aktualisiert am 6. Februar 2023

Fakten und Hintergründe

Die Zahl der dem Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr bekannten Infizierten im Main-Kinzig-Kreis wird im Corona-Dashboard auf der Startseite www.mkk.de veröffentlicht (außer am Wochenende). Die vom Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr des Landkreises gemeldete Zahl von Coronavirus-Infektionen umschließt mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht alle Erkrankungsfälle. In manchen Fällen können die Symptome derart milde in Erscheinung treten, dass der Betroffene von einer normalen Erkältung ausgeht und einfach so zu Hause bleibt. Auch bei milden Symptomen sollte man einen Corona-Test machen, um eine Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus auszuschließen.

Im Corona-Dashboard finden sich ausführliche Informationen zur Ansicht auf PC oder Tablet: >>Corona-Dashboard

Dashboard-Variante für das Smartphone für den schnellen Überblick: >>Corona-Dashboard (mobile Version)

Die vom Main-Kinzig-Kreis herausgegebenen Zahlen basieren auf den von den Testlaboren an das Gesundheitsamt gemeldeten positiven Testergebnissen. Damit ist sie bei hoher Testfrequenz insofern belastbar, als sie über einen Zeitraum von mehreren Tagen einen deutlichen Trend abbilden kann. Sie bildet aber sicher nie zu hundert Prozent alle Covid-19-Fälle in einer Region ab. Je höher die Zahl der Tests und der Testfrequenz, desto klarer lassen sich diese Trends ablesen.

Ja. Es kommt also stark auf die Eigenverantwortung des Einzelnen an, was aber im Übrigen für jede ansteckende Krankheit gilt. Es ist das Wichtigste, dass sich eine Person, die sich krank fühlt, von anderen fernhält, die Symptome abklären lässt und so lange zu Hause bleibt. In zahlreichen Schnelltest-Zentren kann ein Corona-Test gemacht werden. Das ist vor allem als vorsorglicher Schutz gedacht: Nicht jedes Krankheitsgefühl ist gleich Covid-19.

Der Main-Kinzig-Kreis gibt bekannt, wie viele Menschen die akute Infektion überstanden haben. Darunter sind allerdings auch jene, die nach der infektiösen Phase noch Symptome zeigen oder gar länger an den Folgen laborieren („Long-Covid“). „Überstanden“ ist also bezogen auf die Infektiosität, nicht im Sinne von „vollständig geheilt und wieder kerngesund“.

Die Definition des Robert-Koch-Instituts ist hier leitend. In dessen Statistik werden die Covid-19-Todesfälle gezählt, „bei denen ein laborbestätigter Nachweis des Coronavirus vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind“. Das RKI unterscheidet die Sterbefälle nicht im Detail und begründet das so: Das Risiko an Covid-19 zu sterben sei bei Personen mit bestimmten Vorerkrankungen höher. „Daher ist es in der Praxis häufig schwierig zu entscheiden, inwieweit die Sars-CoV-2-Infektion direkt zum Tode beigetragen hat. Sowohl Menschen, die unmittelbar an der Erkrankung verstorben sind (,gestorben an‘) als auch Personen mit Vorerkrankungen, die mit Sars-CoV-2 infiziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lässt, was die Todesursache war (,gestorben mit‘) werden derzeit erfasst.“ Der Main-Kinzig-Kreis hält es genauso und formuliert daher in seinen Mitteilungen die Sterbefälle „im Zusammenhang mit Covid-19“.

Das Bundesministerium für Gesundheit bietet auf der Plattform "Zusammen gegen Corona" Informationen rund um Covid-19.

Die Seite des Robert-Koch-Instituts bündelt alle gesundheitlichen Themen. Dort findet man auch Informationen über Impfungen und die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko).

Die jeweils aktuellen Corona-Regeln in Hessen stehen auf der Seite der Landesregierung.

Welche Impfstoffe gibt es?

