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Veterinärwesen und Verbraucherschutz >> Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten
Aktualisiert am: 15.08.2011
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Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten

Der sachliche Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Amtes für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen umfasst im einzelnen:

  • Lebensmittelüberwachung
  • Tierschutz
  • Tierseuchenbekämpfung
  • Tierkörperbeseitigung
  • Tierarzneimittelüberwachung
  • Futtermittelüberwachung

Aufgaben der Lebensmittelüberwachung

Hauptaufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist der Gesundheitsschutz sowie der Schutz des Verbrauchers vor Übervorteilung.
Sie ist zuständig für die Überwachung des Verkehrs mit Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen sowie den Lebensmitteln als Haupttätigkeitsfeld.
Die Lebensmittelüberwachung zieht nach einem vorgegebenen Muster Planproben, um die Unbedenklichkeit und einwandfreie Beschaffenheit der Lebensmittel zu überprüfen. Dieser Probenplan wird jedes Jahr neu anhand der Ergebnisse der letzten Jahre neu zusammengestellt und mit anderen Schwerpunkten versehen. Darüber hinaus werden in Verdachtsfällen Verdachtsproben oder Verfolgsproben entnommen und zur Untersuchung weitergeleitet. Schließlich ist das Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen auch zuständig für die Entgegennahme von Verbraucherbeschwerden.

Die amtliche Lebensmittelüberwachung im Main-Kinzig-Kreis mit den Spezialgebieten Fleischhygieneüberwachung und Milchhygieneüberwachung hat insgesamt 4.739 Betriebe (Stand Feb. 2002) zu überwachen. Die Spanne reicht vom einfachen Kiosk über Schank- und Speisewirtschaften, Milcherzeuger, Molkereibetriebe, Metzgereien, Einzelhandels- und Großhandelsbetriebe bis hin zu Fleischwarenfabriken.

Im Jahr 2001 wurde die vorgeschriebene Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei insgesamt 39.465 Schlachtungen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen sowie erlegtem Wild vorgenommen.

Einen weiten Bereich in der täglichen Arbeit des Staatlichen Amtes für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen nimmt die Information des Verbrauchers wie auch des Gewerbetreibenden ein.
Fragen der Verbraucher zielen in erster Linie auf mögliche Gesundheitsgefährdungen durch bestimmte Lebensmittel.
Gewerbetreibende (Produzenten, Verkäufer) wünschen Auskünfte im Hinblick auf korrekte Behandlung von Lebensmitteln, um einerseits den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, andererseits um nachteilige Beeinflussungen der Lebensmittel zu vermeiden. Sinnvollerweise setzt die Information bereits im Stadium des Auf- oder Umbaus des Betriebes mit einer genauen Analyse der Baupläne ein.

Tierschutz

Auf dem Gebiet des Tierschutzes ist die Einhaltung einer ganzen Reihe gesetzlicher Vorschriften zu überwachen:

  • das Tierschutzgesetz als Rahmengesetz mit zahlreichen darauf gründenden Spezialvorschriften:
  • die Tierschutz-Hundeverordnung
  • die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
  • die Hennenhaltungsverordnung
  • die Tierschutztransportverordnung
  • die Tierschutz-Schlachtverordnung

Ein breites Feld nimmt die Entgegennahme von Anzeigen aus der Bevölkerung wegen der Vernachlässigung von Tieren seitens einzelner Tierhalter und deren Ahndung sowie der Abstellung der tierschutzwidrigen Zustände in Anspruch. Hierbei ist es regelmäßig notwendig, auf Gutachten von anerkannten Fachleuten oder Institutionen, die intensiv mit der Bearbeitung tierschutzrechtlicher Fragestellungen befaßt sind, zurückzugreifen.

Tierseuchenbekämpfung

Das Aufgabengebiet der Tierseuchenbekämpfung läßt sich grob in zwei Bereiche unterteilen:

  • Regelmäßige Tierseuchenüberwachung
  • Tierseuchenbekämpfung im Seuchen- oder -verdachtsfall



Regelmäßige Tierseuchenüberwachung

Die regelmäßige Tierseuchenüberwachung ist in erster Linie auf die landwirtschaftlichen Nutztiere abgestellt, insbesondere auf Rinder und Schweine als unsere Hauptfleischlieferanten. Diese Überwachung umfaßt die regelmäßige Untersuchung der Rinderbestände auf Brucellose und Leukose sowie der Schweinebestände auf die Aujeszkysche Krankheit.

