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Veterinärwesen und Verbraucherschutz >> Reaktorkatastrophe
Aktualisiert am: 15.08.2011
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Derzeit keine Gefährdung durch Lebensmittel aus Japan

18. März. - Es gibt laut Bundesministerim für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz derzeit keine Hinweise auf eine radioaktive Belastung von Lebensmitteln aus Japan. In Deutschland ist das Johann Heinrich von Thünen-Institut (vTI) nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz von 1986 als Leitstelle für die Überwachung der Umweltradioaktivität in Fischen und Fischereiprodukten zuständig. In dieser Funktion beobachten die Wissenschaftler die Lage in Japan besonders aufmerksam. Das Institut hat festgestellt, dass eine Gefährdung der deutschen Verbraucher durch Fisch aus Japan zum jetzigen Zeitpunkt ausgeschlossen werden kann.

Europaweite Höchstwerte an Radioaktivität in Lebens- und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls sind in einer Verordnung der EU-Kommission bereits seit längerem festgelegt. Sollte die Kommission Informationen über eine radiologische Notstandssituation erhalten, aus der sich ergibt, dass die Höchstwerte in Lebensmitteln erreicht werden könnten, muss sie diese Verordnung durch eine Entscheidung zur Anwendung bringen. Nahrungsmittel, die diese durch Verordnung festgelegten Höchstwerte überschreiten, dürften dann nicht importiert oder auf den Markt gebracht werden. Die Kommission hat aber in Abstimmung mit der FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) bisher davon Abstand genommen, Schutzmaßnahmen zu erlassen


Vorsichtsmaßnahmen bei der Einfuhr von Lebensmitteln

18. März. - Das Hessische Verbraucherschutzministerium (HMUELV) hat bereits seit Montag, 14.März, die verstärkte Beprobung aller an der Tierärztlichen Grenzkontrollstelle am Flughafen Frankfurt aus Japan ankommenden Lebensmittel angeordnet. Dabei handelte es sich vorwiegend um tierische Lebensmittel, die grundsätzlich einer Vorführpflicht bei der Einfuhr in die Europäische Union unterliegen. Nachdem am Mittwoch die Europäische Kommission über das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) um die Überprüfung aller aus Japan stammenden Lebensmittel gebeten hat, wurden die Zolldienststellen angewiesen, auch alle pflanzlichen Lebensmittel der Tierärztlichen Grenzkontrollstelle am Flughafen anzumelden, so dass auch eine Beprobung dieser Produkte erfolgen kann. Die Lebensmittel werden vorsorglich untersucht.

Die bislang aus Japan kommenden Lebensmittellieferungen hatten nur einen sehr geringen Umfang. Es handelte es sich um Fisch, Gemüse und andere Lebensmittel pflanzlicher Herkunft. Bislang wurden bei der Tierärztlichen Grenzkontrollstelle am Flughafen Frankfurt pro Woche durchschnittlich 4 Lieferungen à 30 bis 60 Kilogramm Fisch und eine Lieferung à 20 Kilogramm Gemüse, Gewürze und Obst angemeldet.


Reaktorkatastrophe – zurzeit keine Gefahr durch Lebensmittel aus Japan

16. März. - Die aktuelle Situation in Japan und deren Auswirkungen werden von offizieller Seite intensiv beobachtet. Auch die zuständigen Stellen im Main-Kinzig-Kreis, vornehmlich das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, sind in Alarmbereitschaft. Zurzeit muss der Verbraucher in Deutschland keine Angst vor radioaktiv belasteten Lebensmitteln oder Futtermitteln aus Japan haben. Die bereits im Verkehr befindlichen Lebensmittel und Futtermittel aus Japan wurden vor der Katastrophe hergestellt und sind somit nicht belastet. Seit Bekanntwerden der Havarie in den japanischen Atomkraftwerken ist ein Frühwarnsystem eingerichtet. Die Kontrolle der eingeführten Lebensmittel und Futtermittel findet an den EU-Außengrenzen (Grenzkontrollstellen) statt. Sollten sich weitere Hinweise ergeben, sind auch Probenahmen und Untersuchungen im Inland möglich, in die im Main-Kinzig-Kreis das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz eingebunden wird.

Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 15.03.2011 entnehmen, über die Homepage des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ( www.hmuelv.hessen.de ) oder über das Bundesamt für Strahlenschutz ( www.bfs.de )