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Veterinärwesen und Verbraucherschutz >> Aktuelles und Wissenswertes
Aktualisiert am: 03.02.2012
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Aktuelles und Wissenswertes

  • Schmallenberg-Virus
  • Chronischer Botulismus
  • RHD bei Kaninchen in Deutschland
  • Maul- und Klauenseuche in Europa
  • Geflügelpest
  • Die Dosis macht das Gift
  • Tabakblätter sind keine Lebensmittel
  • Vorsicht bei der Verwendung getrockneter Pilze
  • Schwere Gesundheitsschäden durch Ephedra-Kraut
  • Gefahren für Hunde auf Reisen
  • Fruchtgummi: Fitmacher oder Dickmacher?

Schmallenberg-Virus
Schmallenberg-Virus (SBV) im Main-Kinzig-Kreis
Das Schmallenberg-Virus wurde jetzt auch bei drei Schaf- und Ziegenlämmern aus dem Main-Kinzig-Kreis nachgewiesen. Mit weiteren Fällen ist zu rechnen.
Woher das Virus kommt ist ungeklärt. Im August 2011 gab es erste Meldungen zu einem neuen Krankheitsgeschehen in Rinderherden. Damals wurde unter anderem ein Neuausbruch der Blauzungenkrankheit befürchtet, dies hat sich allerdings nicht bestätigt. Ende des vergangenen Jahres wurde dann in rinder- und schafhaltenden Betrieben erstmals ein Virus nachgewiesen, das nach dem Herkunftsort der ersten positiven Proben als Schmallenberg-Virus benannt wurde.
Seither häufen sich in Deutschland die Meldungen über missgebildete Lämmer und Kälber. Empfänglich sind bislang Rinder, Schafe und Ziegen. Das Virus wird vermutlich durch Gnitzen (Stechmücken) übertragen und führt bei trächtigen Tieren zu missgebildeten Lämmern/Kälbern, Totgeburten und Aborten. Häufige Missbildungen sind versteifte Gliedmaßen, verkürzter Unterkiefer, verdrehter Hals oder Blindheit. Ein Risiko für den Menschen besteht nach bisherigem Kenntnisstand nicht.
Gezielte Vorsichts- und Bekämpfungsmaßnahmen können derzeit nicht eingeleitet werden, weil der Infektionsweg und die Ausbreitung des Erregers nur teilweise bekannt sind. Ein Impfstoff steht vorerst nicht zur Verfügung. Empfohlen wird der Einsatz von insektenabwehrenden Mitteln, wenn die Gnitzen im Frühjahr wieder aktiv sind. Tierhalter sollten aber auf jeden Fall die Geburtsüberwachung intensivieren, da aufgrund der Missbildungen mit einer erhöhten Zahl von Schwergeburten zu rechnen ist.
In Verdachtsfällen sollte das Veterinäramt informiert werden, damit eine Untersuchung auf SBV durchgeführt werden kann. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

(www.hmuelv.hessen.de)
Chronischer Botulismus
Unter der Bezeichnung "chronischer Botulismus" wird von Teilen der Wissenschaft ein Geschehen in Rinderbeständen diskutiert. Bislang dient der Begriff jedoch lediglich als Hypothese zur Erklärung unspezifischer Krankheitserscheinungen – neue Forschungen laufen.
Seit einigen Jahren berichten wissenschaftliche Veröffentlichungen und Medien über den so genannten "chronischen" oder "viszeralen Botulismus" in einzelnen Rinderbeständen. Diskutiert wird dabei ein Zusammenhang mit dem Bakterium Clostridium botulinum.
Wissenschaftlicher Nachweis bislang nicht erbrachtErste Veröffentlichungen beschreiben eine chronische Erkrankung unbekannten Ursprungs, die zunächst bei Hochleistungsrindern, später auch bei Kälbern aufgetreten ist. Bislang ist jedoch der ursächliche Zusammenhang zwischen der unspezifischen klinischen Symptomatik und dem Bakterium trotz intensiver Forschung nicht wissenschaftlich gesichert. Dies wurde erneut auch in einem vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) am 20. September 2011 veranstalteten Fachgespräch zu der Thematik deutlich. Aus diesem Grund wird eher von einem Geschehen mit unspezifischen Krankheitserscheinungen denn von "chronischem Botulismus“ gesprochen.