In Deutschland sind die mRNA-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna, die Vektor-basierten Impfstoffe von AstraZeneca und Johnson & Johnson, der proteinbasierte Impfstoff von Novavax und der Totimpfstoff von Valneva zugelassen.
Die neuen, an die Omikron-Variante angepassten mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna gegen die Omikron-Subvariante BA.1 wurden am 1. September 2022 von der Europäischen Kommission und der Europäischen Arzneimittelagentur EMA zugelassen – als Auffrischimpfung für Personen ab zwölf Jahre, die bereits mindestens eine Grundimmunisierung erhalten haben. Weitere Booster-Impfstoffe von Biontech und Moderna, die speziell gegen die zirkulierenden Omikron-Mutationen BA.4 und BA.5 entwickelt wurden, sind im September und Oktober 2022 zugelassen worden. Alle an Omikron-Subvarianten angepassten Impfstoffe sind zugleich gegen das ursprüngliche Sars-Coronavirus-2 (Wuhan) wirksam. Die EMA empfiehlt sie als Auffrischimpfungen für Menschen ab zwölf Jahre.
Weitere Informationen zu den angepassten Impfstoffen beim Paul-Ehrlich-Institut:
- Impfstoff gegen Omikron-Subvariante BA.1
- Impfstoff von Biontech gegen Omikron-Subvarianten BA.4 und BA.5
- Impfstoff von Moderna gegen Omikron-Subvarianten BA.4 und BA.5

Der Totimpfstoff von Valneva enthält für die Immunisierung abgetötete Bestandteile des Coronavirus. Damit nutzt er eine ähnliche Technologie wie klassische Grippe-Impfstoffe und soll in normalen Kühlschränken gelagert werden können.
Anders als mRNA- und Vektor-basierte Impfstoffe, die genetische Informationen zur Produktion des Corona-Spikeproteins in unseren Zellen enthalten, besteht der Protein-Impfstoff von Novavax aus gentechnisch hergestellten Spikeproteinen des Coronavirus. Er enthält laut Bundesgesundheitsministerium keine Erreger oder Erreger-Bestandteile, die sich selbst vermehren oder eine Erkrankung auslösen können, und wird deshalb mit Totimpfstoffen gleichgesetzt.

Eine begonnene Impfserie soll mit dem gleichen Impfstoffprodukt komplettiert werden. Eine Ausnahme bildet die Zweitimpfung für Menschen unter 60 Jahren, die eine Erstimpfung mit AstraZeneca oder Johnson & Johnson bekommen haben. Sie sollen die zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Zudem empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) für Menschen unter 30 Jahren und für Schwangere jeden Alters ausschließlich die Impfung mit Biontech. Das gilt auch, wenn zuvor ein anderer Impfstoff verwendet wurde.
Biontech ist ab fünf Jahre zugelassen, Moderna ab sechs Jahre (Stiko-Empfehlung ab 30 Jahre). Beide Impfstoffe (gegen den Wildtyp von Sars-Cov2) sind in niedrigerer Dosierung seit 20. Oktober 2022 für Kleinkinder ab sechs Monaten zugelassen. Die Stiko empfiehlt Kindern im Alter von sechs Monaten bis vier Jahren, die aufgrund von Grunderkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf haben, eine vollständige Grundimmunisierung. Die relevanten Vorerkrankungen listet das RKI unter „Welche Neuerungen ergeben sich durch die 23. Aktualisierung der Stiko-Impfempfehlung?“ auf. Immungesunden Kindern dieser Altersgruppe empfiehlt die Stiko keine Impfung.

Die Zulassung für AstraZeneca und Johnson & Johnson gilt ab 18 Jahre (Stiko-Empfehlung ab 60 Jahre) und Novavax ab zwölf Jahre. Valneva ist für Menschen zwischen 18 und 50 Jahren zugelassen. Die Abstände zwischen erster und zweiter Impfung betragen zwischen drei und sechs Wochen (Ausnahme AstraZeneca: neun bis zwölf Wochen). Für die Impfung für Kleinkinder ab sechs Monaten sind bei Biontech drei Injektionen zur Grundimmunisierung vorgesehen, bei Moderna zwei Injektionen.
Bei Auffrischungsimpfungen für Personen ab 18 Jahre sollten mindestens drei Monate zwischen dem Abschluss einer Impfserie und der Auffrischung liegen (bei 12- bis 17-Jährigen drei bis sechs Monate).

