Geplante Auskreisung der Stadt Hanau

Die Stadt Hanau verfolgt das Ziel, sich aus dem Main-Kinzig-Kreis auszukreisen. Eine geplante Änderung der Hessischen Gemeindeordnung durch das Land Hessen (Drucksache 20/1644) bietet Hanau dazu auch leichter die Möglichkeit. Kreis und Hanau haben daher über Monate hinweg über die Details im Hinblick auf die je eigenen Interessen gesprochen, die es zu wahren gilt. Vor allem geht es auch darum, dass die wesentlichen Leistungen aus derzeitiger Kreisverantwortung für Hanauer Bürgerinnen und Bürger ebenso wie für die Bürgerinnen und Bürger der anderen 28 Städte und Gemeinden weiter verlässlich vorgehalten werden können.

Über wesentliche Punkte bestand zwischen dem Main-Kinzig-Kreis und der Stadt Hanau schon seit Längerem Einvernehmen. Die letzten offenen Punkte haben die Gesprächspartner auf Spitzenebene nun ebenfalls geklärt. Wenn die nächsten formalen Schritte auch noch vollzogen werden, insbesondere auf Seiten des Landesgesetzgebers, können die konkreten Vorbereitungen der Auskreisung auf Ämter- und Referatsebene erfolgen. Dann wäre die Stadt Hanau ab 1. Januar 2026 kreisfrei. Eine etwaige Nachwahl des Kreistags ist nach jüngsten Klarstellungen des Landes Hessen dann auch nicht erforderlich.

  • 25.06.2018
    Erste gemeinsame Pressekonferenz zur Kreisfreiheit:
    • Landrat Thorsten Stolz
    • Oberbürgermeister Claus Kaminsky
    • MdL Christoph Degen
    • MdL Heiko Kasseckert
  • 20.08.2018
    Einstimmiger Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung
    Schreiben an die Landesregierung
  • 27.08.2018
    Erstes Sondierungsgespräch auf Dezernentenebene
  • 31.08.2018
    Beschluss des Kreistags, den Vorgang zur Kreisfreiheit konstruktiv zu begleiten
  • 25.03.2019
    Beschluss des Magistrats: Konzept Kreisfreiheit
    Pressekonferenz zur Vorstellung des Konzepts
    Versand des Konzepts an MKK und Ministerium
  • 28.06.2019
    Beschluss des Kreistags:
    • Zunächst keine Verhandlungen
    • Forderung einer Modellrechnung für den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) durch das Land Hessen
    • Ankündigung einer Sondersitzung zur Kreisfreiheit
  • 10.07.2019
    Gemeinsames Schreiben Landrat/OB an Ministerpräsident zur Modellrechnung KFA
  • 22.10.2019
    Pressekonferenz des Main-Kinzig-Kreises:
    Vorstellung des PROGNOS-Gutachtens
  • 29.11.2019
    Beschluss des Kreistags im Rahmen einer Sondersitzung zur Kreisfreiheit:
    Beauftragung des Kreisausschusses, über die bisherigen Gespräche hinaus Verhandlungen aufzunehmen, auf der Grundlage der bisherigen KT-Beschlüsse sowie der von PROGNOS herausgearbeiteten wesentlichen Punkte
  • 16.01.2020
    1. Sitzung der Verhandlungskommission vor dem Hintergrund, dass die die plante Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung die Konsequenz hat, dass es keine Frage mehr ist, ob die Kreisfreiheit kommt, sondern nur noch wann sie kommt
    Es gilt die Prämisse: Es dürfen keine Nachteile für die anderen kreisangehörigen Kommunen entstehen
    Gründung von Arbeitsgruppen zum Verhandeln der spezifischen Themen
  • 06.02.2020
    Anhörung Innenausschuss Landtag zu Änderung § 4a HGO
  • Aussetzung der Verhandlungen wegen Corona
  • 09.07.2020
    Präsentation der KFA-Trendberechnung im Hess. Finanzministerium
  • 01.10.2020
    2. Sitzung Verhandlungskommission
  • 26.10.2020
    3. Sitzung der Verhandlungskommission
  • ab 12/2020
    Erneute Aussetzung der Verhandlungen wegen Corona
  • 01.11.2021
    Gemeinsamer Termin bei Regierungspräsidentin
    Präsentation der bisherigen Ergebnisse
    Angedachter Termin für den Eintritt in die Kreisfreiheit: 01.01.2026
  • 03.12.2021
    4. Sitzung der Verhandlungskommission
    • Der weitere zeitliche Ablauf soll mit dem Innenministerium geklärt werden.
    • Neue AG Auseinandersetzungsvertrag/Grenzänderungsvertrag
  • 01.04.2022
    5. Sitzung der Verhandlungskommission
    • Entwurf des Auseinandersetzungsvertrag/ Grenzänderungsvertrag
    • Diskussion der Zeitschiene
  • 03.05.2022
    Gemeinsamer Termin im Hess. Innenministerium
    • Präsentation der bisherigen Verhandlungsergebnisse
    • Klärung der Zeitschiene, damit das Gesetz noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden kann
  • Mai/Juni 2022
    Vorbereitende Gespräche, Abstimmungen
  • 21.06.2022
    6. Sitzung der Verhandlungskommission
  • 22.06.2022
    Pressekonferenz zur abschließenden Einigung zwischen Main-Kinzig-Kreis und Stadt Hanau
  • Die nächsten Schritte

