Bau- und Verwaltungsrecht

Zu den Aufgaben der Abteilung Bau- und Verwaltungsrecht gehört die Bearbeitung der verwaltungsrechtlichen Verfahren im Rahmen bauaufsichtlicher Tätigkeiten.

Zentrale Aufgaben sind dabei die Durchführung von Widerspruchsverfahren, die Ablehnung von Bauvorhaben sowie Ordnungsverfügungen jeglicher Art. Auch der Themenbereich illegales Bauen im Außenbereich gehört zu den Schwerpunkten der Arbeit.

Hinzu kommt die Zuständigkeit für das Führen des Baulastenverzeichnisses einschließlich der zugehörigen Sachbearbeitung.

Frau Fahn

Telefon: 06051 85-13911

E-Mail: Bauaufsicht@mkk.de


Frau Dudene

Telefon: 06051 85-13916

E-Mail: Bauaufsicht@mkk.de


Frau Meyer

Telefon: 06051 85-13910

E-Mail: Bauaufsicht@mkk.de


Frau Heil

Telefon: 06051 85-13914

E-Mail: Bauaufsicht@mkk.de


Herr Wögler

Telefon: 06051 85-13913

E-Mail: Bauaufsicht@mkk.de


Frau Höller

Telefon: 06051 85-13915

E-Mail: Bauaufsicht@mkk.de

Abteilungsleitung

Herr Sperzel

Telefon: 06051 85-13992

E-Mail: Bauaufsicht@mkk.de

Eine Baulast ist eine freiwillige schriftliche Erklärung der Eigentumsberechtigten eines Grundstückes (Eigentümer, Erbbauberechtigte, Nießbrauchberechtigte). Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.

Die Baulasten werden bei der Bauaufsichtsbehörde eingetragen. Die Unterschrift muss öffentlich vom Ortsgericht, Notar oder einer Vermessungsstelle beglaubigt sein. Sie können diese auch persönlich vor der Bauaufsichtsbehörde leisten. Die Eintragung ist gebührenpflichtig.

Folgende Unterlagen werden benötigt

  • Baulastenerklärung des betroffenen Eigentümers (kann beim Amt angefordert werden)
  • aktueller Grundbuchauszug des belasteten Grundstückes
  • Flurkartenabzeichnungen (7-fach) mit vermasster Darstellung der von der Baulast betroffenen Fläche

Die Erklärung wird mit dem Eintrag in das Baulastenverzeichnis rechtswirksam. Ihre Geltungsdauer ist nicht beschränkt. Werden Grundstücke veräußert, bleiben Baulasten bestehen und werden somit von neuen Eigentümern übernommen. Eine Löschung kann nur in Einzelfällen und mit Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde und aller Begünstigten vorgenommen werden.

Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und eine Abschrift erhalten. Dafür muss man einen Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis schriftlich stellen.

Die Auskunft ist gebührenpflichtig.

Gesetzliche Grundlagen für Baulasten und das Baulastenverzeichnis sind in der Hessischen Bauordnung geregelt (§ 85 HBO) .

Ansprechpartnerinnen Baulast:

Bruchköbel, Erlensee, Großkrotzenburg, Hammersbach, Langenselbold, Maintal, Neuberg, Nidderau, Niederdorfelden, Rodenbach, Schöneck

Frau Hixt

Telefon: 06051 85-13950

E-Mail: Bauaufsicht@mkk.de


Bad Orb, Biebergemünd, Birstein, Brachttal, Flörsbachtal, Gelnhausen, Hasselroth, Jossgrund, Linsengericht, Wächtersbach, Gründau, Freigericht

Frau Schmidt

Telefon: 06051 85-13952

E-Mail: Bauaufsicht@mkk.de


Bad Soden-Salmünster, Schlüchtern, Steinau (Ortsteile)

Frau Spieß

Telefon: 06051 85-13995

E-Mail: Bauaufsicht@mkk.de


Ronneburg, Sinntal, Steinau (Stadt)

Frau Heil

Telefon: 06051 85-13914

E-Mail: Bauaufsicht@mkk.de

Die Leistungen der Bauaufsichtsbehörde werden nach der Gebührensatzung des Main-Kinzig-Kreises abgerechnet. Grundlage sind zunächst die durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung ermittelten durchschnittlichen Rohbaukosten.

Das Hessische Verwaltungskostengesetz und die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung sind die Basis für diese Ermittlungen.

Mit Hilfe dieser Grundlage wird dann die für die erbrachte Einzelleistung resultierende Gebühr ermittelt.

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