Der Begriff "chronischer" oder "viszeraler" Botulismus dient zum jetzigen Zeitpunkt lediglich als Hypothese zur Erklärung von unspezifischen Symptomen wie Erkrankungen des Bewegungsapparates, Fruchtbarkeitsstörungen, Verdauungsprobleme, Schwäche, Auszehrung und Lähmungen bei einzelnen Tieren. Die Vermutung, dass das in der Umwelt überall vorkommende Bakterium "Clostridium botulinum" von Rindern mit dem Futter aufgenommen wird, sich im Darm dieser Tiere vermehrt und dort Toxine freisetzt, ist ebenso wenig wissenschaftlich gesichert wie die Hypothese, dass es sich um eine Faktorenerkrankung handeln könnte.
Kein Gesundheitsrisiko für den VerbraucherDas Bundesinstitut für Risikobewertung sieht nach dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Stand kein Gesundheitsrisiko durch tierisch erzeugte Lebensmittel im Zusammenhang mit dem so genannten chronischen Botulismus.

Die Gewinnung von Fleisch durch Schlachten unterliegt in der gesamten EU strikten gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften. So dürfen Tiere, die im Rahmen der Schlachtuntersuchung klinische Anzeichen einer systematischen Erkrankung, Auszehrung oder Abmagerung aufweisen, nicht für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden. Auch Milch darf nur von Tieren mit gutem allgemeinem Gesundheitszustand, nicht aber von Tieren mit klinischer Symptomatik als Lebensmittel gewonnen werden.
Zur Klarstellung: Klinisch erkrankte Tiere (egal an welcher Krankheit sie leiden) dürfen nicht in die Lebensmittelkette gelangen – hier ist die Rechtslage eindeutig. Da das Krankheitsbild beim so genannten "chronischen Botulismus" überwiegend durch klinische Symptome gravierender Art beschrieben wird, ist nicht vorstellbar, dass Tiere, die als schwach, abgemagert und u. a. mit fiebrigen Entzündungen beschrieben werden, zur Schlachtung gekommen sein sollen. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen tragen die Schlachtunternehmen die Verantwortung, die amtliche Überwachung und die Kontrollen an den Schlachthöfen führen die zuständigen Behörden der Bundesländer durch.
BSE und Botulismus haben nichts gemeinsamWeil in den Medien vereinzelt Vergleiche zur Tierseuche BSE angestellt wurden, ist aus fachlicher Sicht zu betonen: BSE und das hier diskutierte Krankheitsbild haben nichts gemeinsam. BSE ist eine monokausale, auf ein infektiöses Agens zurückzuführende Krankheit und lässt sich durch labordiagnostisch standardisierte Tests eindeutig nachweisen. Hinsichtlich der klinischen Erscheinungen unterscheiden sich beide Krankheiten ebenfalls ganz grundlegend. Bei BSE stehen zentralnervöse Erscheinungen im Vordergrund.

