Die Coronavirus-Einreiseverordnung regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Nachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten. Die aktualisierte Verordnung gilt bis zum 7. April 2023.
Seit 9. Januar 2023 gilt eine Testpflicht für Reisende aus China. Einreisende aus der Volksrepublik China müssen vor der Abreise nach Deutschland einen negativen PoC-Antigentest vorlegen. Solange eine gefährliche Virusvariante in China nur aufzutreten droht, aber noch nicht tatsächlich aufgetreten ist, gilt für die Einreisenden weder eine Absonderungspflicht noch ein Beförderungsverbot. Es werden jedoch von den in Deutschland angekommenen Einreisenden stichprobenartig Testungen auf das Coronavirus vorgenommen, um besonders gefährliche Varianten rechtzeitig zu erkennen.