    Die nächsten Schritte

  • 01.07. 2022
    Finalisierung des Vertrages
  • Juli 2022
    Vorprüfung durch RP und Hess. Innenmninisterium
  • Dezember 2022
    Beratung und Beschluss in Kreistag und Stadtverordnetenversammlung
  • In Anschluss
    Formale Prüfung des Vertrages durch die Aufsichtsbehörde
  • Mitte 2023
    Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahrens
  • Anfang 2024
    Einbringung des Gesetzentwurfes in den Landtag
  • Anfang 2025
    Sukzessive Einleitung des Aufgabenübergangs an die Stadt Hanau
  • 01.01.2026
    Gültigkeit der Grenzänderung, neuer Status der Stadt Hanau

Der Main-Kinzig-Kreis hat der Stadt Hanau von Beginn an zugesagt, ihr auf dem Weg hin zu einer Auskreisung keine Steine in den Weg zu legen. Allerdings haben der Kreisausschuss und der Kreistag klare Bedingungen formuliert. Es darf keine Mehrbelastung für die verbleibenden 28 Städte und Gemeinden geben. Es dürfen die bestehenden Leistungen und Strukturen nicht gefährdet werden. Und es darf keine betriebsbedingten Kündigungen für Bedienstete des Kreises wie auch von Kreisgesellschaften und Eigenbetrieben geben. Chancen und Risiken für den Kreis und die Stadt hatte eine Studie des Instituts Prognos (pdf-Datei), vorgelegt im Herbst 2019, aufgezeigt.

In den Verhandlungsrunden ging es zuletzt noch um die Themen Personal und Arbeitsmarktpolitik. Letzteres betraf die Zukunft der kreiseigenen Gesellschaften KCA und AQA. Nach Abschluss der Gespräche steht fest: Der Bestand und die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaften sind gesichert und sorgen für eine weiterhin effektive Unterstützung und Vermittlung von Bürgerinnen und Bürger in den Arbeitsmarkt. Somit sind die Forderungen des Kreistags und des Kreisausschusses erfüllt

Gemeinsamer Entwurf des Auseinandersetzungsvertrages zwischen dem Main-Kinzig-Kreis und der Brüder-Grimm-Stadt Hanau

Kurzfassung der wesentlichen Punkte

Der „Auseinandersetzungsvertrag“ ist die wesentliche Voraussetzung für die zum 1.1.2026 geplante Entlassung der Brüder-Grimm-Stadt aus dem Main-Kinzig-Kreis in die Kreisfreiheit. Er regelt die Verteilung der bisher gemeinsam oder allein vom Kreis für die Stadt erledigten Aufgaben auf die einzelnen Gebietskörperschaften. Zudem regelt er die sich daraus ergebenden Personalaufteilungen und die Finanzfragen, die aus der bisherigen Kreisangehörigkeit der Stadt und der notwendigen Entflechtung der bisherigen Beziehungen folgen.