Eine zweite Auffrischung (zweiter Booster) empfiehlt die Stiko für Menschen ab 60 Jahren, für Personen ab fünf Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere Covid-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung, für Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen und gesundheitlich besonders gefährdete Personen sowie Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (sechs Monate nach dem ersten Booster).
Weitere aktuelle Impfempfehlungen beim RKIRKI - unter anderem auch zur 5. Impfung (dritter Booster) für besonders gefährdete Personen wie Hochbetagte, Bewohner*Innen von Altenpflegeheimen, Menschen mit Immundefizienz („Für wen kann eine 5. Covid-19-Impfung sinnvoll sein?“)..

Neu an den mRNA-Impfstoffen ist nach Auskunft des Robert-Koch-Instituts (RKI), dass nicht die Erregerbestandteile, sondern nur eine Bauanleitung im Impfstoff enthalten ist. Konkret enthält der Impfstoff Teile der Erbinformation (das Stachelprotein) des Coronavirus in Form von Messenger-RNA (kurz mRNA = Boten-RNA). Dadurch werden in Körperzellen Proteine hergestellt, die das Immunsystem zu einer gezielten Antikörperbildung gegen Sars-CoV-2 und einer zellulären Abwehr gegen Sars-CoV-2-infizierte Zellen anregen und so eine Immunreaktion erzeugen. Die mRNA wird nach kurzer Zeit von den Zellen abgebaut; sie gelangt nicht in den Zellkern und wird somit nicht Teil der menschlichen Erbanlagen, so das RKI.

Vektor-basierte Impfstoffe bestehen aus für den Menschen harmlosen Viren, die gentechnisch so verändert sind, dass sie in ihrem Genom die genetische Sequenz mit dem Bauplan für einen oder mehrere Bestandteile des Erregers enthalten, gegen den der Impfstoff gerichtet ist.

Wegen der Impfstoffknappheit beinhaltet der Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 nach der Coronavirus-Impfverordnung nicht das Recht, den Impfstoff eines bestimmten Herstellers zu wählen.

Wie wirksam sind die Impfstoffe?

Die mRNA-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna sowie der Vektor-Impfstoff von AstraZeneca weisen nach Angaben des Robert-Koch-Instituts eine hohe Wirksamkeit von etwa 90 Prozent gegen eine schwere Covid-19-Erkrankung auf, bei der man im Krankenhaus behandelt werden muss. Gegen eine symptomatische Sars-CoV-2-Infektion mit der Delta-Variante wirken sie zu 75 Prozent. Das bedeutet: Wer komplett mit einem dieser Vakzine geimpft ist, hat einen sehr hohen Schutz davor, schwer zu erkranken, sowohl bei Vorherrschen der Alpha- als auch der Delta-Variante – wenngleich die Wirksamkeit gegen symptomatische Infektionen durch die hochansteckende Delta im Vergleich zu Alpha um zehn bis 20 Prozent geringer ist.

Erste Studienergebnisse zur Omikron-Variante zeigen, dass die Wirksamkeit der Grundimmunisierung (zweifache Impfung) gegenüber symptomatischer Erkrankung mit der Zeit deutlich nachlässt und geringer ist als bei der Delta-Variante. Personen mit Auffrischimpfung (dritte Impfung / erste „Booster“-Impfung) sind sowohl bei der Omikron- als auch bei der Delta-Variante deutlich besser vor einer Erkrankung geschützt als Personen mit Grundimmunisierung. Wie lange der Schutz nach der Auffrischimpfung anhält, ist noch unklar.

Novavax, der erste in der Europäischen Union zugelassene proteinbasierte Covid-19-Impfstoff, schützt laut Zulassungsstudie zu 90 Prozent vor einer milden bis schweren Erkrankung (symptomatischer Verlauf). Das Robert-Koch-Institut (RKI) bescheinigt Novavax „nach derzeitigem Kenntnisstand einen guten Schutz“, weist jedoch darauf hin, dass die Datenlage limitiert sei.

