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Veterinärwesen und Verbraucherschutz >> BVDV
Aktualisiert am: 03.02.2012
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Bovine Virusdiarrhoe (BVD)

Bovine Virusdiarrhoe (BVD)

BVDV-Verordnung gilt seit 01.01.2011 !

Die in Deutschland anzeigepflichtige Tierseuche Bovine Virusdiarrhoe (BVD), welche durch ein weltweit verbreitetes Virus hervorgerufen wird, ist eine der wirtschaftlich bedeutendsten Erkrankungen in der Rinderhaltung.

Erstkontakte mit dem BVD-Virus verlaufen oft ohne Krankheitserscheinungen, es können aber auch unspezifische Symptome wie Durchfall, Fieber, Appetitlosigkeit und reduzierte Milchleistung auftreten. Größere Schäden werden häufig erst nach einiger Zeit in der Herde bemerkt und äußern sich in Tierverlusten, Fruchtbarkeitsstörungen, Aborten sowie der Geburt lebensschwacher oder missgebildeter Kälber (Kümmerer).

Infiziert sich eine Kuh erstmalig in einem bestimmten Zeitraum der Trächtigkeit, kommt es zur Infektion der Frucht, die dann als sogenanntes persistent infiziertes Tier geboren wird.

Diese Tiere können keine Antikörper gegen das Virus ausbilden und scheiden das BVD-Virus lebenslang in allen Sekreten und Exkreten aus und werden deshalb als Dauerausscheider, Virämiker oder PI-Tiere bezeichnet. PI-Tiere sind hauptverantwortlich für die Virusverbreitung und ihre Anwesenheit in der Herde führt meist zu einer vollständigen Durchseuchung. Sie können an einer Sonderform der BVD, der sogenannten Mucosal Disease (MD) erkranken, die meist im Alter von ein bis zwei Jahren auftritt. Die MD äußert sich durch Nasenausfluss, Fieber, unstillbaren Durchfall und endet tödlich.

Aufgrund der großen ökonomischen Bedeutung der BVD-Virusinfektion gibt es eine staatliche Bekämpfung. Dabei steht das Auffinden und Entfernen von PI-Tieren und die Verhinderung des Viehverkehrs mit PI-Tieren im Vordergrund. Die Bundes-Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung) ist am 01.01.2011 in Kraft getreten. Danach muss der Besitzer jedes Tier, das in seinem Bestand geboren worden ist oder aus dem Bestand verbracht werden soll, auf das BVD-Virus untersuchen lassen. Rinder, die nicht BVDV- unverdächtig sind, dürfen grundsätzlich nicht mehr aus dem Bestand verbracht werden. Ausnahmen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Als unverdächtig gelten Rinder mit negativem Untersuchungsergebnis auf BVDV oder Kühe, die ein negativ auf BVDV untersuchtes Kalb geboren haben.

Die Untersuchung auf BVD-Virus wird entweder über eine Blutuntersuchung oder bei Kälbern mittels einer Ohrstanzenprobe, die beim Einziehen einer speziellen Ohrmarke anfällt, durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchung werden in die HIT-Datenbank eingestellt und können dort vom Tierhalter eingesehen und ausgedruckt werden.

Analog zu der im Rahmen des freiwilligen Bekämpfungsprogramms erfolgreich erprobten Verfahrensweise werden die Gewebeohrmarken, das erforderliche Untersuchungsmaterial, etwaige Impfstoffkosten sowie eine Ausmerzungsbeihilfe für PI-Tiere durch die Hessische Tierseuchenkasse finanziert.

Der Nachweis der BVDV-Unverdächtigkeit kann schriftlich erfolgen durch

- einen im Stammdatenblatt eingetragenen negativen BVDV-Untersuchungsbefund,

- einem Ausdruck aus der HIT-Datenbank,

oder elektronisch durch Kontrolle der in HIT eingestellten Untersuchungsdaten.

Ohne diesen Nachweis dürfen Rinder grundsätzlich nicht verbracht werden. Dieser Einzeltiernachweis ist unabhängig von einer etwaigen Bescheinigung über die BVDV-Unverdächtigkeit eines Rinderbestandes zu führen.

Die speziellen Ohrmarken, die dazugehörigen Zangen sowie die notwendigen Transportumschläge können Sie beim Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (HVL, An der Hessenhalle 1, 36304 Alsfeld, Telnr. 06631-78450) anfordern.

http://www.hBovine Virusdiarrhoe (BVD)

BVDV-Verordnung gilt seit 01.01.2011 !

