Ziel und Gegenstand Der Main-Kinzig-Kreis gewährt im Rahmen der verfügbaren, zweckgebundenen Haushaltsmittel Zuschüsse und evtl. alternative Hilfsmöglichkeiten an Vereine und Verbände im Bereich von Friedensarbeit und Völkerverständigung.
Förderungs-/Antragsberechtigte Förderungsberechtigt sind
- kreisansässige Vereine, Initiativen und Verbände, die ihre Aufgabe darin sehen, die demokratische Gesellschaftsform und die Kultur mit friedensbildenden Akzenten im gesamten gesellschaftlichen Bereich, mit direkter oder indirekter Auswirkung für den Einzelnen, zu erweitern.
- Projekte, die den Zielen der Friedensarbeit und der Völkerverständigung dienen.
- Überörtliche Organisationen, deren Aktivitäten sich auf den Main-Kinzig-Kreis beziehen.
Voraussetzungen - Die Aktivitäten / Projekte müssen sich auf den Main-Kinzig-Kreis beziehen.
- Sie müssen geeignet sein,
a) Alternativen zur militärischen Drohpolitik aufzuzeigen, b) für die Ungerechtigkeit der Beziehungen zwischen den reichen Industrienationen und den Ländern der sogenannten Dritten Welt zu sensibilisieren sowie auf Kreisebene Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln, c) Lösungsmöglichkeiten für innergesellschaftliche Konflikte aufzuzeigen und zu entwickeln, d) der Verharmlosung des Faschismus durch Erforschung und Dokumentation lokaler Ereignisse und Erfahrungen entgegenzutreten, um damit Neofaschismus und Totalitarismus zu verhindern.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Vereine, Initiativen und Verbände, die überwiegend auf dem Gebiet der Kunst tätig sind oder sonstige Kulturarbeit leisten und weiterhin solche Vorhaben, die einen gewerblichen Charakter aufweisen.
Art und Höhe der Förderung - Die Förderung wird in Form eines Zuschusses oder in Form konkreter Unterstützung (z.B. Bereitstellung von Räumlichkeiten, technische Hilfen, Personal) gewährt.
- Der Höchstbetrag des Zuschusses beträgt 500 Euro pro Jahr und Organisation. Über Ausnahmen entscheidet der zuständige Fachausschuss des Kreistages.
Antragsverfahren - Die Anträge sind mit ausführlicher Begründung schriftlich beim Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises, Referat 4 - Sitzungsdienste und Partnerschaftspflege, Barbarossastraaße 24, 63571 Gelnhausen einzureichen. Bei größeren Projekten ist die Gesamtfinanzierung darzustellen.
- Die Entscheidung über die Zuschussanträge trifft der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Partnerschaften, wenn die zu bewilligende Summe im Einzelfall 250 Euro übersteigt. In den übrigen Fällen entscheidet Referat 4 - Sitzungsdienste und Partnerschaftspflege.
Grundlage
Richtlinien über die Bezuschussung von Vereinen und Initiativen im Bereich von Friedensarbeit und Völkerverständigung vom 15.03.1996
|