Bestattung

Wenn eine Person verstirbt, reicht manchmal das Erbe nicht aus, um davon die Bestattungskosten zu bezahlen. Mit Ihrem Antrag überprüft die Behörde, ob ein finanzieller Zuschuss gezahlt werden kann. Dabei ist es wichtig zu wissen, wer Erbe wurde und welche Familienangehörigen der Verstorbene hinterlässt.

Liegt der Sterbeort im Main-Kinzig-Kreis, so prüft das Amt für soziale Förderung und Teilhabe Ihren Antrag. Lebte der Verstorbene von Sozialhilfe so ist dieser Sozialhilfeträger zuständiger Ansprechpartner für Sie.

Zu den notwendigen Kosten einer Bestattung gehören:

  • die Kosten für den Leichenschauschein
  • die Kosten für die Versorgung des Leichnams (Waschen, Einkleiden, Einsargen)
  • die Kosten für die Überführung des Leichnams zur nächst gelegenen Leichenhalle, zum Friedhof oder zum Bestattungsunternehmen
  • die Kosten für einen Sarg in einfacher Ausführung sowie die Innenausstattung
  • die öffentlichen Abgaben für die Friedhofsverwaltung, z. B. für die Grabstätte (Einzelgrab), das Ausheben und Schließen des Grabes
  • die Kosten der Sargträger
  • die Kosten für einen einfachen Blumenschmuck
  • die Kosten für das Holzkreuz. Andere nur, wenn ein Holzkreuz nach der Friedhofsordnung nicht zulässig ist oder die Beschriftung eines vorhandenen Familiengrabmales möglich ist.
  • kirchliche Feierlichkeiten (Organist, Läutegebühren, Pfarrer)


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