Hier die wesentlichen Punkte und Ergebnisse des Vertrages, der von einer gemeinsamen Kommission aus Vertretungen der politischen Gremien und der Verwaltungen von Stadt und Kreis erarbeitet wurde (Einzelne Punkte werden in Anlagen zusätzlich detailliert geregelt):

  • Abfallwirtschaft / Aufgaben
    Der Main-Kinzig-Kreis übernimmt ab dem Auskreisungstag die Entsorgung und Verwertung von Rest- und Sperrmüll aus der Stadt Hanau bis zum voraussichtlichen Ende des bisherigen Entsorgungsvertrages des Kreises im Mai 2030.
    Außerdem übernimmt der Kreis -teilweise befristet – die Entsorgung diverser weitere Abfallarten, wie Bioabfälle, Papier, Bauschutt und Erdaushub von der Stadt Hanau.
  • Abfallwirtschaft / Deponie
    Die Stadt Hanau ist verpflichtet, sich an den Stilllegungs- und Nachsorgekosten der gemeinsamen ehemaligen Mülldeponien zu beteiligen (mit 42,99% an den Restmülldeponien und 15,37% an der Erd- und Bauschuttdeponie). Dies gilt ebenso für die nachsorgenahen Kosten der Infrastruktur mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 1,1 Mio.€, der ab 2030 zahlbar ist.Im Jahr 2029 wollen Kreis und Stadt zudem eine gemeinsame Ausschreibung der Müllentsorgung auf den Weg bringen.
  • Gesundheitswesen
    In der Stadt Hanau wird ein eigenes Gesundheitsamt nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften eingerichtet. Die Vorbereitungen dazu laufen bereits.
    Unabhängig davon wird der Kreis weiterhin im Auftrag der Stadt Aufgaben wie etwa die Heilpraktikerprüfung oder den zahnärztlichen Dienst für die Stadt übernehmen.
    Darüber hinaus werden die Stadt und der Kreis ihre Zusammenarbeit im „Verein Kinder- und Jugendzahnpflege“ sowie der Psychiatriekoordination fortsetzen.
  • Hessenkasse
    Aus den Ansprüchen des Sondervermögens „Hessenkasse“ erstattet die Stadt Hanau die dem Kreis zustehenden anteiligen Ansprüche. Die Stadt Hanau zahlt dem Main-Kinzig-Kreis im Jahr 2026 dafür 575.190 Euro.
  • Nebenkosten
    Die Stadt Hanau beteiligt sich zu 50% an den Beratungskosten, die dem Main-Kinzig-Kreis im Rahmen des Auskreisungsprozesses angefallen sind, zum Beispiel die Kosten für entsprechende Rechtsgutachten. Die zu zahlende Summe beläuft sich zum aktuellen Zeitpunkt auf ca. 300.000 €, diese kann sich im Zuge des weiteren Prozesses aber noch etwas erhöhen.
  • Pensionen
    Die Stadt Hanau erkennt Pensionsverpflichtungen für ehemalige Beamtinnen und Beamte an, die beim Kreis Aufgaben für die Stadt Hanau erledigt haben. Diese Verpflichtung wird mit einem Pauschalbetrag abgegolten. Die Zahlung von der Stadt an den Kreis wird in zehn jährlichen Raten à 780.000 Euro ab der Auskreisung fällig.
  • Personal
    Beamtinnen und Beamte des Main-Kinzig-Kreises, deren Tätigkeitsfeld jetzt von der Stadt Hanau übernommen wird, können ihr Beamtenverhältnis auf eigenen Wunsch bei der Stadt Hanau fortsetzen. Gleiches gilt für die Tarifbeschäftigten des Kreises, deren Tätigkeitsfeld künftig zur Stadt Hanau wechselt. Es gilt hier ausschließlich das Prinzip der Freiwilligkeit.
    Beim Wechsel des Personals werden der Besitzstand der Beschäftigten gewahrt und die bisherige Beschäftigungsdauer beim Kreis auf den neuen Vertrag bei der Stadt angerechnet.
    Ein gegenseitiges Abwerben von Personal wird auf die Dauer von zwei Jahren nach Unterzeichnung des Vertrages ausgeschlossen.
    Für den Personalüberhang, der möglichweise beim Main-Kinzig-Kreis entsteht, erstattet die Stadt Hanau dem Main-Kinzig-Kreis die Personalkosten mittels pauschalisierter Zahlungen in 2026 und 2027. Die Höhe der Zahlungen ist an die Wechselquote, wieviel Mitarbeiter wechseln tatsächlich zur Stadt Hanau, gekoppelt.
    Bei einer Wechselquote zwischen 50% und 60% betragen die Zahlungen beispielsweise in Summe 4,5 Mio. €.