Die in Deutschland anzeigepflichtige Tierseuche Bovine Virusdiarrhoe (BVD), welche durch ein weltweit verbreitetes Virus hervorgerufen wird, ist eine der wirtschaftlich bedeutendsten Erkrankungen in der Rinderhaltung.

Erstkontakte mit dem BVD-Virus verlaufen oft ohne Krankheitserscheinungen, es können aber auch unspezifische Symptome wie Durchfall, Fieber, Appetitlosigkeit und reduzierte Milchleistung auftreten. Größere Schäden werden häufig erst nach einiger Zeit in der Herde bemerkt und äußern sich in Tierverlusten, Fruchtbarkeitsstörungen, Aborten sowie der Geburt lebensschwacher oder missgebildeter Kälber (Kümmerer).

Infiziert sich eine Kuh erstmalig in einem bestimmten Zeitraum der Trächtigkeit, kommt es zur Infektion der Frucht, die dann als sogenanntes persistent infiziertes Tier geboren wird.

Diese Tiere können keine Antikörper gegen das Virus ausbilden und scheiden das BVD-Virus lebenslang in allen Sekreten und Exkreten aus und werden deshalb als Dauerausscheider, Virämiker oder PI-Tiere bezeichnet. PI-Tiere sind hauptverantwortlich für die Virusverbreitung und ihre Anwesenheit in der Herde führt meist zu einer vollständigen Durchseuchung. Sie können an einer Sonderform der BVD, der sogenannten Mucosal Disease (MD) erkranken, die meist im Alter von ein bis zwei Jahren auftritt. Die MD äußert sich durch Nasenausfluss, Fieber, unstillbaren Durchfall und endet tödlich.

Aufgrund der großen ökonomischen Bedeutung der BVD-Virusinfektion gibt es eine staatliche Bekämpfung. Dabei steht das Auffinden und Entfernen von PI-Tieren und die Verhinderung des Viehverkehrs mit PI-Tieren im Vordergrund. Die Bundes-Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung) ist am 01.01.2011 in Kraft getreten. Danach muss der Besitzer jedes Tier, das in seinem Bestand geboren worden ist oder aus dem Bestand verbracht werden soll, auf das BVD-Virus untersuchen lassen. Rinder, die nicht BVDV- unverdächtig sind, dürfen grundsätzlich nicht mehr aus dem Bestand verbracht werden. Ausnahmen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Als unverdächtig gelten Rinder mit negativem Untersuchungsergebnis auf BVDV oder Kühe, die ein negativ auf BVDV untersuchtes Kalb geboren haben.

Die Untersuchung auf BVD-Virus wird entweder über eine Blutuntersuchung oder bei Kälbern mittels einer Ohrstanzenprobe, die beim Einziehen einer speziellen Ohrmarke anfällt, durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchung werden in die HIT-Datenbank eingestellt und können dort vom Tierhalter eingesehen und ausgedruckt werden.

Analog zu der im Rahmen des freiwilligen Bekämpfungsprogramms erfolgreich erprobten Verfahrensweise werden die Gewebeohrmarken, das erforderliche Untersuchungsmaterial, etwaige Impfstoffkosten sowie eine Ausmerzungsbeihilfe für PI-Tiere durch die Hessische Tierseuchenkasse finanziert.

Der Nachweis der BVDV-Unverdächtigkeit kann schriftlich erfolgen durch

- einen im Stammdatenblatt eingetragenen negativen BVDV-Untersuchungsbefund,

- einem Ausdruck aus der HIT-Datenbank,

oder elektronisch durch Kontrolle der in HIT eingestellten Untersuchungsdaten.

Ohne diesen Nachweis dürfen Rinder grundsätzlich nicht verbracht werden. Dieser Einzeltiernachweis ist unabhängig von einer etwaigen Bescheinigung über die BVDV-Unverdächtigkeit eines Rinderbestandes zu führen.

Die speziellen Ohrmarken, die dazugehörigen Zangen sowie die notwendigen Transportumschläge können Sie beim Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (HVL, An der Hessenhalle 1, 36304 Alsfeld, Telnr. 06631-78450) anfordern.

HVL in Alsfeld

Weitergehende Informationen bekommen Sie auch unter:

HMUELV