



| Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten |
Der sachliche Zuständigkeitsbereich des Staatlichen Amtes für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen umfasst im einzelnen:
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| Aufgaben der Lebensmittelüberwachung |
Hauptaufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist der Gesundheitsschutz sowie der Schutz des Verbrauchers vor Übervorteilung. Die amtliche Lebensmittelüberwachung im Main-Kinzig-Kreis mit den Spezialgebieten Fleischhygieneüberwachung und Milchhygieneüberwachung hat insgesamt 4.739 Betriebe (Stand Feb. 2002) zu überwachen. Die Spanne reicht vom einfachen Kiosk über Schank- und Speisewirtschaften, Milcherzeuger, Molkereibetriebe, Metzgereien, Einzelhandels- und Großhandelsbetriebe bis hin zu Fleischwarenfabriken. Im Jahr 2001 wurde die vorgeschriebene Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei insgesamt 39.465 Schlachtungen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen sowie erlegtem Wild vorgenommen. Einen weiten Bereich in der täglichen Arbeit des Staatlichen Amtes für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen nimmt die Information des Verbrauchers wie auch des Gewerbetreibenden ein. |
| Tierschutz |
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Auf dem Gebiet des Tierschutzes ist die Einhaltung einer ganzen Reihe gesetzlicher Vorschriften zu überwachen:
Ein breites Feld nimmt die Entgegennahme von Anzeigen aus der Bevölkerung wegen der Vernachlässigung von Tieren seitens einzelner Tierhalter und deren Ahndung sowie der Abstellung der tierschutzwidrigen Zustände in Anspruch. Hierbei ist es regelmäßig notwendig, auf Gutachten von anerkannten Fachleuten oder Institutionen, die intensiv mit der Bearbeitung tierschutzrechtlicher Fragestellungen befaßt sind, zurückzugreifen. |
| Tierseuchenbekämpfung |
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Das Aufgabengebiet der Tierseuchenbekämpfung läßt sich grob in zwei Bereiche unterteilen:
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Regelmäßige Tierseuchenüberwachung Die regelmäßige Tierseuchenüberwachung ist in erster Linie auf die landwirtschaftlichen Nutztiere abgestellt, insbesondere auf Rinder und Schweine als unsere Hauptfleischlieferanten. Diese Überwachung umfaßt die regelmäßige Untersuchung der Rinderbestände auf Brucellose und Leukose sowie der Schweinebestände auf die Aujeszkysche Krankheit. Als Fachbehörde gibt unser Amt Auskünfte und Hinweise zur Prävention von Zoonosen (Tierkrankheiten, die auf den Menschen übertragbar sind), z.B.:
Ferner wird die Einhaltung der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Reiseverkehr (Viehverkehrsverordnung) überwacht. Diese regelt u.a.:
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Tierseuchenbekämpfung im Seuchen- oder -verdachtsfall Wird vom Tierbesitzer oder vom praktischen Tierarzt eine anzeigepflichtige Tierseuche oder der Verdacht auf eine solche gemeldet (gesetzliche Verpflichtung!), werden seitens unseres Amtes Maßnahmen eingeleitet, um:
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| Tierkörperbeseitigung |
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Das Tierkörperbeseitigungsgesetz (TierKBG) regelt die unschädliche Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen sowie Erzeugnissen (z.B. Fleisch, Milch, Eier und Speisen hieraus). Daß von einem Tierkadaver eine Gesundheitsgefährdung für Mensch und Tier ausgehen kann ist einleuchtend. Daher schreibt das TierKBG grundsätzlich die unschädliche Beseitigung von Tierkörpern und Tierkörperteilen vor. Diese werden, um Krankheitserreger zuverlässig abzutöten, unter Einwirkung großer Hitze und hohen Druckes zu Tiermehl verarbeitet. Weniger bekannt ist die Tatsache, daß auch die Verfütterung nicht entsprechend wärmehandelter Speiseabfälle zur Verbreitung bestimmter Tierseuchen führen kann. So werden die in jüngster Zeit wiederholt aufgetretenen Schweinepestausbrüche häufig auf die Verfütterung von Speiseabfällen zurückgeführt. Ähnliches gilt auch für die Aujeszkysche Krankheit der Schweine sowie für die Maul-und-Klauenseuche, die alle Klauentiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen) befallen kann. Die mit diesen Tierseuchen verbundenen dramatischen wirtschaftlichen Folgen ergeben sich weniger aus dem Tierverlust an sich als vielmehr aus den sehr weitreichenden Handelsrestriktionen, die seitens der EU in solchen Fällen verhängt werden. Ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot kann also ungeahnte Folgen haben. |
| Tierarzneimittelüberwachung |
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Die Tierarzneimittelüberwachung des Staatlichen Amtes für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen umfaßt:
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| Futtermittelüberwachung |
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Das Futtermittelrecht dient
Aufgabe des Staatlichen Amtes für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen ist die Überwachung der Einhaltung der Ge- und Verbote des Futtermittelrechts auf der Ebene der Verfütterung. |