Dass durch das aktuell diskutierte Krankheitsbild auch Menschen, insbesondere Landwirte, zu Schaden kamen, ist bislang nicht nachgewiesen. In dem jüngsten Fachgespräch am 20.09.2011 wurde von Seiten der Wissenschaft berichtet, dass die bisherigen Diagnosen beim Menschen lediglich auf Basis der klinischen Erscheinungen gestellt worden seien; ein entsprechender, die klinische Diagnose untermauernder labordiagnostischer Nachweis des Toxins existiert nach den Berichten der Wissenschaftler nicht.
Weitere Studien zur wissenschaftlichen ErforschungZu dem geschilderten Krankheitsbild gab und gibt es intensive Forschungsanstrengungen des Bundes und der Länder. Besonders das BMELV beschäftigt sich seit geraumer Zeit intensiv mit Fragen rund um den so genannten chronischen Botulismus und hat dazu bereits verschiedene Forschungsvorhaben angestoßen. So hat zum Beispiel ein vom Friedrich-Loeffler-Institut organisierter und durchgeführter Ringversuch gezeigt, dass die Ergebnisse zwischen den beteiligten Untersuchungseinrichtungen nicht direkt miteinander vergleichbar und damit auch nicht aussagekräftig sind. Hier besteht aus fachlicher Sicht erheblicher Verbesserungsbedarf im Hinblick auf die Qualität der Labordiagnostik. Eine belastbare und validierte Diagnostik ist nämlich Grundvoraussetzung für weitere Schritte.

Das Bundesverbraucherministerium hat deshalb weitere Mittel in erheblichem Umfang zur Erforschung der Bedeutung von "Clostridium botulinum" bei chronischen Krankheitsgeschehen bereitgestellt. Ein Forschungsauftrag dazu wurde an die Tierärztliche Hochschule Hannover vergeben; die Forschungen werden Anfang 2012 mit einer Laufzeit von 24 Monaten beginnen. Ziel der epidemiologischen Studie ist es zu klären, inwieweit Clostridium botulinum und das entsprechende Neurotoxin in den beschriebenen Krankheitsgeschehen und in gesunden Beständen eine Rolle spielen. Zudem hat das Forschungsvorhaben auch zum Ziel, die Diagnostik zu verbessern.
Gibt es eine Entschädigung für Landwirte?Zu vereinzelt geforderten Entschädigungen für Landwirte, deren Tierbestände betroffen sind, ist festzustellen: Landwirte haben nach bestehender Rechtslage grundsätzlich nur einen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn von einer zuständigen Behörde im Rahmen der Seuchenbekämpfung die Tötung von Tieren angeordnet wurde. Da dies im Falle des so genannten "chronischen Botulismus" nicht der Fall ist, könnte eine Kompensation des finanziellen Schadens nur, soweit vorhanden, durch eine private Versicherung abgedeckt werden.

Das als "chronischer Botulismus" bezeichnete Krankheitsbild ist keine Tierseuche. Eine Tierseuche ist nach § 1 Absatz 2 Tierseuchengesetz als Krankheit oder Infektion mit Krankheitserregern definiert, die bei Tieren auftritt und auf Tiere oder Menschen (Zoonose) übertragen werden kann. In diesem Sinne ist eine Tierseuche eine übertragbare Krankheit, die durch ein infektiöses Agens verursacht wird, auf natürlichem Wege übertragen wird und in bestimmten Gebieten zu einer bestimmten Zeit vermehrt auftritt. Grundvoraussetzung ist zunächst eine eindeutige labordiagnostische Diagnosestellung. Eine klinische Beschreibung allein reicht jedoch nicht aus, um eine Tierseuche zu definieren.Entsprechend fehlen die fachlichen und rechtlich notwendigen Kriterien zur Einführung einer Anzeige- und Meldepflicht für den "chronischen" oder "viszeralen" Botulismus.
Virale Hämorrhagische Septikämie der Kaninchen (RHD) in Deutschland


