Vorsorgevollmacht / gesetzliche Betreuung
Beratung und Vermittlung von Betreuungen
Im Gesundheitsamt ist das Sachgebiet Betreuungsbehörde (BtB) Ansprechpartner für Fragen rund um das Betreuungsrecht sowie um Fragen von Vorsorgemöglichkeiten.
Die rechtliche Betreuung betrifft erwachsene Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe Dritter angewiesen sind. Die Gesetzesgrundlage sind Regelungen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch §§ 1896 ff BGB.
Jeder von uns kann durch einen Unfall, eine Krankheit, eine Behinderung oder auch aufgrund nachlassender geistiger Kräfte im Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann.
In solchen Fällen prüft das Betreuungsgericht auf Antrag der Betroffenen oder auf Anregung Dritter, ob ein Betreuer bestellt wird. Daher gilt: rechtzeitig Vorsorge treffen für Zeiten der eigenen Geschäftsunfähigkeit. Möglich ist dies durch die rechtlichen Instrumente Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen, zu denen die BtB gerne beratend tätig ist.
Eine Betreuung ist nicht erforderlich, sofern die Angelegenheiten Betroffener durch hierfür bevollmächtigte Menschen oder durch sogenannte andere Hilfen ebenso gut geregelt werden können.
Grundsätzlich gilt: Wünsche, Wille und Wohl des hilfebedürftigen Menschen sind zu berücksichtigen.