Lebensmittelüberwachung, Fleischhygieneüberwachung

Im Rahmen eines effektiven vorbeugenden Verbraucherschutzes werden Lebensmittel auf allen Stufen der Produktion durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz überwacht. Wesentliche Aufgabenbereiche im Rahmen der Lebensmittelüberwachung sind die Überwachung von Lebensmittelbetrieben aller Art, die Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie die regelmäßige Überprüfung aller Einrichtungen, die Bedarfsgegenstände, Kosmetika oder Tabakerzeugnisse in den Verkehr bringen.

Die Kontrollen werden risikoorientiert in regelmäßigen Abständen oder aufgrund von konkreten Beschwerden oder Hinweisen durchgeführt. Im Rahmen der Kontrollen werden Proben der unterschiedlichsten Produkte entnommen und im Labor untersucht.

Die Themenbereiche Tierschutzüberwachung und Tierseuchenbekämpfung sind auf separaten Seiten innerhalb der Lebenslage "Natur, Umwelt, Landwirtschaft und Tierschutz" zu finden.

Aufgabenbereiche

Risikoorientierte Überwachung von Lebensmittelbetrieben

(Kioske und Imbisse, Schank- und Speisewirtschaften, Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, Bäckereien, Molkerei- und Käsereibetriebe, Einzelhandels- und Großhandelsbetriebe, Primärerzeuger)

Relevante Dokumente bzw. Formulare:

Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden

relevante Dokumente / Formulare:

Anlassbezogene Verdachtskontrollen

Überwachung der Produktion und Vermarktung von Eiern, Honig und pflanzlichen Lebensmitteln

Überwachung der Getränkeherstellung (Wasser, Erfrischungsgetränke, Bier, Wein, Spirituosen) und das Inverkehrbringens von Getränken

Überwachung der Gewinnung von Milch (Kuh-, Schaf-, Ziegen-, Pferdemilch) sowie deren Verarbeitung (Vorzugsmilch, Konsummilch, Joghurt, Käse, etc.)

relevante Dokumente / Formulare:

Probenziehung

Ahndung von Verstößen

Beratung von Gewerbetreibenden und Bürgern

Überwachung der Entsorgung Tierischer Nebenprodukte (Küchen- und Speiseabfallentsorgung)

Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Relevante Dokumente bzw. Formulare:


Überwachung Fleisch gewinnender und verarbeitender Betriebe

Durchführung der Untersuchung auf Trichinen


Einleitung weitergehender mikrobiologischer, chemischer und physikalischer Untersuchungen im Bedarfsfall

Untersuchung auf BSE (bei Rindern) bzw. TSE (bei Schafen und Ziegen)


Überwachung der Entsorgung Tierischer Nebenprodukte („Schlachtabfälle“, "Konfiskale")

Relevante Dokumente bzw. Formulare:

Sofern Gegenstände unter die unten aufgeführten Begriffsdefinitionen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) fallen, werden diese vom Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz überwacht. Dazu werden Kontrollen auf der Stufe des Einzelhandels sowie bei Herstellern oder Importeuren durchgeführt. Ggf. werden Proben entnommen und zur Untersuchung gebracht.

Was sind Bedarfsgegenstände?

  • Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
  • Packungen, Behältnisse oder sonstige Umhüllungen, die dazu bestimmt sind, mit kosmetischen Mitteln in Berührung zu kommen
  • Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit den Schleimhäuten des Mundes in Berührung zu kommen
  • Gegenstände, die zur Körperpflege bestimmt sind
  • Spielwaren und Scherzartikel
  • Gegenstände, die dazu bestimmt sind, nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung zu kommen, wie Bekleidungsgegenstände, Bettwäsche, Masken, Perücken, Haarteile, künstliche Wimpern, Armbänder
  • Reinigungs- und Pflegemittel, die für den häuslichen Bedarf oder für Bedarfsgegenstände bestimmt sind
  • Imprägnierungsmittel und sonstige Ausrüstungsmittel für Bedarfsgegenstände, die für den häuslichen Gebrauch bestimmt sind
  • Mittel und Gegenstände zur Geruchsverbesserung in Räumen, die zum Aufenthalt für Menschen bestimmt sind

Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Gemische, die unmittelbar auf dem menschlichen Körper aufgebracht werden. Es wird unterschieden in kosmetische Mittel, die nach der Verwendung auf dem Körper verbleiben (leave-on) und solchen, die nach der Verwendung wieder entfernt werden (rinse-off). Nicht alles, was auf die Haut aufgetragen wird, ist Kosmetik. Die klare Definition der EU-Kosmetikverordnung (Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a) hilft, kosmetische Mittel z.B. von Arzneimitteln, Bioziden oder auch Lebensmitteln abzugrenzen. Demnach werden kosmetische Mittel nur äußerlich und im Mundraum mit dem Zweck angewendet:

  • zu reinigen,
  • zu parfümieren,
  • das Aussehen zu verändern,
  • den guten Zustand zu erhalten oder
  • den Körpergeruch zu beeinflussen.

