Alten- und Pflegeheime

Wenn die Pflege und Betreuung älterer Menschen zu Hause nicht mehr zufriedenstellend gewährleistet ist, stellt sich die Frage nach dem Umzug in ein Pflegeheim. Hier werden hilfe- und pflegebedürftige Menschen rund um die Uhr betreut und versorgt.

In der nachfolgenden Übersicht sind alle von den Kostenträgern anerkannten Alten- und Pflegeheime im Main-Kinzig-Kreis aufgeführt. Welche Pflegeeinrichtungen zurzeit freie Plätze gemeldet haben, zeigt die Übersicht der Datenbank . Die Abteilung Leben im Alter bietet einen Informationsdienst bei der Suche nach einem geeigneten, freien Heimplatz.

Telefon 06051 85-48114.

Verteilung der Alten- und Pflegeheime im MKK (Lukas Tittel)

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Anmerkungen:

  • 1) Mit dem Pflegestärkungsgesetz II gibt es ab 1.1.2017 für die pflegebedingten Aufwendungen (Pflegesätze) für jede Einrichtung für die Pflegegrade 2-5 einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Er wird ermittelt aus den Pflegesätzen der 4 Pflegegrade abzüglich der Leistungen der Pflegeversicherung. Der Eigenanteil für Personen mit Pflegegrad 1 wird nachrichtlich zur besseren Übersicht ausgewiesen, er wurde aus dem Pflegesatz abzüglich der Leistung der Pflegeversicherung ermittelt.
  • 2) Die hier ausgewiesenen Investitionskosten sind nur für die Abrechnung mit Sozialhilfeträgern verbindlich vereinbart. Für "Selbstzahler" berechnen die Einrichtungen zum Teil höhere Kosten.
  • 3) Das Gesamtentgelt ergibt sich aus der Addition der Pflegesätze, des Ausbildungszuschlags, der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung sowie der Investitionskosten. Es ist von Bedeutuung, wenn eingestreute Plätze für die Kurrzzeitpflege genutzt werden, da es für die Kurzzeitpflege keinen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil gibt.
  • 4) In dieser Spalte werden die Gesamtentgelte mit dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), d.h. nach Abzug der Pflegeversicherungsleistungen, ausgewiesen.

  • *) Zzt. sind keine gesondert berechenbaren Investitionskosten mit dem Sozialhilfeträger vereinbart.
  • a) Incl. 16,71 € Hilfe zur Tagesgestaltung. Abzügl. 42 € für Personen die Anspruch auf häusliche Krankenpflege nach § 37 Abs. 2 Satz 3 SGB V haben. Dies gilt auf für den EEE.
  • b) Incl. 18,28 € Hilfe zur Tagesgestaltung.
  • c) Incl. 51,42 € Hilfe zur Tagesgestaltung.
  • d) Incl. 15,00 € Hilfe zur Tagesgestaltung. Abzügl. 42 € für Personen die Anspruch auf häusliche Krankenpflege nach § 37 Abs. 2 Satz 3 SGB V haben. Dies gilt auf für den EEE.
  • e) Incl. 0,26 € Ehrenamtszuschlag