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Aktuelles Thema der Umwelttechnik: Richtig Heizen vermeidet Ärger mit dem Nachbarn, spart Geld und schont die Umwelt |
| Es kann kein Mensch in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. |
Diese Weisheit findet alljährlich insbesondere während der Heizperiode in der kalten Jahreszeit ihre Bestätigung So häufen sich beim Umweltamt des Main-Kinzig-Kreises zu Beginn jeder Heizperiode die Beschwerden von entnervten Bürgern wegen Rauch- und Geruchsbelästigungen durch Feuerstätten ihres Nachbarn, der eine behaglich beheizte Wohnung genießt und den das Wohlergehen seiner Mitmenschen wenig kümmert. Die zur Belästigung führende "dicke" Luft wird überwiegend durch unsachgemäßen Betrieb von mit festen Brennstoffen befeuerten Heizungsanlagen (Kachelöfen, offene und geschlossene Kamine, Küchenherde) herbeigeführt. Wenn man Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe entsprechend der Kleinfeuerungsanlageverordnung betreibt, dürfte es zu vorgenannten Beeinträchtigungen nicht kommen. Nur zulässige Brennstoffe verwenden! Während bei Gas oder Ölheizungen der jeweilige Zulieferer für den richtigen Brennstoff zu garantieren hat, ist bei Feststofffeuerungsanlagen das Verantwortungsbewußtsein des Betreibers bei der Wahl des richtigen Brennstoffmaterials in hohem Maße gefordert. So dürfen Kamine und kleinere Öfen (bis 15 KW) nur mit trockenem, naturbelassenen, stückigen Holz, Steinkohlen, Braunkohlen sowie Brenntorf und Torfbriketts beheizt werden. Unter trockenem Holz wird Holz verstanden, das mindestens 2 Jahre im Freien regengeschützt gelagert wurde. Je feuchter Holz ist, um so niedriger ist sein Heizwert. Feuchtes Holz zu verbrennen ist aber nicht nur unwirtschaftlich, sondern führt wegen verstärkter Ruß- und Teerbildung zu schädlichen Emissionen. Bei Heizanlagen über 15 KW können auch Holz in Form von Sägemehl, Spänen oder Rinde sowie Stroh oder ähnliche pflanzliche Stoffe eingesetzt werden. Gestrichenes, lackiertes, beschichtetes oder mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, Sperrholz, Span- und Faserplatten sowie Papier, Verpackungsmaterial und Abfälle sind keine zulässigen Brennstoffe für häusliche Feuerstätten und dürfen grundsätzlich nicht verbrannt werden. Besonderheiten beim Betrieb offener Kamine beachten! In offene Kamine gehört ausschließlich naturbelassenes stückiges Holz. Der Einsatz offener Kamine zur ständigen Raumheizung ist nicht erlaubt. Sie dürfen nur gelegentlich, d. h. nach der geltenden Rechtsprechung an 8 Tagen im Monat für jeweils ca. 5 Stunden betrieben werden. Die Nichtbeachtung dieses Verbotes stellt wegen der damit einhergehenden Gesundheitsgefährdung eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Heizungsanlagen sind nicht wartungsfrei! Dies gilt sowohl für mit Feststoffen betriebene Heizungen als auch in besonderem Maße für unsere modernen Öl- und Gasheizungsanlagen mit ihren technisch anspruchsvollen Komponenten. So läßt etwa eine Verschmutzung der Kesselwandungen den Brennstoffverbrauch deutlich ansteigen. Die Verbrennung wird wie auch bei schadhaften Brenndüsen unvollständig. Folge: Neben beträchtlichen Wirkungsgradverlusten werden gefährliche Schadstoffe in die Umwelt abgegeben. Man sollte daher seiner Heizungsanlage hinsichtlich Kundendienst und Wartung die gleiche Bedeutung wie seinem Auto beimessen. Die Ausgaben hierfür machen sich durch Brennstoffeinsparung und Umweltentlastung schnell bezahlt. Auch aufs richtige Lüften kommt es an! Vermeiden Sie ständig gekippte Fenster. Die Heizenergieverluste sind hier wesentlich größer als bei Stoßbelüftung (bei weit geöffneten Fenstern und abgedrehten Heizkörpern beträgt im Winter die notwendige Öffnungsdauer 3 - 5 Minuten zum Austausch der gesamten Raumluft). Sparen durch die richtige Raumtemperatur! Heizen Sie ihre Räume entsprechend der Art und Dauer der Benutzung. Für Fragen und weitere Ratschläge zum Thema "Richtiges Heizen" stehen Ihnen die Mitarbeiter des Immissionsschutz / Schornsteinfegerwesen unter den Telefonnummern (06051) 85 14224 (Herr Theilen) oder (06051) 85 14822 (Herr Kreuter) zur Verfügung. |