    Für die im Rahmen der Auskreisung dem MKK entstehenden Kosten für Neuqualifizierung, Reorganisation und Überführung der betroffenen Beschäftigten auf freie Stellen, zahlt die Stadt Hanau folgende pauschale Ausgleiche:
    2026 1,5 Mio. €
    2027 1,3 Mio. €
    2028 1,0 Mio. €
  • Personal KCA
    Für die Beschäftigten des Kommunalen Centers für Arbeit gelten im Grundsatz die Regelungen wie für das übrige Personal. Dies gilt auch für Pensionsverpflichtungen und andere Ansprüche der Beschäftigten. Die Stadt Hanau wird künftig die Betreuung der Erwerbslosen und Arbeitssuchenden gemeinsam mit der Agentur für Arbeit des Bundes realisieren. Dazu wird ein „Haus des Erwerbslebens“ errichtet, in dem alle Maßnahmen und Stellen rund um das Erwerbsleben gebündelt werden. Diese zentrale Anlaufstelle wird am Hauptbahnhof in Kooperation mit der dort befindlichen Agentur für Arbeit realisiert.
  • Rettungsdienst
    Die Stadt Hanau und der Main-Kinzig-Kreis bilden einen gemeinsamen Rettungsdienstbezirk und betreiben eine gemeinsame Leitstelle.
  • Straßen
    Die dem Kreis gehörenden Straßen und Radwege auf dem Gebiet der Stadt Hanau werden vom Kreis mit dem Stichtag der Auskreisung an die Stadt Hanau übergeben. Bis dahin trägt der Kreis die Kosten für die Unterhaltung der Straßen, soweit diese nicht ohnehin bereits der Stadt obliegen.
    Der Kreis zahlt der Stadt Hanau auf Basis entsprechender Bundesregelungen einmalig 450.000 Euro für die Ablösung der Unterhaltspflicht.
  • Straßen / Limesbrücke
    Übergeben wird der Stadt Hanau auch die Limesbrücke im Hanauer Stadtteil Klein-Auheim. Die Straßenbaulast liegt damit zukünftig in der Hand der Stadt Hanau. Der Main-Kinzig-Kreis zahlt für die zukünftig notwendigen Instandsetzungsarbeiten der Stadt Hanau einmalig einen Betrag in Höhe von 2,2 Millionen Euro und wird sich künftig mit 50,2 Prozent an den notwendigen jährlichen Unterhaltungskosten beteiligen
  • Vermittlungsausschuss
    Für eventuelle Streitfälle, die sich aus der Umsetzung des Vertrages ergeben, wird ein Vermittlungsausschuss gebildet. Ihm gehören unter anderem der Oberbürgermeister und der Landrat, je ein hauptamtliches Mitglied von Kreisausschuss und Magistrat, sowie ein Vertreter oder eine Vertreterin des Hessischen Landkreistages und des Hessischen Städtetages an.
    Zielsetzung des Ausschusses ist es, bei Streitigkeiten die Interessen auszugleichen und einvernehmliche Lösungen zu erarbeiten.
  • Vermögen
    Soweit im Vertrag nicht anders geregelt, gibt es keine Übertragung von aktiven und passiven Vermögenswerten von einer Gebietskörperschaft zur anderen. Das gilt zum Beispiel für die Beteiligungen an der Sparkasse Hanau, die Mitgliedschaft in Zweckverbänden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, in Vereinen und Verbänden sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Es gibt keine Übertragungen von Schuldverhältnissen gegenüber Dritten oder Zahlungsverpflichtungen, die gegenüber Dritten bestehen.
  • Zukunftsfonds
    Unmittelbar nach Abschluss des Vertrages werden die Stadt Hanau und der Main-Kinzig-Kreis Maßnahmen unternehmen, um eine geeignete Organisation, z.B. Stiftung, zu errichten, die gemeinsame Zukunftsprojekte im Bereich „Erneuerbare Energien/Klimaschutz“ und „Transformation der Wirtschafts- und Arbeitswelt“ fördert. Denkbar sind in diesem Rahmen auch Anschubfinanzierungen für entsprechende Start-Up-Unternehmen. Zur Finanzierung des Zukunftsfonds stellen der MKK und die Stadt Hanau ab dem Jahr 2026 jeweils jährlich 1 Mio. € aus dem Haushalt zur Verfügung.
  • Zulassungsstelle
    Die Stadt Hanau gestattet dem Main-Kinzig-Kreis im Interesse einer bürgernahen Versorgung weiterhin den Betrieb einer Kfz-Zulassungsstelle im Stadtgebiet.