Beim Einmal-Impfstoff von Johnson&Johnson ist die Wahrscheinlichkeit, an Covid-19 zu erkranken, laut Zulassungsstudien um etwa 65 Prozent geringer als bei ungeimpften Personen. Eine schwere Erkrankung, die im Krankenhaus behandelt werden muss, verhindert Johnson&Johnson zu 100 Prozent. Allerdings deuten aktuelle Studien darauf hin, dass die Wirksamkeit gegen die Delta-Variante bei Johnson&Johnson geringer ist als bei anderen zugelassenen Impfstoffen. Eine schwere Erkrankung mit Krankenhausbehandlung kann eine einzelne Dosis Johnson&Johnson bei der Delta-Variante nur zu 70 Prozent verhindern. Außerdem sind vergleichsweise mehr Impfdurchbrüche nach einer Impfung mit Johnson&Johnson beobachtet worden. Deshalb empfiehlt die Stiko eine weitere Dosis mit einem mRNA-Impfstoff ab vier Wochen nach der Johnson&Johnson-Impfung zur Vervollständigung der Grundimmunisierung..

Grundsätzlich schützt eine Impfung, egal mit welchem Impfstoff, nie zu 100 Prozent vor einer Infektion. Auch eine geimpfte Person kann das Virus weitergeben, ohne dass sie selbst Symptome entwickelt. Von einem Impfdurchbruch spricht man aber erst, wenn eine vollständig geimpfte Person eine durch PCR-Test bestätigte Sars-CoV-2-Infektion mit Symptomen entwickelt. Wenn vollständig Geimpfte sich infizieren und krank werden, verläuft die Erkrankung in der Regel milde. Je mehr Menschen geimpft sind und je höher die Infektionszahlen in der Bevölkerung steigen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit für Impfdurchbrüche. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt deshalb weiterhin die bekannten Schutzvorkehrungen wie Abstand halten, Hygieneregeln beachten, medizinische Masken tragen und lüften.

Wie gefährlich ist das Virus?

Das Virus Sars-CoV-2 ruft die Lungenkrankheit Covid-19 (Abkürzung für: Corona virus disease 2019) hervor. Offenbar stammt es von einem Markt im chinesischen Wuhan, wo es vermutlich Anfang Dezember 2019 von dort gehandelten Wildtieren auf den Menschen übersprang. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Ausbreitung von Covid-19 zur Pandemie erklärt, also zu einer weltweiten Epidemie.
Das Robert-Koch-Institut schätzt die Gefährdung durch Covid-19 für die Bevölkerung in Deutschland derzeit als „moderat“ ein. In der aktuellen Risikobewertung begründet das RKI die Herabstufung der Gefährdung von „hoch“ auf „moderat“ mit dem Rückgang von Übertragung, Krankheitsschwere und Ressourcenbelastung des Gesundheitswesens durch Covid-19. „Bei einer Verschlechterung der Situation (etwa durch das Auftreten einer neuen Variante von Sars-CoV-2 mit veränderten Eigenschaften) ist eine Wiederhochstufung der Risikobewertung nicht ausgeschlossen“, so das RKI.

Sars-CoV-2 verbreitet sich überall dort, wo Menschen zusammenkommen, insbesondere in geschlossenen Räumen. Durch eine Impfung (Grundimmunisierung plus Booster) lässt sich das Risiko einer schweren oder sogar lebensbedrohlichen Erkrankung am besten minimieren.

Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen und unzureichendem Immunschutz haben das höchste Risiko für schwerere Verläufe (siehe unten: „Wer ist besonders gefährdet?“). Daher sollte besonders bei Treffen mit gefährdeten Personen ein vollständiger Impfschutz vorliegen und zusätzlich direkt vor dem Kontakt ein Test durchgeführt werden.

Manche Patienten klagen auch Wochen nach überstandener Erkrankung über Langzeitfolgen wie Müdigkeit, Erschöpfung und eingeschränkte Belastbarkeit (Fatigue), Kurzatmigkeit, Konzentrations- und Gedächtnisprobleme, Schlafstörungen, Muskelschwäche und –schmerzen.
Bei solchen Symptomen, die sich während oder nach einer Covid-19-Erkrankung entwickeln, längere Zeit anhalten und nicht durch eine anhaltende Infektion (PCR nachgewiesen) zu erklären sind, spricht man von "Long Covid".

