Bescheide des Landes Hessen für Ukraine-Flüchtlinge: Main-Kinzig-Kreis erläutert das Verfahren

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29. April 2022. - Das Land Hessen verschickt seit ein paar Tagen Schreiben an geflüchtete Menschen aus der Ukraine mit dem Inhalt, dass diese sich bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde melden sollen. „Das betrifft aber nicht die Kriegsflüchtlinge, die schon bei der Ausländerbehörde des Main-Kinzig-Kreises oder der Stadt Hanau vorstellig geworden sind. Die Briefe haben in den vergangenen Tagen für einige Verwirrung bei den Menschen aus der Ukraine gesorgt. Es lohnt sich ein Blick auf das Datum des Schreibens, das dann nämlich den Tag nennt, an dem diese Geflüchteten sich bei ihrer Ausländerbehörde registriert haben.“ Darauf macht Silvio Franke-Kißner, Leiter des Amtes für Sicherheit, Ordnung, Migration und Integration, aufmerksam.

Zum Hintergrund erläutert der Amtsleiter: „Die Zuweisungsbescheide werden normalerweise noch vor der Zuweisung an einen Landkreis in der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen an die Geflüchteten ausgehändigt. Bei einer dezentralen Registrierung ist dies natürlich nicht möglich.“ Deshalb werden die Bescheide von den Regierungspräsidien Darmstadt oder Gießen nachträglich und per Post zugestellt. Dabei wird die Adresse verwendet, die die Menschen bei den örtlichen Ausländerbehörden angegeben haben.

„Diese Zuweisung ist die Grundlage, auf der Flüchtlinge auf die hessischen Landkreise verteilt werden – und damit eigentlich der allererste formale Schritt nach Ankunft in Deutschland. Dieser Schritt wird mit dem Brief einfach nur nachgeholt“, so Silvio Franke-Kißner. „Bedauerlicherweise enthält das Schreiben einen Standardtext, der den dezentralen Registrierungsprozess in der Ukraine-Krise nicht berücksichtigt. Stattdessen werden die Menschen, die sich ja bereits bei uns registriert haben, aufgefordert, sich mit der Ausländerbehörde des Main-Kinzig-Kreises zu in Verbindung zu setzen.“

Silvio Franke-Kißner betont abschließend ausdrücklich „Niemand muss sich aufgrund dieses Zuweisungsbescheides bei der Ausländerbehörde des Main-Kinzig-Kreises melden. Niemand muss daraufhin ein weiteres Mal Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen, wenn er oder sie das schon getan hat. Man erhält diesen Bescheid nur, weil man sich eben schon bei der Ausländerbehörde des Main-Kinzig-Kreises oder Hanau registriert hat und die Behörden dies pflichtgemäß dem Land Hessen gemeldet haben. Es findet auch kein Wechsel von der Ausländerbehörde der Stadt Hanau zur Ausländerbehörde des Main-Kinzig-Kreises statt, sondern der Kreis weist alle in Hanau registrierten Ukrainerinnen und Ukrainer grundsätzlich der Stadt Hanau zu.“