RHD

Juli 2011

Dem Veterinäramt werden aktuell gehäuft Meldungen über plötzliche Todesfälle in Kaninchenbeständen zugetragen. Aufgrund des Krankheitsverlaufs bestand der Verdacht, dass die verlustreiche Kaninchenseuche RHD ausgebrochen ist. Bei zwei Tieren konnte der Erreger jetzt nachgewiesen werden. Die Virale Hämorrhagische Septikämie der Kaninchen (RHD) tritt in Deutschland immer wieder auf. Die Krankheit ist hochansteckend und verläuft in der überwiegenden Zahl der Fälle tödlich. Meist erkranken die älteren Tiere wohingegen junge Kaninchen gesund erscheinen, das Virus aber vermehren können. Kranke Tiere zeigen eine erschwerte Atmung, Nasenausfluss, Inappetenz und wirken abgeschlagen. Manchmal kommt es zu Krämpfen, Koordinationsstörungen oder Lähmungen. Weiterhin gibt es plötzliche Todesfälle. Das Virus kann von Tier zu Tier übertragen werden aber auch durch Kontakt mit kontaminiertem Material (Kot, Speichel, Urin; Felle, Futter, Einstreu, frisches Gras). Daneben können Fliegen und andere Insekten als Überträger fungieren. In trockener Umgebung bleibt das Virus bis zu drei Monate lang ansteckend. Zum vorbeugenden Schutz vor RHD sind mehrere Impfstoffe verfügbar. Das Veterinäramt empfiehlt die Bestände zeitnah durch den Tierarzt impfen zu lassen. Zu Ausstellungen sollten nur Tiere mit einem nachweislich belastbaren Impfschutz zugelassen werden. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich.

Maul und Klauenseuche in Europa

Maul- und Klauenseuche (MKS)

Januar 2011

In der Region Burgas in Bulgarien ist bei Wildschweinen die Maul- und Klauenseuche aufgetreten. Da Bulgarien Ziel für Jagdreisen verschiedener Anbieter ist, sollten insbesondere Klauentierhalter an solchen Reisen nur mit Bedacht teilnehmen.

Sommer 2010

Maul und Klauenseuche in Asien

Das Weltreferenzlabor für Maul- und Klauenseuche deutet die letzten Ausbrüche in Südkorea als Hinweis auf einen erheblichen und ansteigenden Infektionsdruck aus endemisch infizierten asiatischen Ländern. Durch illegalen Handel mit Nahrungsmitteln tierischer Herkunft und deren Mitnahme im Reiseverkehr besteht ein ständiges Risiko der Verschleppung der MKS. Auch dem Seuchenzug von 2001 (unter anderem in Großbritannien und den Niederlanden) gingen Ausbrüche in Südkorea und Japan voraus. Die Verbreitung nach Europa erfolgte damals durch die Verfütterung infektiöser Abfälle an Schweine. Daher weisen wir alle Landwirte nochmals auf die Bedeutung der Maßnahmen für eine gute Betriebshygiene hin. Weiterhin sollte das Betreten der Bestände durch betriebsfremde Personen auf wenige Ausnahmen beschränkt bleiben.

Klassische Geflügelpest Ausbruchsgeschehen 2011

Ausbrüche von geringpathogener Geflügelpest in 2011

In Nordrhein-Westfalen ist seit Mai 2011 in einigen Geflügelhöfen die gering pathogene Geflügelpest nachgewiesen worden. Gering pathogen bedeutet, dass diese Viren für Nutzgeflügel in der Regel nur gering ansteckend sind und für die menschliche Gesundheit keine Gefährdung besteht.

Alle Geflügelhalter, die insbesondere seit April 2011 aus den Landkreisen Gütersloh und Paderborn in Nordrhein-Westfalen oder aus einer unbekannten Brüterei zugekauft haben, sollten verstärkt auf den Gesundheitszustand und die Leistungsfähigkeit ihrer Tiere achten. Darüber hinaus seien generell gewisse Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um die Einschleppung von Krankheitserregern in die Geflügelbestände zu verhindern. Geflügelhalter sollten grundsätzlich darauf achten, kein Geflügel mit unbekanntem Gesundheitszustand zu erwerben.

Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln weisen wir auf die gesetzliche Pflicht zur Meldung der Art der gehaltenen Tiere und deren Haltungsform hin. Sofern noch nicht geschehen, sollten Halter ihre Bestände dem Veterinäramt melden.

