FFP2-Maskenpflicht besteht nur noch für Besucherinnen und Besucher von Krankenhäusern, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheimen. Beschäftigte und Bewohnende müssen keine Maske mehr tragen.
Die Maskenpflicht im öffentlichen Nah- und Fernverkehr wurde zum 2. Februar 2023 bundesweit abgeschafft.
Testpflichten in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Sammelunterkünften wurden zum 1. März 2023 aufgehoben.
Seit 23. November 2022 ist die Isolationspflicht in Hessen aufgehoben. Weitere Informationen auf der Seite positiver Corona-Test .
Die hessische Corona-Schutzverordnung und das bundesweite Infektionsschutzgesetz legen die Corona-Regeln für die Zeit bis zum 7. April 2023 fest.
Hygiene- und Abstandsregeln, Masken und Lüften bleiben weiterhin wichtig, um Übertragungen zu verhindern.