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Straßenverkehrsbehörde
Aktualisiert am: 22.08.2011

Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,

die Verkehrsbehörde des Main-Kinzig-Kreises ist zuständig für Ausnahmegenehmigungen an allen Bundesstraßen sowie an Landesstraßen bei Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern.

Sie finden uns in Hanau im Gebäude der Zulassungsstelle, Dörnigheimer Straße 1

Hinweis:
Für das Stadtgebiet Hanau ist ausschließlich das Ordnungsamt der Stadt Hanau zuständig.


Besucheranschrift Postanschrift
 

Main-Kinzig-Kreis
-Straßenverkehrsbehörde-
Dörnigheimer Str. 1
63452 Hanau

 

Main-Kinzig-Kreis
-Straßenverkehrsbehörde-
Postfach 1465
63569 Gelnhausen

Öffnungszeiten Fax E-Mail

Mo. Mi. u. Do.
07.00 Uhr – 13.00 Uhr
Di.
07.00 Uhr – 11.30 Uhr
14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Fr.
07.00 Uhr – 11.30 Uhr

06181/292-22714

verkehrsbehoerde
@mkk.de

Ansprechpartner Telefon E-Mail
Sachgebietsleitung:
Michael Bednarski

06181/292-22634
Stellv. Sachgebietsleitung:
Monika Schmid

06181/292-22632
Assistenz:
Ulrike Sodano

06181/292-22633


 
Erlaubnis zur Durchführung
von Großraum- u. Schwerverkehr
Monika Schmid
Verkehrsrechtliche Anordnungen
(Bundesstraßen, Landesstraßen bei
Gemeinden unter 7.500 Einwohner)
Monika Schmid
Michael Bednarski
Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot /
von der Ferienreiseverordnung
Ulrike Sodano
Kontrolle von Gefahrguttransporten
Bußgeldverfahren im Gefahrgutbereich
Fahrwegbestimmung nach § 35 GGVSeB
Monika Schmid
Erteilung von Konzessionen für
Taxen und Mietwagen
(nur bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern)
Michael Bednarski
Ulrike Sodano
Sonstige Ausnahmen von den
Vorschriften der StVO
Monika Schmid
Ulrike Sodano
Fahrtenbücher Ulrike Sodano
Fachaufsichtsbehörde für die
Straßenverkehrsbehörden der Städte
und Gemeinden des Main-Kinzig-Kreises
(außer der Stadt Hanau)
Michael Bednarski