Niedrigpathogene Geflügelpest:

Die Krankheitserscheinungen bei der Geflügelpest können milde verlaufen. Die Tiere, insbesondere Hühner oder Puten, haben häufig ein gesträubtes Federkleid, Fieber und verweigern Futter und Wasser. Manche zeigen Schnupfen mit Atemnot, Niesen und haben Ausfluss aus Augen und Schnabel. Es kann auch zu Durchfällen kommen. Die Legeleistung kann verringert sein oder ganz aussetzen, die noch gelegten Eier haben dünne verformte Eischalen oder die Kalkschale fehlt völlig. Es kann bei den Tieren jedoch auch zu vermehrten, plötzlichen Todesfällen kommen. Wassergeflügel zeigt meist keine oder nur sehr milde Krankheitserscheinungen, können aber in einem gemischten Geflügelbestand Hühner und Puten anstecken, welche dann Krankheitserscheinungen zeigen.

Meldepflicht für Geflügelhalter:

Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, müssen ihre Tierhaltung, unabhängig von der Tierzahl oder dem Nutzungszweck beim Veterinäramt anzeigen sowie ein Bestandsregister führen, in dem Zu- und Abgänge festgehalten werden. Der bisherige oder künftige Tierhalter und gegebenenfalls beteiligte Transportunternehmen sowie die Art des Geflügels müssen darin dokumentiert werden, um eine Rückverfolgung im Seuchenfall zu gewährleisten.

Schutzmaßnahmen:

Bei Haus- und Nutzgeflügel sind Krankheitsfälle oder Auftreten gehäufter Todesfälle unklarer Ursache vom Hoftierarzt diagnostisch auf Geflügelpest abzuklären und gegebenenfalls den Veterinärämtern mitzuteilen. Personen, die mit toten Wildvögeln in Kontakt gekommen sind, sollten unbedingt Geflügelbestände meiden. Wer Geflügel nicht ausschließlich in Ställen hält, hat sicherzustellen, dass die Tiere nur an Stellen gefüttert und getränkt werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Der Stall sollte nur mit gereinigter und desinfizierter Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden. Betriebsfremder Personenverkehr in den Ställen sollte vermieden werden.

Die Dosis macht das Gift - wenn der frische Duft zur Gefahr wird

Ein Spaziergang im Wald, der Duft von Tannennadeln oder frischem Holz - wer assoziiert damit nicht Gefühle wie Gesundheit und Entspannung? Die Natur verfügt über eine große Auswahl an flüchtigen Pflanzenduftstoffen, den sog. ätherischen Ölen, die sich durch einen besonders intensiven und starken Geruch auszeichnen. Für den charakteristischen "Waldduft" reichen bereits geringste Mengen pro Kubikmeter Luft aus. Obwohl die ätherischen Öle z.B. bei Erkältungen und grippalen Infekten als wohltuend und symptomlindernd empfunden werden, macht auch bei ihnen die Dosis das Gift, d.h. die Konzentration, in der die ätherischen Öle auf den Organismus einwirken, entscheidet darüber, ob eine positive oder eine schädliche Wirkung hervorgerufen wird. Das zeigen schwere Vergiftungsfälle bei Kindern durch - zumeist falsch angewendete - ätherische Öle. Darauf weist das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) in einer Pressemitteilung hin.