Eine Studie der Medizinischen Universität Innsbruck mit stationär versorgten Covid-19-Patienten ergab: Sechs Wochen nach der Entlassung litten 55 Prozent der Erkrankten immer noch an körperlichen Beeinträchtigungen wie Kurzatmigkeit bei Belastung oder andauerndem Husten. 88 Prozent zeigten Veränderungen der Lunge, die sich allerdings im weiteren Verlauf meist deutlich zurückbildeten. Die Patienten waren zwischen 50 und 70 Jahre alt, viele hatten Vorerkrankungen.

Das RKI beobachtet auch neu auftretende >>Virusvarianten , um auf die möglicherweise von den Mutationen ausgehenden Gefahren reagieren zu können.

Wenn die Krankheit milde oder sogar ohne Symptome verläuft, können allerdings auch Krankheitsfälle übersehen werden und das Virus wird dann unbemerkt von Infizierten an weitere Menschen übertragen. Das Virus verbreitet sich leicht, durch Tröpfcheninfektion, ist also sehr ansteckend. Daher ist es so wichtig, verstärkt auf Abstand und Hygiene zu achten, insbesondere in geschlossenen Räumen medizinische Masken zu tragen und regelmäßig zu lüften.
Das RKI empfiehlt diese Schutzmaßnahmen weiterhin ausdrücklich und fordert dazu auf, Impflücken zu schließen und Auffrischimpfungen gemäß der Stiko-Empfehlungen durchzuführen.

copyright: Radiologie Innsbruck - Die Areale in Rot zeigen die durch Sars-CoV-2 geschädigten Bereiche der Lunge

Die Areale in Rot zeigen die durch Sars-CoV-2 geschädigten Bereiche der Lunge
© Radiologie Innsbruck

Wer ist besonders gefährdet?

In den meisten Fällen verläuft die Infektion mit dem Coronavirus Sars CoV-2 mild, oft sogar ohne Symptome. Allerdings gibt es einige Personengruppen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe haben. Das sind ältere Menschen, insbesondere Hochbetagte, Raucher und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen:

  • des Herzens (zum Beispiel koronare Herzerkrankung)
  • der Lunge (zum Beispiel Asthma, chronische Bronchitis)
  • Patienten mit chronischen Lebererkrankungen
  • Patienten mit Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
  • Patienten mit einer Krebserkrankung
  • Patienten mit geschwächtem Immunsystem (zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr schwächen, wie zum Beispiel Cortison).

Um diese Menschen zu schützen, sollte jeder und jede derzeit Händeschütteln oder Küsschen zur Begrüßung unbedingt vermeiden und generell ein bis zwei Meter Abstand halten – so wie im Übrigen auch bei jeder Grippewelle. Kontakt zu Familienmitgliedern und Freunden kann man auch per Telefon oder Mail halten – oder ganz altmodisch mal wieder einen Brief schreiben.

Hinweise zur Prävention und zum Management von Erkrankungen in Alten- und Pflegeheimen:

Verhindern Schutzmasken eine Ansteckung mit Sars-CoV-2?

Das Tragen einer Schutzmaske kann eine Infektion nicht gänzlich verhindern. Wer aber eine gut sitzende medizinische oder noch besser FFP2-Maske trägt, senkt das Risiko einer Ansteckung deutlich. Vor allem aber verringern die Masken bei Infizierten den Ausstoß der mit Viren beladenen Tröpfchen und Aerosole, die beim Sprechen und erst recht beim Husten oder Niesen mit der Atemluft abgegeben werden. Wer Maske trägt, schützt also vor allem andere, denn eine Infektion wird häufig am Anfang noch nicht bemerkt oder sie verläuft bei Geimpften sogar gänzlich ohne Symptome. Dennoch können sich auch geimpfte Menschen anstecken und das Virus ohne es zu wissen weitergeben.

