Ziel und Gegenstand Ziel der Förderung ist die Qualifizierung Jugendlicher im Alter von 14 bis 25 Jahren für ein zukünftiges Ehrenamt im Sport und somit die Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes.
Förderungsfähig ist die 30 Unterrichtsstunden umfassende Jugendbetreuerinnen/Jugendbetreuer - Ausbildung und die 120 Unterrichtsstunden umfassende Jugendleiterinnen / Jugendleiter - Ausbildung der Hessischen Sportjugend.
Umfang der Förderung Der Kreiszuschuss beträgt bis zu 30% der an die Sportjugend Hessen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu entrichtenden Gebühr für die Ausbildung.
Antragstellung und Abwicklung Anträge auf Gewährung einer Kreisbeihilfe zur Förderung der Ausbildung von Jugendbetreuerinnen und Jugendbetreuern bzw. Jugendleiterinnen / Jugendleitern können von Jugendlichen nur über die Jugendausschüsse der Sportkreise Hanau, Gelnhausen, Schlüchtern gestellt werden. Die Jugendausschüsse haben dem Main-Kinzig-Kreis spätestens drei Monate nach Ende der Ausbildung eine von den Teilnehmern unterschriebene Teilnehmerliste bzw. bestätigte Anwesenheitsliste der JL-Ausbildung vorzulegen.
Auf Grund dieser wird die Kreisbeihilfe errechnet und an die Jugendausschüsse ausgezahlt. Nach Abwicklung der Auszahlung sind die Abrechnungsunterlagen von den Jugendwartinnen / Jugendwarten testiert dem Amt für Bildung, Kultur und Sport des Main-Kinzig-Kreises vorzulegen.
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