Die weiteren, nicht separat aufgeführten Aufgaben und Zuständigkeiten einer kreisfreien Kommune, bedurften keiner gesonderten vertraglichen Regelung. Sie gehen mit dem Eintritt in die Kreisfreiheit ab dem 01.01.26 vollumfänglich in die Verantwortung der Stadt Hanau über.

O-Töne, gesammelte Stellungnahmen

Hanau

Oberbürgermeister Claus Kaminsky: Zwei starke Partner im Osten der Rhein-Main-Region - ab dem Jahr 2026 werden wir als Main-Kinzig-Kreis und kreisfreie Stadt Hanau mehr Potential für die Region aufweisen können. Hanau wird dann für seine Bürgerinnen und Bürger vor Ort die Leistungen mit der entsprechenden Bürgernähe und Ortskenntnis und in der Unternehmung Stadt enger vernetzt erbringen.

Der fertige Entwurf des Auseinandersetzungsvertrages ist jetzt ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur tatsächlichen Umsetzung unseres Wunsches. Diese hat sich aufgrund der schwierigen Zeiten, in denen wir leben, verzögert und der einst anvisierter Zeitplan konnte nicht gehalten werden. Aber die Kreisfreiheit kommt, dessen bin ich mir sicher.

Mein ausdrücklicher Dank gilt allen Beteiligten, die am Zustandekommen dieser Einigung und des vorliegenden Vertragsentwurfs mitgewirkt haben. Darin wurden alle Punkte geklärt, die geklärt werden müssen. Gleichzeitig wurden dabei die Belange beider Seiten berücksichtigt.

Ich bin zuversichtlich, dass dieser ausgehandelten Rahmenbedingungen bei den Gremien von Stadt und Kreis auf Zustimmung stoßen werden. Und ich bin zuversichtlich, dass die Landesregierung und der Landtag auf Basis dieses Vertrages die notwendigen Beschlüsse fassen werden.

Die Stadt Hanau und der Main-Kinzig-Kreis werden auch künftig gut und konstruktiv zusammenarbeiten, wo es geboten und sinnvoll ist. Das hat auch die Zusammenarbeit, die zu diesem Vertragsentwurf geführt hat, eindrücklich bewiesen.

Bürgermeister Axel Weiss-Thiel: Die Verhandlungen haben länger gedauert als wir es am Anfang unseres Weges erwartet und vielleicht auch gewünscht hätten. Aber mit einer Pandemie konnte niemand rechnen. Am Ende zählt das gute Ergebnis.

Wichtig ist, dass wir auch als kreisfreie Stadt unseren Charakter als soziale Stadt bewahren. Mit den sich aus der Kreisfreiheit ergebenden eigenen Zuständigkeiten können wir unsere Sozial- und Arbeitsmarktpolitik aktiver gestalten.

Dadurch, dass wir mit der Kreisfreiheit unter anderem auch für den Sozialleistungsbereich (SGB II, SGB XII, Kommunales Jobcenter, Heimpflege, Asylbewerberleistungen, Ausbildungsförderung) verantwortlich sind, eröffnet sich uns die Chance, fokussierter auf die Probleme der Menschen einzugehen. In Abstimmung mit unseren bisherigen Aufgabenbereichen wie Kinderbetreuung, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Beeinträchtigungen, Altenhilfe und Wohnhilfe entsteht die Möglichkeit, den Hanauerinnen und Hanauer ganzheitliche Unterstützungen anzubieten.

Ein hervorragendes Beispiel dafür ist die gemeinsame Einrichtung mit der Agentur für Arbeit. In dem geplanten „Zentrum rund um das Erwerbsleben“ ist ein spezialisierter Fachdienst für Langzeitarbeitslose oder eine übergreifende Servicestelle ‚Bildung und Teilhabe‘ ebenso vorgesehen wie ein verzahnter und mehrstufiger Arbeitgeberservice, der Hanauer Unternehmen unterstützt. Nur als kreisfreie Stadt haben wir hier die Möglichkeit, passgenaue Lösungen für die Herausforderungen einer Großstadt anbieten.

Stadtrat Thomas Morlock: Der Verhandlungskommission ist es gelungen, in der Sache hartnäckig, aber im persönlichen Umgang miteinander immer fair zu bleiben. Aber die Beharrlichkeit hat sich am Ende für alle gelohnt, denn im Ergebnis können wir alle zufrieden sein.

