Ziel und Gegenstand Der Main-Kinzig-Kreis unterhält partnerschaftliche oder freundschaftliche Beziehungen mit
- dem Rayon Istra, Russland
- der Provinz Belluno, Italien
- dem Landkreis Gotha
- dem Komitat Komárom-Esztergom, Ungarn
- der Stadt Kutina, Kroatien
- der Stadt Ramat-Gan, Israel
- der Stadt Troizk, Russland
- dem Kreis Lublin, Polen
und auf Grund eines Kreistagsbeschlusses eine entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit - der Region Diriamba, Nicaragua
Daneben besteht eine formelle Partnerschaft zwischen den Main-Kinzig-Kliniken GmbH, dem Krankenhaus der Stadt Troizk und dem Kreiskrankenhaus in Tatabánya (Komitat Komárom-Esztergom, Ungarn), deren Förderung in die Kompetenz des Main-Kinzig-Kreises fällt.
Der Main-Kinzig-Kreis gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zum Aufbau und Ausbau partnerschaftlicher Beziehungen im Sinne der vertraglichen Vereinbarungen Zuschüsse zu den entstehenden Aufwendungen. Das Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Aktivitäten / Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, die bestehenden Partnerschaften zu den vorgenannten Regionen zu festigen. Die Zuwendungen stellen eine freiwillige Leistung des Kreises dar. Ein Rechtsanspruch wird durch diese Richtlinien nicht begründet.
Förderungs-/Antragsberechtigte Förderungsberechtigt sind kreisansässige Vereine, Initiativen ,Verbände und Schulen, die auf der Grundlage der demokratischen Gesellschaftsform durch ihr Vorhaben die bestehenden Partnerschaften durch eine enge und freundschaftliche Verbindung der Menschen untereinander dauerhaft festigen helfen (z.B. Organisation von Reisen, Veranstaltungen, gemeinsamen Projekten).
Voraussetzungen - Die Aktivitäten / Projekte müssen sich auf die oben vorgenannten Regionen beziehen.
- Der / die Antragsteller /-in muss im Main-Kinzig-Kreis ansässig sein.
- Sofern es sich um Reisen handelt, sollte die Reisegruppe mindestens 5 Personen umfassen.
Art und Höhe der Förderung 1. Die Förderung wird in Form eines Zuschusses oder in Form konkreter Unterstützung (z.B. Bereitstellung von Räumlichkeiten, technische Hilfen, personelle und/oder verwaltungsmäßige Unterstützung) gewährt.
2. Finanzielle Zuschüsse: Für Aufenthalte / Besuche in den Partnerregionen werden -unabhängig von der Wahl der Transportmittel folgende Zuschüsse gewährt:
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