Als Fachbehörde gibt unser Amt Auskünfte und Hinweise zur Prävention von Zoonosen (Tierkrankheiten, die auf den Menschen übertragbar sind), z.B.:

  • Tollwut
    Krankheitsbild, Übertragungswege, Gefahren beim Umgang mit Wildtieren, Was tun bei einem Biss? - Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt bzw. dem Gesundheitsamt, Monitoring der aktuellen Tollwutsituation im Kreis,
  • Fuchsbandwurm
    Infektionszyklus (Wirte, Zwischenwirte), Übertragungswege, Risikoeinschätzung beim Verzehr von Waldfrüchten, angebrachte Vorsichtsmaßnahmen
  • Salmonellose, EHEC
    Aufklärung über Erregerreservoire und Übertragungsmöglichkeiten, Hilfe bei der Einschätzung von Gefahren, geeignete Vorsorgemaßnahmen
  • Zecken als Krankheitsüberträger
    Übertragungswege, gefährdete Gebiete
  • Toxoplasmose
    Wirtstiere, Übertragungswege, gefährdete Personen

Ferner wird die Einhaltung der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Reiseverkehr (Viehverkehrsverordnung) überwacht. Diese regelt u.a.:

  • die Beschaffenheit, Reinigung und Desinfektion von Viehtransportfahrzeugen
  • die Kennzeichnung von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen
  • das Führen von Kontrollunterlagen über den Viehverkehr


Tierseuchenbekämpfung im Seuchen- oder -verdachtsfall

Wird vom Tierbesitzer oder vom praktischen Tierarzt eine anzeigepflichtige Tierseuche oder der Verdacht auf eine solche gemeldet (gesetzliche Verpflichtung!), werden seitens unseres Amtes Maßnahmen eingeleitet, um:

  • eine eindeutige Diagnose zu stellen (amtliche Feststellung der Seuche) oder das Vorliegen der Seuche auszuschließen
  • die Ausbreitung einer festgestellten Seuche zu verhindern
  • die festgestellte Seuche zu tilgen

Tierkörperbeseitigung

Das Tierkörperbeseitigungsgesetz (TierKBG) regelt die unschädliche Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen sowie Erzeugnissen (z.B. Fleisch, Milch, Eier und Speisen hieraus).

Daß von einem Tierkadaver eine Gesundheitsgefährdung für Mensch und Tier ausgehen kann ist einleuchtend. Daher schreibt das TierKBG grundsätzlich die unschädliche Beseitigung von Tierkörpern und Tierkörperteilen vor. Diese werden, um Krankheitserreger zuverlässig abzutöten, unter Einwirkung großer Hitze und hohen Druckes zu Tiermehl verarbeitet.

Weniger bekannt ist die Tatsache, daß auch die Verfütterung nicht entsprechend wärmehandelter Speiseabfälle zur Verbreitung bestimmter Tierseuchen führen kann. So werden die in jüngster Zeit wiederholt aufgetretenen Schweinepestausbrüche häufig auf die Verfütterung von Speiseabfällen zurückgeführt.

Ähnliches gilt auch für die Aujeszkysche Krankheit der Schweine sowie für die Maul-und-Klauenseuche, die alle Klauentiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen) befallen kann.

Die mit diesen Tierseuchen verbundenen dramatischen wirtschaftlichen Folgen ergeben sich weniger aus dem Tierverlust an sich als vielmehr aus den sehr weitreichenden Handelsrestriktionen, die seitens der EU in solchen Fällen verhängt werden.

Ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot kann also ungeahnte Folgen haben.

Tierarzneimittelüberwachung

Die Tierarzneimittelüberwachung des Staatlichen Amtes für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen umfaßt:


  • die Überwachung der tierärztlichen Hausapotheken Einhaltung der arzneimittelrechtlichen Vorschriften durch den praktischen Tierarzt, insbesondere:
    • Einsatz und Verbleib von Betäubungsmitteln
    • Einsatz und Verbleib verschreibungspflichtiger Arzneimittel (insbesondere Antibiotika und Hormone)
    • Überprüfung der eingesetzten Medikamente auf deren Wirksamkeit und ggf. Zulassung als Arzneimittel
  • die Überwachung des Einsatzes von Arzneimitteln, insbesondere bei landwirtschaftlichen Nutztieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen.

Futtermittelüberwachung

Das Futtermittelrecht dient

  • dem Schutz vor Täuschung
  • dem Gesundheitsschutz der Tiere selbst, aber auch des Menschen
  • der Leistungsförderung (bei Tieren)

Aufgabe des Staatlichen Amtes für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen ist die Überwachung der Einhaltung der Ge- und Verbote des Futtermittelrechts auf der Ebene der Verfütterung.