Die Übernahme weiterer Aufgaben im Zuge der Kreisfreiheit ermöglicht es der Stadt, Synergien zu nutzen, um die Verwaltung noch effizienter und bürgernaher zu gestalten. Wie gut uns das in der Praxis gelingt, beweist unser Bürgerservice, der im Vorgriff auf die Kreisfreiheit n einem ersten Schritt die Zulassungsstelle integriert hat, tagtäglich.

Mit den neuen gebündelten Verantwortlichkeiten wird es uns aber auch möglich, Aufgaben ganzheitlich zu betrachten. Wir können unsere Arbeit dann an den realen Lebenslagen ausrichten, weil die Hindernisse durch unterschiedliche Zuständigkeiten entfallen. Ein konkretes Beispiel dafür ist die Kontrolle der Gaststätten, die einerseits von der städtischen Ordnungsbehörde erledigt wird, wenn es beispielsweise um Lärmbelästigung oder andere Verstöße gegen das Ordnungsrecht geht. Fällt dabei aber eine unsaubere Küche oder unhygienische Lebensmittellagerung auf, war bisher muss bis zur Kreisfreiheit das Veterinäramt des Kreises hinzugezogen werden. Diese Splittung entfällt künftig, was die Arbeit sicher effizienter macht.

Stadtverordnetenvorsteherin Beate Funck: Mit der jetzt getroffenen Einigung haben Stadt und Kreis bewiesen, dass die wohlmeinenden Worte am Beginn des Weges ernst gemeint waren. Der Kreis hat uns keine Steine in den Weg gelegt und dennoch die Interessen der übrigen 28 Kommunen immer im Blick behalten. Hanau hat in seiner Kompromissbereitschaft dokumentiert, dass man die Auskreisung nicht zum Nachteil der übrigen Städte und Kommunen durchsetzen will.

Letztendlich war die Stadt Hanau die längste Zeit in ihrer Geschichte kreisfrei. Erst mit der Gebietsreform von 1974 haben wir diesen Status verloren und viele Entscheidungen für unsere Stadt wurden andernorts getroffen, nämlich im Kreishaus, das seit 2005 in Gelnhausen zu finden ist. Der Wunsch, jetzt wieder kreisfrei zu werden, ist auch Ausdruck unseres neuen Selbstbewusstseins, das sich im Zuge der positiven Entwicklung unserer Stadt gebildet hat. Ausgehend vom erfolgreichen Stadtumbau und einer beispielhaften Konversion ist jetzt richtige Zeitpunkt, durch die Kreisfreiheit zu dokumentieren, dass wir es uns zutrauen, die damit verbundenen Aufgaben zu bewältigen. Dabei profitieren die Menschen unserer Stadt künftig durch eine größtmögliche Nähe zwischen Rathaus und Bürgerschaft.

Stadtverordnete Ute Schwarzenberger: Unsere erfolgreiche Arbeit in der Verhandlungskommission hat jetzt die Grundlage geschaffen, dass Hanau als kreisfreie Großstadt weiter aufblühen kann.

Mit dem Schritt in die Kreisfreiheit kommt die Stadt letztlich ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag nach, den Menschen in Hanau eine wohnort- und bürgernahe Dienstleistung aller kommunalen Aufgaben anzubieten. Dafür sind wir als jüngste Großstadt Hessens gut aufgestellt. Es spricht deshalb nichts dagegen, dass wir uns unsere Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeiten ausschöpfen.

Kreisfreiheit ist kein Selbstzweck. Übersetzt in den Alltag müssen mit dem neuen Status kurze Wege, Wohnort bzw. bürgernahe Dienstleistungen und schnelle Entscheidungswege entstehen. Dahinter steht viel Arbeit, aber das wir davor keine Angst haben, zeigen die vielen positiven Entwicklungen der letzten Jahre, die wir tatkräftig auf den Weg gebracht und vorangetrieben haben.

Ehrenamtlicher Stadtrat Joachim Stamm: Mit dem positiven Abschluss der Verhandlungen haben wir einen wichtigen Meilenstein auf unserem Weg in die Kreisfreiheit geschafft. Darauf dürfen alle Beteiligte stolz sein.

Eine kreisfreie Großstadt Hanau wird im Reigen der Oberzentren im Rhein-Main-Gebiet mehr Gewicht bekommen. Gerade im Standortwettbewerb um Arbeitsplätze und Kaufkraftzuwachs wird uns der Imagegewinn zu einer besseren Positionierung verhelfen. Dazu kommt, dass in vielen Erhebungen und Dokumentationen nur die kreisfreien Städte und Kreise detailscharf erfasst werden. Die Leistungsstärke unserer als Stadt als Wirtschaftsstandort wird damit künftig sichtbarer.