Der intensive Kontakt dieser Mittel mit dem Menschen erfordert eine detaillierte rechtliche Regelung und Kontrolle zum Schutz des Verbrauchers. Daher gibt es bei kosmetischen Mitteln hohe Anforderungen an die Bewertung der Sicherheit und der guten Herstellung sowie Mitteilungspflichten für Hersteller und Importeure.

(Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – BVL)

Amtliche Trichinenuntersuchung - Untersuchungszeiten Ostern

Bitte beachten Sie die folgenden Änderung der Annahme- und Unterschungszeiten des AVV an Ostern.

Donnerstag 28.03.2024 (Probenabgabe möglich 8:00 - 11:00)

Dienstag 02.04.2024 (Probenabgabe möglich 8:00 - 11:00)

Freitag 29.03.2024 und Montag 01.04.2024 entfällt.

Trichinenuntersuchungen

werden seit dem 15.05.2023 immer montags und freitags durchgeführt.

Die automatische Freigabe der durch beauftragte Jägerinnen und Jäger entnommene Proben erfolgt jeweils um 23:00 Uhr am Untersuchungstag, bis zu diesem Zeitpunkt ist Ihre Erreichbarkeit (telefonisch/per E-Mail) erforderlich.

Die Abgabe von Trichinenproben vom Wildschwein kann auch durch eine Dritte Person und muss nicht durch die jagdausübungsberechtigte Person erfolgen. Sie ist ohne vorherige Anmeldung zu folgenden Zeiten möglich:
Montag von 08.00 bis 11.00 Uhr
Mittwoch von 08.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 16.00 Uhr
Freitag von 08.00 bis 11.00 Uhr

Trichinenuntersuchung ab 01.04.2024 kostenpflichtig

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 01.04.2024 endet die Kostenfreiheit der Trichinenuntersuchung.

Die Kosten für die Trichinenuntersuchung und damit zusammenhängende Amtshandlungen bei Wildschweinen betragen gemäß Frischfleischkostensatzung des MKK je Tier

< 20 Kg = 5,00 € und

> 20 Kg = 10,00 €,

bei der Entnahme der Trichinenprobe durch beauftragte Jagdausübungsberechtigte.

Ebenso entfällt ab dem 01.04.2024 die Zahlung der Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,00 € je abgegebener Blutprobe.

Die vom Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz bereits ausgegebenen kostenfreien Wildmarken können weiterverwendet werden, werden aber zum jeweiligen Monatsende in Rechnung gestellt.

Bezahlmarken, welche sich noch im Umlauf befinden, können wie gewohnt genutzt werden.

Herkunftskennzeichnung bei Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 01.02.2024 muss die Herkunft des Fleisches auch bei nicht vorverpacktem, lose verkauftem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch gekennzeichnet werden.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem unter folgendem Link BMEL - Pflichtangaben - Pflicht zur Herkunftsangabe bei Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch.

Bitte informieren Sie sich dahingehend und setzen Sie die Kennzeichnungsvorgaben entsprechend um.

Weitere Informationen

Die ambulante Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Main-Kinzig-Kreis ist in Beschaubezirke aufgeteilt.

Fleischbeschau - Bezirksliste

Öffentliches Veterinärwesen - Informationen vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Hygienemängel-Plattform

Die Plattform zur Veröffentlichung von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht ist ein Angebot des Landes Hessen. Dort werden den Verbraucherinnen und Verbrauchern Informationen zu im Rahmen von Kontrollen festgestellten Mängeln zur Verfügung gestellt.

>> VerbraucherfensterHessen - Main-Kinzig-Kreis

Besucheranschrift

Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Gutenbergstraße 2

63571 Gelnhausen

Tel. 06051 85-15510

Öffnungszeiten

Mo – Do: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung erreichbar

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind überwiegend im Außendient. Zur Wahrnehmung eines Termins mit Amtstierärztin/Amtstierarzt, Lebensmittelkontrolleurin/Lebensmittelkontrolleur oder Tiergesundheitsaufseherin/Tiergesundheitsaufseher ist unbedingt eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Postanschrift

Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Postfach 1465

63554 Gelnhausen

Telefax: 06051 8515511

Email: veterinaeramt@mkk.de

Telefon, Fax, Mail

Tel. 06051 85-15510

Fax 06051 85-15511

Mail: veterinaeramt@mkk.de

In Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten ist die Zentrale Leitstelle des Main-Kinzig-Kreises Ansprechpartner, Rufnummer

06051 85-55112.

Amtsleitung