



Information zur EinzelgenehmigungZulassung für Fahrzeuge ohne Typengenehmigung Wer ein Neufahrzeug zulassen möchte, für das keine Typengenehmigung vorliegt, braucht eine Einzelgenehmigung. Auch wer ein gebrauchtes Fahrzeug, für das z. B. wegen technischer Änderungen keine Typengenehmigung vorliegt, im Straßenverkehr führen will, benötigt eine Einzelbetriebserlaubnis. Das gleiche gilt für nicht getypte Fahrzeuge aus dem Ausland sowie Fahrzeuge die nicht mehr im deutschen Zulassungsregister eingetragen sind und kein Nachweis über die Typengenehmigung vom Hersteller vorgelegt werden kann. Die Einzelgenehmigung/Einzelbetriebserlaubnis ist Voraussetzung für die Zulassung des Fahrzeuges. Bisher wurden diese Genehmigungen in allen Zulassungsbehörden der Landkreise ausgestellt. Diese sind künftig nicht mehr bei jedem Landkreis erhältlich. In Hessen dürfen das nur noch die Kreise Fulda und Marburg-Biedenkopf. Für Kfz.-Halter im Main-Kinzig-Kreis, die eine solche besondere Genehmigung benötigen, heißt das: Sie müssen zunächst einen Antrag auf Einzelgenehmigung/Einzelbetriebserlaubnis bei der Kfz.-Zulassungsbehörde in Fulda stellen. Die Zulassungsstellen in Gelnhausen und Hanau übernehmen für Sie gerne die Übersendung des Antrages per E-Mail oder Fax nach Fulda. Zusätzlich zum Antrag, muss ein Gutachten einer technischen Prüfstelle oder eines technischen Dienstes bei meiner Behörde vorgelegt werden. Weiterhin ist eine Kopie des Personalausweises erforderlich. Die Bearbeitung des Antrages in Fulda dauert ca. 3 Werktage. Die Genehmigung wird Ihnen per Post zugeschickt. Kundeninformation des Landkreises Fulda |

