Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet sich unverzüglich für zehn Tage häuslich zu isolieren und sich beim Gesundheitsamt über das >>Online-Meldeformular für Reiserückkehrer zu melden. In Hessen gilt seit dem 9. Januar eine Testpflicht. Bis zu einem negativen Testergebnis gilt Quarantänepflicht.
Eine Übersicht über Arztpraxen, die in Ihrer Region Corona-Tests durchführen, finden sich auf der >>Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen .
>>Online-Meldeformular für Reiserückkehrer
- >>Verordnung des Landes Hessen zur Quarantäne
- >>Aktuelle Informationen für Reisende des Bundesministeriums für Gesundheit .