Ätherische Öle zeichnen sich besonders durch ihre toxischen Wirkungen auf das zentrale Nervensystem, die Nieren und die Atemwege aus. Hinsichtlich ihrer Wirkungsstärke auf den Menschen bestehen erhebliche Unterschiede. Sehr giftig sind z.B. Kampher, Eukalyptus- (Cineol) und Pfefferminzöl (Menthol). Etwas weniger giftig sind Terpentinöl, Orangen-/Zitronenschalen-, Teebaum- und Nelkenöl. Relativ ungefährlich sind kosmetische Produkte wie Parfüms, Cremes, Seifen usw., bei denen der Anteil an ätherischen Öle meist gering ist und im Hinblick auf Vergiftungen vernachlässigt werden kann.
Vorsicht ist dagegen geboten bei Produkten, die hohe Anteile an stark giftigen ätherischen Ölen enthalten. Dies sind z.B. Chinaöle, wärmende Einreibungen oder Balsame, durchblutungsfördernde Sportsalben, spezielle Badeöle oder Erkältungsbäder, Duftöle zur Raumluftverbesserung oder zur Aromatherapie und auch verschiedene Verdünner auf Citrusbasis, z.B. für Biolacke.
Bei Anwendung von ätherischen Ölen in zu hoher Konzentration oder der unbeabsichtigten Aufnahme kann es zu Haut- und Mundrötungen, Bauchschmerzen (evt. Mit Übelkeit und Erbrechen). Sehr selten, insbesondere bei starken Überdosierungen, kann es zu Symptomen wie Müdigkeit, Unruhe, Zittern und Bewegungsstörungen kommen. Das BgVV empfiehlt, alle Warnzeichen, unabhängig davon, ob es sich um leichte oder schwere Vergiftungen handelt, ernst zu nehmen und ein Giftinformationszentrum zu konsultieren. Auf jeden Fall gehören diese Produkte nicht in Kinderhände - bewahren Sie sie an einem sicheren Ort auf.
Tabakblätter sind keine Lebensmittel!

Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) warnt dringend davor, bei der Zubereitung von Speisen Tabakblätter einzusetzen. Anlass ist die Veröffentlichung des Rezeptes eines "Starkochs" unter dem Titel "Rauchen verboten!" in einer großen deutschen Sonntagszeitung. In diesem Rezept wurde die Verwendung größerer Mengen an Tabakblättern (Extraktion von 21g Tabakblättern und die Verwendung von weiteren 14g "Tabakstreifen") empfohlen.
Das in Tabakblättern enthaltene Nikotin wirkt auf das zentrale Nervensystem in kleinen Dosen erregend, größere Dosen lösen Krämpfe aus. Aufgrund seiner psychoaktiven Wirkung verfügt Nikotin über ein suchterzeugendes Potential. Bei Nikotinvergiftungen kann es zu einer Atemlähmung kommen, der Tod tritt dann durch Ersticken ein. Zur Verdeutlichung des Gefahrenpotentials sie hierzu angeführt, dass tödliche Vergiftungsfälle bei Kindern bereits nach dem versehentlichen Verzehr einer halben Zigarre beschrieben sind. Der Verzehr von Speisen mit hohen Gehalten an Tabakblättern oder -bestandteilen kann lebensgefährlich sein. Im ungünstigsten Fall beträgt die im Essen enthaltene Nikotinmenge das Mehrfache der für den erwachsenen Menschen bei oraler Aufnahme tödlichen Dosis.
Tabakblätter sind keine Lebensmittel - auf der Zutatenliste von Kochrezepten haben sich nichts zu suchen!

Vorsicht bei der Verwendung getrockneter Pilze!

