Ehrenbrief des Main-Kinzig-KreisAllgemeine Informationen zum Ehrenbrief des Main-Kinzig-Kreises Grundsätzliches Der Ehrenbrief ist eine Auszeichnung des Main-Kinzig-Kreises. Den Ehrenbrief des Main-Kinzig-Kreises können Personen erhalten, die in der kommunalen Selbstverwaltung oder in kommunalen Einrichtungen, in Vereinen mit kulturellen oder sozialen Zielen oder in vergleichbarer Weise mindestens zehn Jahre ehrenamtlich über das normale Maß hinaus tätig waren oder Personen, welche sich besondere Verdienste um das Ehrenamt erworben haben. Die oder der Vorgeschlagene müssen der Auszeichnung würdig sein. Wichtig: In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere wenn die ehrenamtliche Tätigkeit in einem höheren Lebensalter erbracht worden ist, genügt auch eine geringere Dauer der Tätigkeit. Wer kann geehrt werden? Viele Personen im Main-Kinzig-Kreis engagieren sich über das normale Maß hinaus ehrenamtlich, ohne in Vorständen oder Parlamenten tätig zu sein. Als Zeichen der Anerkennung verleiht der Main-Kinzig-Kreis diesen Personen, sofern die Voraussetzungen für eine staatliche Ehrung nicht erfüllt sind, den Ehrenbrief des Main-Kinzig-Kreises. Ebenso Personen, welche sich besondere Verdienste um das Ehrenamt erworben haben. Geehrt werden können somit alle ehrenamtlichen Personen welche nicht für den Ehrenbrief des Landes Hessen vorgeschlagen werden können. Einschränkungen: - Mitglieder von Parteien und Organisationen, die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen, können nicht mit dem Ehrenbrief des Main-Kinzig-Kreises ausgezeichnet werden
- Personen mit einem Eintrag im Strafregister.
Allgemeine Hinweise Vollständige Angaben zur Person der oder des Vorgeschlagenen erleichtern und verkürzen die Bearbeitung eines Antrags erheblich.Bei Antragstellung ist zu bedenken, dass das Prüfungsverfahren unter Umständen mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen kann, weil verschiedene Institutionen, Vereine, Verbände und Gremien in denen die/der Vorgeschlagene ehrenamtlich tätig ist oder war und sich Verdienste erworben hat, angeschrieben und gehört werden müssen. Wir sind bemüht im Rahmen der Möglichkeiten Wunschtermine für die Verleihung zu berücksichtigen; dies ist allerdings aufgrund vorstehender Ausführungen nicht immer möglich. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis. Die Verleihung soll grundsätzlich in einem würdigen Rahmen erfolgen. Verleihungen anlässlich von Geburtstagen oder im Rahmen von Geburtstagsfeiern sind nicht möglich. Termine zur Verleihung einer Auszeichnung stimmen Sie bitte mit dem Büro des Landrats oder der Ehrenamtsagentur (Tel. 06051 - 85 11209) oder Email ehrenamtsagentur@mkk.de ab. Ablehnungen Ablehnungen erfolgen grundsätzlich ohne Begründung. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung des Ehrenbriefes des Main-Kinzig-Kreises besteht nicht. |