Sportförderungsmittel - Allgemeine BestimmungenBereitstellung der Sportförderungsmittel
- Der Main-Kinzig-Kreis stellt im Rahmen seines Haushaltsplanes Sportförderungsmittel zur Verfügung. Die Förderungsmittel sind zweckgebunden.
- Das Rechnungsprüfungsamt des Main-Kinzig-Kreises ist grundsätzlich berechtigt, die Verwendung der bewilligten Kreiszuschüsse nachzuprüfen.
- Über die Gewährung von Kreiszuschüssen entscheidet der Kreisauschuss.
Allgemeine Voraussetzungen der Förderung Förderungsmittel des Main-Kinzig-Kreises werden Sportvereinen und Sportfachverbänden nur bewilligt, wenn sie - dem Landessportbund Hessen e.V. angehören,
- ihren Sitz im Main-Kinzig-Kreis haben und allen Einwohnern offen stehen,
- vom Finanzamt als gemeinnützig (§§ 51 ff.AO) anerkannt sind,
- ein Sportangebot für Kinder und Jugendliche vorhalten,
- einen zeitgemäßen Mitgliedsbeitrag erheben.
Antragsstellung Anträge auf Gewährung von Kreiszuschüssen sind schriftlich beim Kreisauschuss des Main-Kinzig-Kreises, Amt für Bildung, Kultur und Sport, Barbarossastr. 16-18, 63571 Gelnhausen unter Verwendung eines Formblattes einzureichen.Ein formloser Antrag wird als Anmeldung gewertet.Antragsformulare sind beim Amt für Bildung, Kultur und Sport anzufordern bzw. werden aufgrund der Anmeldung eines Vorhabens zugeschickt.Finanzierung Der Antragssteller hat grundsätzlich in zumutbarer Höhe Eigenmittel zu erbringen, die in einem angemessenen Verhältnis zu seiner Finanzkraft und zu dem beantragten Kreiszuschuss stehen. Die Gesamtfinanzierung ist vor Bewilligung des Kreisausschusses nachzuweisen. |