen einreichen und Nachrichten senden.
Für die Zusendung der Tätigkeitsanmeldung nehmen Sie bitten das oben genannte Onlineformular.
Anzeigepflicht nach § 12 Absatz 1 Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) sowie § 8 der Berufsordnung für Hebammen (HebBO)
Hebammen und Entbindungspfleger sind verpflichtet, ihre Tätigkeit beim jeweils zuständigen Gesundheitsamt an- und abzumelden.
Auf Verlangen sind Fortbildungsunterlagen gemäß der Berufsordnung für Hebammen vorzulegen.
Hausgeburten müssen jährlich, bis spätestens zum 31. Januar des Folgejahres, angezeigt werden.
Online-Formular
(gemäß § 2 Abs. 2 Heilberufsgesetz, § 8 der Berufsordnung für Hebammen, § 9 Abs. 2 und § 12 HGöGD).
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Sachbearbeitung
Frau Zeller
Telefonnummer: 06051 85-11560
Frau Seikel
Telefonnummer: 06051 85-11563
Faxnummer: 06051 85-911567
E-Mail: Med.Berufsaufsicht@mkk.de
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Kreisausschuss Main-Kinzig-Kreis
Amt 57.3 Berufsaufsicht / Anzeigepflicht
Barbarossastr. 24
63571 Gelnhausen
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Für die Zusendung der Tätigkeitsanmeldung nehmen Sie bitten das oben genannte Onlineformular.
Das Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr berät Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in Berufsfragen und überwacht die Berufspflichten. Zur Erlangung der Heilpraktikererlaubnis ist nach der Richtlinie zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes eine Überprüfung notwendig.
Die Überprüfungen finden zweimal jährlich statt. Bei bestandener schriftlicher Überprüfung (Multiple-Choice-Test) folgt die mündliche Überprüfung. Eine Überprüfung per Aktenlage ist ebenfalls in Teilbereichen möglich (siehe Richtlinie zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes).
Anmeldung zur Heilpraktikerüberprüfung
Überprüfungsplätze werden nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen vergeben.
Bei Einreichung von unvollständigen Antragsunterlagen kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden und wird kostenpflichtig abgelehnt.
Prüfungstermine
Die schriftlichen Heilpraktikerüberprüfungen finden jedes Jahr am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober statt.
Eine Anmeldung für die Überprüfung im März ist jeweils ab dem 15. Dezember des Vorjahres möglich, und für die Überprüfung im Oktober jeweils ab dem 15 Mai des gleichen Jahres möglich.
Anmeldung der Tätigkeit als Heilpraktiker*in
Diagnosen stellen und Therapien durchführen dürfen nur Ärztinnen, Ärzte, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker. Allen anderen Berufsgruppen ist dies untersagt.
Die Berufsgruppe der Heilpraktiker ist nach dem Heilpraktikergesetz und dem HGöGD verpflichtet, ihre Tätigkeit beim jeweils zuständigen Gesundheitsamt an- und abzumelden.
Online-Formular
(gemäß § 2 Abs. 2 Heilberufsgesetz, § 8 der Berufsordnung für Hebammen, § 9 Abs. 2 und § 12 HGöGD).
Sachbearbeitung
Frau Hartig
Telefon: 06051 85-11550
Fax: 06051 85-911550
E-Mail: heilpraktiker@mkk.de
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Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr
Amt 57.3 Heilpraktikerwesen
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