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Partnerschaften des Main-Kinzig-Kreises >> Förderung partnerschaftlicher Begegnungen
Aktualisiert am: 31.08.2011
  Förderung partnerschaftlicher Begegnungen
  Förderung kommunaler Friedensarbeit im MKK
  Provinz Belluno (Italien)
  Diriamba (Nicaragua)
  Landkreis Gotha (Deutschland)
  Istra (Rußland)
  Komárom-Esztergom (Ungarn)
  Kutina (Kroatien)
  Kreis Lublin (Polen)
  Ramat Gan (Israel)
  Troizk (Rußland)
  Jugendworkcamp
  Beruwala - Hilfsaktion aus dem MKK

Förderung partnerschaftlicher Begegnungen im Main-Kinzig-Kreis
Ansprechpartner: Karl-Heinz Schmitt, Telefon (06051)85-12335 und Herr Reiner Joh, Telefon (06051)85- 12412, Fax: (06051)85- -12777


Ziel und Gegenstand

Der Main-Kinzig-Kreis unterhält partnerschaftliche oder freundschaftliche Beziehungen mit

  • dem Rayon Istra, Russland
  • der Provinz Belluno, Italien
  • dem Landkreis Gotha
  • dem Komitat Komárom-Esztergom, Ungarn
  • der Stadt Kutina, Kroatien
  • der Stadt Ramat-Gan, Israel
  • der Stadt Troizk, Russland
  • dem Kreis Lublin, Polen

und auf Grund eines Kreistagsbeschlusses eine entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit

  • der Region Diriamba, Nicaragua

Daneben besteht eine formelle Partnerschaft zwischen den Main-Kinzig-Kliniken GmbH, dem Krankenhaus der Stadt Troizk und dem Kreiskrankenhaus in Tatabánya (Komitat Komárom-Esztergom, Ungarn), deren Förderung in die Kompetenz des Main-Kinzig-Kreises fällt.

Der Main-Kinzig-Kreis gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zum Aufbau und Ausbau partnerschaftlicher Beziehungen im Sinne der vertraglichen Vereinbarungen Zuschüsse zu den entstehenden Aufwendungen. Das Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Aktivitäten / Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, die bestehenden Partnerschaften zu den vorgenannten Regionen zu festigen. Die Zuwendungen stellen eine freiwillige Leistung des Kreises dar. Ein Rechtsanspruch wird durch diese Richtlinien nicht begründet.

Förderungs-/Antragsberechtigte

Förderungsberechtigt sind kreisansässige Vereine, Initiativen ,Verbände und Schulen, die auf der Grundlage der demokratischen Gesellschaftsform durch ihr Vorhaben die bestehenden Partnerschaften durch eine enge und freundschaftliche Verbindung der Menschen untereinander dauerhaft festigen helfen (z.B. Organisation von Reisen, Veranstaltungen, gemeinsamen Projekten).

Voraussetzungen

  1. Die Aktivitäten / Projekte müssen sich auf die oben vorgenannten Regionen beziehen.
  2. Der / die Antragsteller /-in muss im Main-Kinzig-Kreis ansässig sein.
  3. Sofern es sich um Reisen handelt, sollte die Reisegruppe mindestens 5 Personen umfassen.

Art und Höhe der Förderung

1. Die Förderung wird in Form eines Zuschusses oder in Form konkreter Unterstützung (z.B. Bereitstellung von Räumlichkeiten, technische Hilfen, personelle und/oder verwaltungsmäßige Unterstützung) gewährt.

2. Finanzielle Zuschüsse: Für Aufenthalte / Besuche in den Partnerregionen werden -unabhängig von der Wahl der Transportmittel folgende Zuschüsse gewährt:

a) Besuch in den Regionen Belluno, Gotha, Komitat Komárom-Esztergom und Kutina
Grundbetrag 205 Euro
je weitere 10 Teilnehmer/-innen 51 Euro
Höchstbetrag jedoch 307 Euro
b) Besuch des Rayon Istra, der Stadt Ramat Gan und der Stadt Troizk
Grundbetrag 307 Euro
je weitere 10 Teilnehmer/-innen 51 Euro
Höchstbetrag jedoch




460 Euro




3. Zu den Aufwendungen für Besuche aus den Partnerregionen im Main-Kinzig-Kreis, die der Förderung der partnerschaftlichen Beziehungen dienen, können vom Main-Kinzig-Kreis nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen folgende Zuschüsse gezahlt werden:
Kostenübernahme für Übernachtung und Verpflegung pro Gast 26 Euro
Höchstbetrag 256 Euro
Zuschuss für bestimmte Veranstaltungen, z.B. Gastspielauftritte, Ausstellungen pauschal bis zu 256 Euro
in Ausnahmefällen Zuschuss zu den Dolmetscherkosten bis zu einem Höchsbetrag
von 153 Euro

Antragsverfahren

Die Anträge sind rechtzeitig mit ausführlicher Begründung schriftlich beim Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises -Beauftragter für Partnerschaftsangelegenheiten-, Barbarossastr. 24, 63571 Gelnhausen einzureichen. Die Entscheidung erfolgt nach der Reihenfolge des Antragseingangs.

Grundlage

Richtlinien zur Förderung partnerschaftlicher Begegnungen vom 10. Oktober 2000