Als nicht mehr kreisgehörige Kommune eröffnen sich uns zudem mehr Entscheidungs- und Gestaltungspielräume, da wir neue Verantwortlichkeiten übernehmen. Das hat auch Vorteile für interessierte Investoren, die künftig alle relevanten Informationen aus städtischer Hand erhalten.

Ehrenamtliche Stadträtin Karin Dhonau: Die Zwangspause durch Corona hat die Arbeit der Verhandlungskommission für eine ganze Weile auf Eis gelegt. Umso so erfreulicher, dass die offenen Fragen jetzt doch zügig geklärt werden konnten, so dass einer abschließenden Einigung nichts mehr im Wege stand.

Auf kommunaler Ebene werden viele Entscheidungen getroffen, die ganz unmittelbare Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger haben. Deshalb ist die Frage, welche Kompetenzen und Befugnisse eine Stadt hat, von großer Bedeutung für die Einflussnahme auf wichtige Entwicklungen.

Mit Kreisfreiheit werden viele Aufgaben auf die Stadt übergehen: die Untere Wasserbehörde, die Untere Forstbehörde, die Untere Bodenschutzbehörde und die Immissionsschutzbehörde gehören ebenso dazu wie die Untere Fischereibehörde, die Jagdbehörde sowie neue Aufgaben im Bereich des Gesundheits- und Veterinärwesens. Auch der Verbraucherschutz und die Lebensmittelüberwachung fallen fortan in die Verantwortung der Stadt.

Damit erhalten wir im Zuge der Kreisfreiheit zusätzliche Verantwortung für wichtige Aufgaben des Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutzes.

Die unmittelbar verfügbare ökologische Fachkompetenz, die sich aus diesen zusätzlichen Aufgaben ergibt, wird dazu führen dass die Anliegen des aktuellen Amtes für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem technischen Umweltschutz und den Nachhaltigkeitsstrategien im Sinne einer umweltfreundlichen, nachhaltigen Stadtentwicklung gestärkt werden.

Main-Kinzig-Kreis

Landrat Thorsten Stolz: „Wir gehen ab dem Jahr 2026 auf zwei Wegen in die gleiche Richtung. Hanau übernimmt für sich und seine Bürgerinnen und Bürger mehr Verantwortung, und das wird der Stadt gut gelingen. Der Main-Kinzig-Kreis bleibt weiterhin der starke und verlässliche Partner der Menschen in den 28 Städten und Gemeinden, der er seit fast 50 Jahren ist. Und die Wege werden sich davor wie danach natürlich auch kreuzen. Wo wir uns unterstützen und in gemeinsamer Sache auftreten können, werden wir das tun. Wir können mit den Ergebnissen wirklich zufrieden sein. Von der Einigung geht das Bekenntnis aus, dass wir für die Region gemeinsam eintreten. Für die weiteren Städte und Gemeinden haben wir zudem klare Vereinbarungen festgehalten: Keine Belastungen durch die Auskreisung und mehr statt weniger Bürgernähe.“

Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler: „Mit der Auskreisung der Stadt Hanau ändert sich für die Bürgerinnen und Bürger in Hanau und in den anderen Städten und Gemeinden nichts in puncto Verlässlichkeit staatlicher Verantwortung und Unterstützung. Das ist eine ganz wesentliche Botschaft, gerade für die vielen hundert Familien, die darauf vertrauen. Dass der Main-Kinzig-Kreis und die Stadt Hanau gerade für diesen Bereich in den vergangenen Monaten viel Zeit aufgewendet haben, um eine gute, langfristig tragfähige Lösung zu finden, zeigt die Bedeutung dieses Themas.“

Kreisbeigeordneter Winfried Ottmann: „Ein Miteinander wird es auch nach 2026 geben. Das ist eine sehr zentrale Botschaft, die nach den Verhandlungen steht. Wenn wir auf den Bereich der weiterführenden Schulen und der Berufsschulen blicken, dann ist das für die Zukunft sowohl der Stadt Hanau als auch des Main-Kinzig-Kreises auch eine ganz wichtige Botschaft. Die wirtschaftliche Entwicklung, die Herausforderungen des Wohnungsmarkts, die Fortschritte in der Digitalisierung der Region: All das müssen und werden wir in einem Miteinander angehen. Dann gewinnen alle.“