Trockenpilze erfreuen sich bei der Zubereitung von Speisen immer größerer Beliebtheit. Die Vorteile liegen auf der Hand. Trockenpilze lassen sich mit geringem Aufwand eine längere Zeit aufbewahren, sie lassen sich bedarfsgerecht portionieren und verleihen einer Vielzahl von Gerichten eine angenehme Geschmacksnote. Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) wies nun darauf hin, dass das Nationale Veterinärmedizinische Referenzlabor für Salmonellen (NRL-Salm) im BgVV einen starken Anstieg von Salmonellenfunden in getrockneten Pilzen asiatischer Herkunft verzeichnet, dem offenbar ein generelles hygienisches Problem bei Gewinnung und Verarbeitung zugrunde liegt.
Wie kann der Verbraucher sich schützen? Muss er/sie Trockenpilze nun generell von seinem Speiseplan streichen? Nein! Bei Beachtung gewisser hygienischer Grundregeln kann man einer möglichen Gefährdung durch Salmonellen wirksam begegnen. Werden mit Salmonellen kontaminierte Pilze vorschriftsmäßig zubereitet, so ist beim Verzehr der daraus zubereiteten Speisen keine akute Gesundheitsgefährdung zu erwarten. Korrekte Zubereitung bedeutet eine mindestens zehn Minuten lange Erhitzung auf 80°Celsius. Bei dieser Temperatur und Zeitdauer werden die Erreger abgetötet. Allerdings kann es bereits beim Einweichen der Pilze zu einer starken Vermehrung der Salmonellen auf den quellenden Pilzen kommen - insbesondere dann, wenn dies über Nacht und in lauwarmem Wasser geschieht. In Verbindung mit Wasser und Wärme stellen die Pilze ein ausreichendes Nährmedium für die Erreger dar. Daher besteht bei der Zubereitung in der Küche immer die Möglichkeit einer Kreuzkontamination, d.h. einer Übertragung von Erregern von einem Lebensmittel auf andere, die zuvor nicht mit Salmonellen verunreinigt waren. Dazu gehören zum Beispiel Salate oder Sprossen, die nicht selten roh verzehrt werden. Aber auch eine Kontamination von Süßspeisen und anderen Produkten, die vor dem Verzehr keiner Erhitzung mehr unterzogen werden, ist denkbar.
Neben der ausreichenden Erhitzung ist also strikt darauf zu achten, dass alle für die Zubereitung von Trockenpilzen verwendeten Gerätschaften (auch Schneidbretter oder Arbeitsflächen!) vor ihrer Wiederverwendung gründlich gereinigt werden. Am Besten erfolgt die Verarbeitung von Trockenpilzen getrennt von anderen Lebensmitteln. Zum Einweichen der Pilze benutztes Wasser ist so zu entsorgen, dass es nicht zu einer Kontamination anderer Lebensmittel führen kann (z.B. Ausgießen in die Spüle, in der anschließend der Salat gewaschen wird).

Schwere Gesundheitsschäden durch Ephedra-Kraut

In den Niederlanden und über das Internet werden in jüngster Vergangenheit Ephedra-haltige Produkte als Nahrungsergänzungsmittel oder Tee angeboten.
Ephedra (Meerträubel) ist ein chinesisches Heilmittel. Es wird unter dem chinesischen Namen
Mahuang oder als Mormonen-, Brigham- und Mexikanischer Tee gehandelt. Die natürlicherweise enthaltenen Ephedra-Alkaloide, die in Form und Charakter Amphetaminen ähneln, besitzen pharmakologische Eigenschaften: Ephedra-Kraut wirkt gefäßverengend, kreislaufstimulierend, blutdrucksteigernd, zentral erregend, stark entwässernd, appetitdämpfend und krampflösend auf die Bronchien. Die Mittel werden aus diesem Grunde auch als Appetitzügler beworben, der angeblich auch Fett verschwinden und Muskeln wachsen lassen soll. Weiter wird behauptet, die Einnahme dieser Mittel könnte Allergiker von ihrem Heuschnupfen befreien.
Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnen in einer gemeinsamen Pressemitteilung (BgVV-Pressedienst 2002/09) dringend vor dem unkontrollierten Verzehr solcher Produkte. Es kann zu unerwünschten Wirkungen kommen wie z. B. Pupillenerweiterung, Nervosität, Zittern, Schweißausbrüchen, Herzrhythmusstörungen, erhöhtem Blutdruck und bei hoher Dosierung zu Krampfanfällen und psychischen Veränderungen. In den USA sind bereits mehrere hundert Menschen durch die unkontrollierte Einnahme solcher Produkte erkrankt, mehr als 10 starben an den Folgen.
EU-rechtlich bedürfen diese Mittel einer Zulassung als Arzneimittel, ohne eine solche Zulassung sind diese Mittel nicht verkehrsfähig! Die Einnahme von Ephedra-Produkten sollte deshalb auf keinen Fall ohne ärztliche Verordnung bzw. nur unter ärztlicher Kontrolle stattfinden.