Ausbildungsförderung (BAföG)

Für schulische Ausbildungen kann im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) monatlich eine finanzielle Unterstützung gezahlt werden.

Der Bereich Ausbildungsförderung in Gelnhausen ist ausschließlich für Schülerinnen und Schüler zuständig.

Voraussetzungen

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • die Ausbildung ist förderungsfähig
  • die persönlichen Voraussetzungen sind erfüllt
  • eine Finanzierung durch eigenes Einkommen
    und Vermögen ist nicht möglich
  • eine Finanzierung durch das Einkommen des
    Ehegatten oder der Eltern ist nicht möglich

Zuständigkeiten

Der Bereich Ausbildungsförderung in Gelnhausen ist ausschließlich für Schülerinnen und Schüler zuständig.

Studierende beantragen die Ausbildungsförderung beim Studentenwerk am jeweiligen Studienort.

Meister-BAföG für Bewohner des Main-Kinzig-Kreises wird beim Studentenwerk in Gießen, Behaghel-Straße 23-27, 35394 Gießen, Telefon 0641 40008-452 oder -433 beantragt.

Ausführliche Informationen dazu finden sich unter Studentenwerk Gießen - Bereich Studienfinanzierung.

Weiterführende Informationen

Bundesausbildungsförderungsgesetz

Für unverbindliche BAföG-Berechnungen steht
der BAföG-Rechner zur Verfügung.

Die Antragsformulare können auf www.bafög.de kostenlos heruntergeladen werden. Auch steht die Bafög-App (Bafög Direkt) im Play Store oder App Store zur Verfügung.

Anträge stellen

Der ausgefüllte Antrag kann per Post, per Fax oder persönlich eingereicht werden.
Anträge können auch online über BAföG Digital gestellt werden.

Folgende Unterlagen sind für die Bearbeitung notwendig:

  • Formblätter 01, 02, 03
  • Unterlagen zur Ausbildung
  • Nachweise über eigenes Einkommen und Vermögen
  • Einkommensteuerbescheide der Eltern,
    Elternteile oder des Ehepartners des vorletzten Kalenderjahres

Besucheranschrift

Main-Kinzig-Kreis

Amt für Schulwesen,
Bau- und Liegenschaftsverwaltung
Barbarossastr. 16-18
63571 Gelnhausen

Erreichbarkeit

Telefonische Erreichbarkeit

Montag bis Donnerstag

08:00 - 12:00 Uhr

Persönliche Vorsprachen sind nach telefonischer Vereinbarung möglich

allgemeine Faxnummer: 06051 85-11922

Ansprechpartner

Je nach Anfangsbuchstaben des Nachnamens gibt es unterschiedliche Zuständigkeiten.

Buchstaben E - R

Buchstaben S - Z

Buchstaben A – D

Abteilungsleitung