SPD-Fraktionsvorsitzender Klaus Schejna: „Zwei Partner, zwei Wege, zwei starke Stimmen: Ich denke, dass die Region östlich von Frankfurt gewinnen kann, wenn sich die zwei großen Körperschaften weiterhin und noch intensiver gemeinsam einbringen. Wir sind Nachbarn mit teils gleichen Themen und gleichen Zielen, ob im Ausbau des Nahverkehrs, der Versorgung mit Wohnraum oder in der Bildungspolitik. Da werden uns die Projekte nicht ausgehen, bei denen wir uns auch in Zukunft eng miteinander abstimmen und uns in die gleiche Richtung bewegen werden.“

CDU-Fraktionsvorsitzender Heiko Kasseckert: „Das Ergebnis wird von uns begrüßt. Es stellt sicher, dass die Kreisfreiheit Hanaus finanziell nicht zu Lasten der übrigen kreisangehörigen Kommunen geht. Das war und ist für uns eine wichtige Voraussetzung. Wichtig ist außerdem, dass es Themenfelder gibt, in denen wir auch künftig partnerschaftlich zusammenarbeiten. Wir haben den Wunsch der Kreisfreiheit immer respektiert und als ehemaliger Bürgermeister kann ich die Motive der Brüder-Grimm-Stadt Hanau sehr gut nachvollziehen. Damit sind wir auch in der stark wachsenden Metropolregion künftig mit zwei starken Stimmen vertreten, was uns mehr Gewicht verleiht. Im Kreistag und im Landtag werden wir das Ergebnis unterstützen und uns für die Umsetzung der Kreisfreiheit ab 2026 einsetzen.“

Bürgermeister Stefan Erb (als Vorsitzender der Bürgermeisterkreisversammlung Mitglied der Verhandlungskommission): „Die Gespräche und Verhandlungen zwischen der Kreis- und der Stadt-Seite waren nach meinem Empfinden von Beginn an sachorientiert und von der wichtigsten Frage geprägt, was denn für die Bürgerinnen und Bürger des gesamten Kreises die besten Lösungen wären. Da konnten viele der Kapitel schon früh abgeschlossen werden, andere brauchten eben länger, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Pandemie. Jetzt haben wir ein Ergebnis vorliegen, das im Geiste des Kreistags und der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister dergestalt erzielt worden ist, dass es Mehrbelastungen oder Einschränkungen für die verbleibenden 28 Städte und Gemeinden auf ein absolutes Minimum reduziert bzw. gänzlich ausschließt.“

Kreistagsvorsitzender Carsten Ullrich: „Ich habe die Fraktionen des Kreistags in den vergangenen Monaten und Jahren immer sehr nah dran an diesem Thema erlebt. Letztlich sind sich alle Parteien sehr wohl bewusst, dass sie die Interessen aller Städte und Gemeinden im Blick behalten müssen. Der Plan einer Stadt darf nicht zulasten der 28 anderen Kommunen gehen. Darin waren sich alle Abgeordneten immer einig. Ich sehe darin die Grundlage für eine sachliche Prüfung und ein für alle Seiten gutes Verhandlungsergebnis.“

Fragen und Antworten zur Auskreisung der Stadt Hanau

Die Übertragung der Aufgaben und Daten und Aufgaben vollzieht sich schrittweise und strukturiert, so dass hier keine nennenswerten Kosten entstehen. Die Aufwendungen für Beratungen, Gutachten und Expertisen rund um den Prozess sind noch nicht abschließend zu beziffern, werden aber voraussichtlich mehrere 100.000 Euro betragen.

Der Prozess ist so vorgesehen, dass diese Effekte möglichst vermieden werden. Doch den Beschäftigten ist der Wechsel freigestellt, so dass eine verbindliche Prognose noch nicht möglich ist.

Mit ihrem Antrag hat die Stadt Hanau völliges Neuland betreten, so dass sich alle Verwaltungsebenen zunächst einmal über das geeignete Procedere verständigen mussten. Auch die inhaltliche (vertragliche) Auseinandersetzung war ein komplexer Vorgang und das Ergebnis muss langfristig bestehen können. Zudem hat unter anderem die Corona-Pandemie den Prozess nachhaltig unterbrochen.

Dieses Szenario ist nach Abstimmung mit dem Land Hessen auszuschließen.