Seit Anfang 2023 ist wieder der Main-Kinzig-Kreis zuständig für die Abwicklung von Entschädigungen bei einem Verdienstausfall wegen einer Erkrankung mit dem Coronavirus. Informationen über die Antragstellung und in welchen Fällen ein Verdienstausfall überhaupt ersetzt werden kann, finden Sie hier .

aktualisiert am 2. März 2023
Änderungen beim Verdienstausfall
positiver Corona-Test
Das Land Hessen hat die Isolationspflicht zum 23. November 2022 abgeschafft.
Seit 23. November 2022 müssen sich Corona-Infizierte nicht mehr in häusliche Isolation begeben. Für alle, die sich zu diesem Zeitpunkt aufgrund der bisherigen Regelung in Isolation befinden, endet die Isolationspflicht. Stattdessen gelten verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete mindestens fünf Tage nach dem ersten positiven Test:
- Maskenpflicht (medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske) außerhalb der eigenen Wohnung für Erwachsene und Kinder ab sechs Jahren. Unter freiem Himmel darf die Maske abgesetzt werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. In Innenräumen, in denen sich keine anderen oder ausschließlich positiv getestete Personen oder Personen des gleichen Haushalts aufhalten, muss keine Maske getragen werden.
- Betretungs- und Tätigkeitsverbot für Beschäftigte mit Patientenkontakt in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen wie Krankenhäusern, Arztpraxen sowie Einrichtungen für Ältere, Behinderte oder Pflegebedürftige und in Flüchtlingsunterkünften, Einrichtungen für Obdachlose, Justizvollzugs- und Jugendarrestanstalten. Auch für Besuchende gilt ein Betretungsverbot für fünf Tage nach einem positiven Test.
- Vom Betretungsverbot ausgenommen sind Personen, die in der Einrichtung behandelt beziehungsweise betreut werden, sowie unter anderen Polizei- und Rettungskräfte.
Im Fall einer Infektion mit Symptomen wird dringend empfohlen, sich für fünf Tage zu isolieren und keinen Besuch zu empfangen. Innerhalb von zehn Tagen soll eine Tätigkeit erst dann wiederaufgenommen werden, wenn seit 48 Stunden Symptomfreiheit besteht.
Wer positiv auf das Corona-Virus getestet ist, muss das dem Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr melden. Dazu füllen Sie bitte >> folgendes Kontaktformular aus. Das Ergebnis des Tests können Sie auch mit der Daicy-App direkt an das Gesundheitsamt übermitteln.
Einen PCR-Test können Sie über Ihren Hausarzt durchführen lassen.
Nach dem positiven PCR-Test ist folgendes Formular unbedingt vollständig auszufüllen:
Die Testpflicht für positive getestete Beschäftigte mit Patientenkontakt in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen wie Krankenhäusern, Arztpraxen, Einrichtungen für ältere, behinderte und pflegebedürftige Menschen und in Flüchtlingsunterkünften vor Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit wurde zum 1. März 2023 aufgehoben.
Seit 1. März 2023 gibt es keine kostenfreien Bürgertests mehr. Der Bund übernimmt die Kosten für Corona-Tests nicht mehr. Wenn weiterhin Testangebote gemacht werden, sind sie kostenpflichtig.
Weitere Informationen sowie Fragen und Antworten zur Testverordnung finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
Derzeit gibt es drei Typen von Tests zum Nachweis des Sars-CoV-2-Virus: PCR-Tests, die als „Goldstandard“ gelten, Antigentests zur professionellen Anwendung durch geschultes Personal (Schnelltests) und Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests).
PCR-Tests werden von Fachpersonal per Abstrich aus dem tiefen Nasen-Rachenraum durchgeführt. Sie dienen dem direkten Erregernachweis, die Proben werden in Laboren analysiert.
Antigen-Schnelltests funktionieren wie Schwangerschaftstests. Sie weisen Eiweiß-Moleküle nach, die charakteristisch für die Viren sind, und zeigen das Ergebnis auf einem Teststreifen an. Die Probe wird von geschultem Personal entnommen, indem ein langes Stäbchen tief in Nase oder Rachen eingeführt wird.
Selbsttests können von Privatpersonen angewendet werden. Das Material wird selbst entnommen und aufgebracht. Es wird entweder ein Abstrich aus der Nase entnommen oder bei der Spuck- und Gurgelvariante ausgespucktes Gurgelwasser untersucht.
Weitere Informationen zu Selbsttests beim RKI .
Sie haben den Antigentest auf eigene Initiative durchgeführt und hatten keinen Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person? In diesem Fall ist keine Meldung an das Gesundheitsamt nötig.
Wenn Sie einen Antigentest im Auftrag des Gesundheitsamtes haben durchführen lassen und das Ergebnis ist negativ, füllen Sie bitte >> folgendes Kontaktformular aus.
Sie bekommen eine automatisierte Antwort mit weiteren Informationen zugesendet.
Das Ergebnis des Tests können Sie auch mit der Daicy-App (vormals Cluster-Diary-App) direkt an das Gesundheitsamt übermitteln (www.clustertagebuch.info ).
Für weitere Fragen steht Ihnen >>das Infotelefon zur Verfügung.
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