



Allgemeine Informationen zum Verdienstorden der Bundesrepublik DeutschlandInformationen zum Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland und zum Verfahren der Ordensanregung finden Sie auch im Internetangebot des Bundespräsidenten und unter http://www.hdg.de/Final/deu/page23.htm . |
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Vollständige Angaben zur Person der oder des Vorgeschlagenen erleichtern und Verkürzen die Bearbeitung eines Antrags erheblich. Bei Antragstellung ist zu bedenken, dass das Prüfungsverfahren unter Umständen mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen kann, weil verschiedene Institutionen, Vereine, Verbände und Gremien in denen die/der Vorgeschlagene ehrenamtlich tätig ist oder war und sich Verdienste erworben hat, angeschrieben und gehört werden müssen. Bei älteren Mitbürgerinnen/Mitbürgern (Jahrgang 1928 und älter) sind Einträge im hess. Hauptstaatsarchiv/Bundesarchiv zu prüfen. Die Vorschlagsbegründungen für den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland müssen darüberhinaus über die hessische Staatskanzlei in Wiesbaden dem Bundespräsidialamt in Berlin zur endgültigen Entscheidung vorgelegt werden. Wir sind bemüht im Rahmen der Möglichkeiten Wunschtermine für die Verleihung zu berücksichtigen, dies ist allerdings aufgrund vorstehender Ausführungen nicht immer möglich. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis. Termine zur Verleihung einer Auszeichnung stimmen Sie bitte mit dem Büro des Landrats bzw. der Ehrenamtsagentur (Tel. 06051 - 85 11209) oder Email ehrenamtsagentur@mkk.de ab. Der Verdienstorden wird in acht verschiedenen Stufen verliehen (PDF-Datei zum herunterladen) |