Das Max-Planck-Institut für Dynamik und Selbstorganisation in Göttingen hat in einer Studie erforscht, wie gut Masken schützen. Sie fanden heraus, dass eine ungeimpfte Person, die ohne Maske in der Atemluft eines Infizierten mit einer hohen Viruslast steht, sich sogar bei einem Abstand von drei Metern innerhalb von fünf Minuten ansteckt. Die gute Nachricht sei aber, so das Institut: „Wenn beide gut sitzende medizinische oder noch besser FFP2-Masken tragen, sinkt das Risiko drastisch.“ Die Studie ergab, dass FFP2- oder KN95-Masken infektiöse Partikel besonders wirkungsvoll aus der Atemluft filtern – besonders, wenn sie an den Rändern möglichst dicht abschließen. Dann betrage das Ansteckungsrisiko nach 20 Minuten selbst auf kürzeste Distanz kaum mehr als ein Promille. Sitzen die Masken schlecht, steige die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung auf etwa vier Prozent. Bei gut angepassten medizinischen OP-Masken betrage die Ansteckungswahrscheinlichkeit innerhalb von 20 Minuten höchstens zehn Prozent, so die Göttinger Studie.

Aber wie sitzt die Maske am besten? Denn wenn sie an den Rändern nicht dicht abschließt, lässt sie vor allem an den Nasenflügeln, aber auch an den Wangen Luft ein- und austreten. „Eine Maske lässt sich an die Gesichtsform hervorragend anpassen, wenn man ihren Metallbügel vor dem Aufsetzen zu einem abgerundeten W biegt“, sagt Eberhard Bodenschatz, Direktor am Max-Planck-Institut für Dynamik und Selbstorganisation. „Dann gelangen die ansteckenden Aerosolepartikel nicht mehr an der Maske vorbei, und auch Brillen beschlagen nicht mehr.“

Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt das generelle Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS, "OP-Maske") im öffentlichen Raum in Innenräumen sowie im Freien, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Das Maskentragen ist laut RKI ein weiterer Baustein, um die Ausbreitungsgeschwindigkeit von Covid-19 in der Bevölkerung zu reduzieren und Risikogruppen zu schützen. Diese Empfehlung beruht auf Untersuchungen, die belegen, dass ein relevanter Anteil von Übertragungen von Sars-CoV-2 unbemerkt erfolgt, das heißt zu einem Zeitpunkt vor dem Auftreten der ersten Krankheitszeichen beziehungsweise auch wenn keine Krankheitszeichen bemerkt werden.


Weitere Informationen:

Max-Planck-Institut für Dynamik und Selbstorganisation
Robert-Koch-Institut
Universität der Bundeswehr

Wird das Virus übertragen, wenn wir Bargeld, Kartenterminals, Türklinken, Smartphones oder Griffe von Einkaufswagen berühren?

Das neue Coronavirus Sars-CoV-2 kann grundsätzlich durch Niesen oder Husten einer infizierten Person auf Oberflächen gelangen und eine Zeit lang überleben. Bis dato sind keine Fälle nachgewiesen, bei denen sich Menschen durch den Kontakt zu Gegenständen, an denen das Virus haftet, angesteckt haben. Die Überlebensfähigkeit der Coronaviren in der Umwelt ist recht gering. Denkbar sind allerdings Schmierinfektionen über Oberflächen, die kurz zuvor mit Corona kontaminiert wurden – etwa wenn eine infizierte Person direkt auf eine Türklinke geniest oder gehustet hat. Fasst man diese Klinke unmittelbar danach an und greift sich dann an Nase oder Augen, könnten Erreger aufgenommen werden. Deshalb ist es so wichtig, sich nicht ins Gesicht zu fassen und die Hände regelmäßig gründlich zu waschen.

Nach starker Kontamination kann das Sars-CoV-2-Virus nach Aussage des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) bis zu drei Stunden als Aerosol (Flüssigkeitsnebel in der Luft), bis zu vier Stunden auf Kupferoberflächen, bis zu 24 Stunden auf Karton und bis zu zwei bis drei Tage auf Edelstahl und Plastik überleben. Allerdings beruhen diese Angaben auf Untersuchungen unter Laborbedingungen. Dem BfR sind bisher keine Corona-Infektionen über diesen Übertragungsweg bekannt geworden.

