
50-jähriges Bestehen des Main-Kinzig-Kreises im Jahr 2024 - Projektförderung für Veranstaltungen im Jubiläumsjahr
Ab sofort und bis 1. Mai 2023 können Anträge auf Projektförderung gemäß der folgenden Förderrichtlinie gestellt werden:
Richtlinie zur Förderung öffentlicher Veranstaltungen anlässlich des Jubiläums „50 Jahre MKK“
Der Main-Kinzig-Kreis stellt anlässlich seines 50-jährigen Bestehens im Rahmen seines Haushaltsplanes 2024 Mittel zur gezielten Förderung etablierter und für den Main-Kinzig-Kreis typischer öffentlicher Veranstaltungen bereit.
1. Antragsvoraussetzung
Antragsberechtigt sind Veranstalter öffentlicher Veranstaltungen aller Bereiche (Kultur, Sport, Jugend, Soziales, Umwelt, Bürgerfeste, …), die seit mindestens zehn Jahren regelmäßig im Main-Kinzig-Kreis ausgerichtet werden, über ein gewisses Alleinstellungsmerkmal verfügen und prägend für den jeweiligen Ort, die jeweilige Kommune oder Region sind. Voraussetzung für die Bewilligung von Förderungen ist, dass die Antragssteller*innen nicht gewinnorientiert auftreten.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Maßnahmen, welche im Jubiläumsjahr 2024 zusätzlich zu dem regulären Veranstaltungsprogramm durchgeführt werden und dazu geeignet sind, die Veranstaltung für die jeweilige Zielgruppe noch attraktiver zu machen und/oder neue Zielgruppen anzusprechen.
3. Art und Umfang sowie Höhe der Förderung
Die Zuwendung wird als Projektförderung vergeben. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Höhe der Gesamtausgaben für das Projekt und kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 5.000 Euro betragen. Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten von weniger als 500 Euro können nicht gefördert werden. Nicht zuwendungsfähig sind investive Ausgaben.
4. Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt bis 01. Mai 2023 an das Amt für Kultur, Sport, Ehrenamt und Regionalgeschichte des Main-Kinzig-Kreises. Neben dem ausgefüllten Antragsformular enthält der Antrag eine Projektbeschreibung (max. 2 Seiten), in der sowohl die reguläre Veranstaltung als auch die für 2024 geplante zusätzliche Maßnahme samt Zielsetzung dargestellt werden, sowie einen ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan mit Ausgaben und Einnahmen (inkl. der beim Main-Kinzig-Kreis beantragten Fördermittel). Die Verwendung der Zuwendung ist nach Durchführung des Vorhabens nachzuweisen.
5. Allgemeine Bestimmungen
Die Fördermittel sind zweckgebunden zu verwenden und werden grundsätzlich unter Geltendmachung eines Rückforderungsanspruches bewilligt. Die zuständige Fachabteilung bzw. das Amt für Prüfung und Revision sind berechtigt, ihre Verwendung zu überprüfen. Die Fördermittel stellen eine freiwillige Leistung des Main-Kinzig-Kreises dar. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Formulare
Ansprechpartnerin
- Dr. Anselma Lanzendörfer
- 06051 85-13780
- anselma.lanzendoerfer@mkk.de
- Amtsleitung
Lebenslagen
- Wirtschaft
- Arbeit und Soziales
- Auto, Verkehr und ÖPNV
- Bauen und Wohnen
- Bildung, Schule und Medien
- Frauenfragen und Chancengleichheit
- Kultur, Sport und Ehrenamt
- Gesundheit
- Familie, Kinder und Jugendliche
- Zuwanderung und Integration
- Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz
- Sicherheit und Ordnung
- Behinderung, Pflege und Alter
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