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KFZ-Zulassungstelle >> Hinweise und Informationen
Aktualisiert am: 04.10.2011
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  Hinweise und Informationen

Neue Fahrzeugpapiere seit dem 01.10.2005

Am 01.10.2005 wurden bundesweit neue Fahrzeugpapiere eingeführt.

Dies sind die Zulassungsbescheinigung Teil I (ersetzt den Fahrzeugschein) sowie
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (ersetzt den Fahrzeugbrief).

Sinn der Einführung ist sowohl die Erhöhung der Fälschungssicherheit als auch die Vereinheitlichung dieser Dokumente innerhalb der EU.

Die bisherigen Dokumente behalten Ihre Gültigkeit.
Muss jedoch bei einem Bearbeitungsvorgang eines der beiden Dokumente neu ausgestellt werden, muss auch das jeweils andere Dokument erneuert werden.

Es dürfen für jedes Fahrzeug entweder nur beide Dokumente nach altem oder beide Dokumente nach neuem Muster bestehen.

Wichtig!!!!
Bringen Sie bitte immer sowohl den Fahrzeugbrief als auch den Fahrzeugschein mit zur Zulassungsstelle.

Sollte Ihr Fahrzeug finanziert oder geleast sein, fragen Sie bitte rechtzeitig vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle nach, ob für die Erledigung des von Ihnen gewünschten Vorganges die Vorlage des Fahrzeugbriefes erforderlich ist.

In diesem Fall müssen Sie veranlassen, dass der Fahrzeugbrief zur Zulassungsstelle gesandt wird.

Ihr Vorgang kann erst dann bearbeitet werden, wenn der Fahrzeugbrief bei der Zulassungsstelle vorliegt.

Musterdokumente:
Zulassungsbescheinigung Teil 1
Zulassungsbescheinigung Teil 2