Von einer Verpflichtung zur regelmäßigen Desinfektion von Einkaufswagen, Kartenterminals oder Kassenbändern im Lebensmitteleinzelhandel sehen die Behörden des Main-Kinzig-Kreises gegenwärtig ab. Eine Flächendesinfektion muss von geschultem Personal durchgeführt werden und der Effekt hält nur kurz an, bis die nächste Person die Fläche berührt. Es würde unverhältnismäßig viel Desinfektionsmittel verbraucht: Das ist giftig und der Nutzen völlig unklar. Außerdem wird das Personal in den Geschäften dringend an den Kassen gebraucht und um Lebensmittel bereitzustellen. Statt Desinfektionsmittel ist konsequentes Händewaschen das wesentlich wirksamere Mittel, um sich zu schützen.

Fragen und Antworten des BfR

Können sich Haustiere mit Corona anstecken und Menschen infizieren?

Empfängliche Haustiere können sich grundsätzlich an infizierten Personen anstecken. Menschen mit Corona-Infektion sollten deshalb auch beim Umgang mit ihren Haustieren besonders auf Hygiene achten, engen Kontakt möglichst vermeiden, die Tiere nicht anhusten oder anniesen und sich von ihnen nicht übers Gesicht lecken lassen. Empfänglich für eine Infektion mit Sars-CoV-2 sind Hunde, Katzen, Kaninchen, Goldhamster und Frettchen, Meerschweinchen hingegen nicht, teilt das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) mit. Das FLI ist das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit.

Bei Hunden scheint eine Ansteckung bei infizierten Menschen sehr selten zu sein, auch geben sie das Virus wohl nicht an andere Hunde weiter. Katzen und marderartige Tiere wie Frettchen oder Nerze können sich dagegen bei entsprechend hoher Viruslast anstecken und das Virus auch auf Artgenossen übertragen. Aus den Niederlanden und Dänemark gibt es zudem Hinweise, dass sich Beschäftigte in Pelztierfarmen bei infizierten Nerzen angesteckt haben.

Nutztiere wie Schweine, Hühner, Enten oder Puten lassen sich nicht mit Sars-CoV-2 infizieren, Rinder nur in sehr geringem Maße. Sie geben das Virus aber nicht weiter. Daher lautet das Fazit des FLI: Für die Pandemie ist die direkte Übertragung des Coronavirus von Mensch zu Mensch ausschlaggebend. Nach jetzigem Kenntnisstand spielen weder Haustiere noch Nutztiere bei der Verbreitung des Virus eine Rolle.

Infizierte Menschen in häuslicher Isolation sollten zum Schutz ihrer Haustiere einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Eine „Maskenpflicht“ für Tiere ist unnötig, weil die Infektionen von infizierten Menschen ausgehen. Außerdem ist sie aus Gründen des Tierschutzes abzulehnen, so das FLI. Wer sich in häuslicher Isolation oder in Quarantäne befindet, sollte Nachbarn oder Freunde um Unterstützung beim Gassigehen bitten. Gassigänger sollten nicht die Hundeleine des infizierten Besitzers verwenden, die Besitzer sollten sich vor der Übergabe des Hundes gründlich die Hände waschen und desinfizieren. Das Infektionsrisiko geht grundsätzlich vom infizierten Besitzer aus, nicht vom Hund. Freigängerkatzen sollten für die Dauer des Isolation im Haus gehalten und nicht mit fremden Katzen etwa in einer Katzenpension untergebracht werden.

Das FLI betont, dass kein Grund besteht, Haustiere vorsorglich in Tierheimen abzugeben. Sollte ein Haustier positiv auf Sars-CoV-2 getestet werden, stellt dies keinen Grund dar, das Tier einzuschläfern.

Corona-positiv getestete Haustiere weisen ähnliche Krankheitssymptome auf wie Menschen (trockener Husten, Schnupfen, Fieber). Der Nachweis erfolgt wie beim Menschen mittels Schnelltest oder PCR-Test. Die Probennahme sollte der infizierte Tierhalter beim Veterinäramt anmelden. Wenn bei einem Tier das Sars-CoV-2-Virus nachgewiesen wird, muss das Labor oder der Tierarzt dies dem Veterinäramt mitteilen (Meldepflicht) – es sei denn, das Veterinäramt hat die Probe selbst untersucht. Das Veterinäramt kann Maßnahmen wie Quarantäne anordnen.

