Suche    |
Sitemap    |
Was erledige ich wo?    |
Impressum
Der geografische Mittelpunkt der EU bei Gelnhausen Meerholz
Aktuelles
Ihr Kreis
Ratgeber
Online-Service
Politik
Ämter und Betriebe
Leben im MKK
Startseite
Kontakt
Druckansicht
Wirtschaft, Arbeit, Kultur, Sport, Tourismus >> Ehrenamt >> Ehrenamts-Card
Aktualisiert am: 15.08.2011
E-Card Antragsformular
Vergünstigungen
E-Card Verleihungen
Verleihung 27. Februar 2012
Verleihung 19. September 2011
Verleihung 20. Juni 2011
Verleihung 28. Februar 2011
Verleihung 27. Oktober 2010
Verleihung 2. Juni 2010
Verleihung 26.04.2010
Verleihung 10. März 2010
Verleihung 14. September 2009
Verleihung 06. Juli 2009
Verleihung 06. Mai 2009
Verleihung 27. April 2009
Verleihung 7. April 2009
Verleihung März 2009
Verleihung September 2008
Verleihung Juli 2008
Verleihung Juni 2008
Verleihung März 2008
Verleihung Februar 2008
Sponsorenmeldung
Ehrung der Sponsoren
Ehrung am 02. Juni 2008
Ehrung am 27. Nov 2006
Ehrenamtsstrom

Ehrenamts-Card: Auch im Main-Kinzig-Kreis

Warum Ehrenamts-Card?
Die E-Card ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkenn- ung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement. Unabhängig von ihrem Wohnort erhalten ihre Inhaberinnen und Inhaber aufgrund einer Vereinbar-ung zwischen dem Land und seinen Städten und Gemein-den in ganz Hessen vergünstigten Eintritt in viele öffent-liche und private Einrichtungen und zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art. Mit der Vergabe von Ehrenamts-karten möchte auch der Main-Kinzig-Kreis bei den

   

zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein herzliches „Dankeschön“ für die Zeit und Kraft sagen, die Sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.

Welche Merkmale bestimmen das Ehrenamt?

  • es ist freiwillig (in Abgrenzung zur vertraglich festgelegten und abhängigen Erwerbsarbeit)
  • es ist unentgeltlich (im Gegensatz zur bezahlten Arbeit, Auslagenerstattung unschädlich, allerdings keine Vergütung von Zeit und Mühe)
  • es erfolgt für Dritte (in Abgrenzung zur Selbsthilfe, die deutlich eigenbezogen ist)
  • es findet in einem organisatorischen Rahmen statt (in Abgrenzung zur individuellen und spontanen Hilfeleistung und informellen Systemen wie Familie und Nachbarschaft)
  • es findet möglichst kontinuierlich statt (in Abgrenzung zu einmaliger und kurzfristiger Hilfe)

Wie lange ist die E-Card gültig?
Die E-Card hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von drei Jahren und gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Nach Ende der Geltungsdauer kann die E-Card neu beantragt werden. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Bei Ausscheiden von Ehrenamtlichen aus ihrer Tätigkeit ist die E-Card zurückzugeben.

Wann wird die E-Card ausgegeben?
Die Ausgabe der E-Card erfolgt quartalsweise.



Der Flyer als PDF zum Download