Weitere Hinweise zu Tieren und Corona gibt es beim Friedrich-Loeffler-Institut.

Was tut der Landkreis zur Bekämpfung der Corona-Pandemie?

Die 21 Landkreise und fünf kreisfreien Städte spielen eine entscheidende Rolle im Kampf gegen das neuartige Coronavirus in Hessen. Nachdem am 28. Februar 2020 mit einem Fall aus dem Lahn-Dill-Kreis die erste Person in Hessen positiv auf Sars-CoV-2 getestet worden war, veranlasste der Main-Kinzig-Kreis wie alle anderen Landkreise und kreisfreien Städte mit Test- und Quarantäne-Maßnahmen und Veranstaltungsverboten die ersten Regelungen im Kampf gegen die Pandemie. Die hessische Landesregierung erließ seither verschiedene Verordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz mit einer ganzen Reihe von Verboten, die das öffentliche Leben fast zum Erliegen brachten: von der Einstellung des Schul- und Kitabetriebs über die Schließung von Geschäften, Gaststätten und Sportanlagen bis zum Kontaktverbot und einem Bußgeldkatalog, mit dem Verstöße geahndet werden. Mitte April wurden erste Lockerungen beschlossen. Am 2. November 2020 begann der zweite Lockdown. In der dritten Pandemie-Welle erließ der Bund im April 2021 eine sogenannte Notbremse, um die rapide steigenden Infektionszahlen zu senken.
Die Landkreise müssen all diese Regelungen durchsetzen. Insbesondere die Gesundheitsämter haben zusätzliche Aufgaben zu schultern. Sie informieren über positive Testergebnisse, veranlassen häusliche Isolierung, machen Kontaktpersonen ausfindig und vieles mehr.

Die Kreisverwaltungen stellten zunächst auf Online-Service um und begannen mit der umfassenden Aufklärung und Beratung der Bevölkerung. Der Main-Kinzig-Kreis etablierte das CoroNetz auf mkk.de als hilfreiche Internet-Plattform, auf der die notwendigen Informationen gebündelt werden. Er richtete sechs Testzentren und zwei Impfzentren ein, um die Pandemie wirksam einzudämmen.

Mit der Aktion "Dein Pflaster" weitete der Main-Kinzig-Kreis die Impfangebote mit einem Impfbus und mobilen Impfteams aus, die in den Kommunen Impfungen für alle ab zwölf Jahren offerieren. So werden Menschen erreicht, die bisher noch kein Impfangebot angenommen haben. Außerdem etabliert er nach dem Ende der hessischen Impfzentren ab Oktober 2021 Impflokale in Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern. Ein Verwaltungsstab unter Federführung von Landrat Thorsten Stolz tagt regelmäßig, um die Lage zu besprechen. Mit dabei sind unter anderen das Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr sowie Polizei, Kliniken und Pressestelle.

Die Kreiskliniken in Gelnhausen und Schlüchtern, aber auch die nicht in Trägerschaft des Kreises betriebenen Krankenhäuser in Hanau (städtisches Klinikum und katholisches St. Vinzenz-Krankenhaus) stellten sich auf Covid-19-Patienten ein. Die Zahl der Intensivbetten und Beatmungsgeräte wurde ausgeweitet. Die Leitstelle steuert den Transport von schwer am Coronavirus erkrankten Patienten in die jeweils geeignete Klinik. Der Main-Kinzig-Kreis rief alle Unternehmen auf, Schutzmaterial für das medizinische und pflegerische Personal zu spenden. Das Gefahrenabwehrzentrum verteilt es dorthin, wo es am nötigsten gebraucht wird.

Der geschäftsführende Direktor des Hessischen Landkreistages, Jan Hilligardt, hat die Aufgaben der Landkreise in der Coronakrise in einer >>Übersicht zusammengestellt.