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Umwelt, Naturschutz, ländl Raum >> Umwelt, Naturschutz >> Naturschutz
Aktualisiert am: 15.08.2011
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Allgemeine Informationen der unteren Naturschutzbehörde

Unser Leitbild

Wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde, wollen Natur und Landschaft als Lebensgrundlage für den Menschen und um ihrer selbst willen erhalten und entwickeln (Auszug aus dem Hessischen Naturschutzgesetz).

Unsere Ziele

Mit unserer Arbeit wirken wir auf eine umweltgerechte Entwicklung in den Naturräumen des Main-Kinzig-Kreises hin. Wir tragen dazu bei, daß die biologische Vielfalt nachhaltig gesichert wird und die zum Leben notwendigen Naturgüter, wie z.B. Boden, Wasser und Luft zum Wohlergehen der Menschen, Tiere und Pflanzen dauerhaft erhalten sowie Regenerationspotentiale erkannt und genutzt werden. Darüber hinaus sollen trotz des Strukturwandels in den letzten Jahrzehnten charakteristische Merkmale unserer Kulturlandschaft nicht verloren gehen, um die daran gebundenen Lebensräume der Tier- und Pflanzenwelt und den Erholungswert für die Menschen zu sichern.

Wie erreichen wir unsere Ziele?

Das Land Hessen hat die unteren Naturschutzbehörden per Gesetz beauftragt, Natur und Landschaft zu schützen und zu entwickeln. Um unsere Ziele zu erreichen und die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen, beraten und informieren wir Bürgerinnen und Bürger, Städte und Gemeinden, andere Fachbehörden, Planungsbüros und sonstige Institutionen, nehmen Stellung zu Vorhaben aller Art und entscheiden unter Berücksichtigung der von uns zu vertretenden Belange und des Gemeinwohls.

Beispiele unserer täglichen Arbeit

  • Durch die Mitarbeit an der kommunalen Landschaftsplanung bringen wir das gesamte Spektrum unserer Ziele und Aufgaben in diese speziell für den Naturschutz und die Landschaftspflege vorgesehene Fachplanung ein.
  • Durch die Stellungnahmen im Zusammenhang mit der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen versuchen wir, das Prinzip der Umweltvorsorge unter dem Aspekt eines gesunden Wohnumfeldes zu stärken, mit dem nicht vermehrbaren Naturgut Boden sparsam umzugehen, die Landschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit für die Erholung der Bevölkerung zu erhalten und bauliche Entwicklungen umweltverträglich zu gestalten.
  • Durch unsere Entscheidungen über Bauvorhaben werden Eingriffe auf ein ökologisch verträgliches Maß minimiert und ausgeglichen.
  • Mit der Ausweisung von kleinen Naturschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen und Naturdenkmälern sichern wir eine vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenwelt und erhalten historische Kulturlandschaften bzw. -landschaftssteile von besonders charakteristischer Eigenart für zukünftige Generationen.
  • Durch ausführliche Beratungen gelingt es, auch die nicht besonders geschützten Arten vor einem unnötigen Tod zu bewahren bzw. in ihrem Bestand zu erhalten (z.B. Wespen, Misteln).
  • Durch den gezielten Einsatz finanzieller Mittel sichern wir nachhaltig schützenswerte Lebensräume, entwickeln ein Biotopverbundnetz und werten ausgeräumte Landschaften mit ehemals naturraumtypischen Bestandteilen (z.B. Streuobstwiesen, Feldgehölze) auf.
  • Durch die Mitarbeit an Nutzungs- und Pflegekonzepten streben wir unter Berücksichtigung des Strukturwandels in der Landwirtschaft Lösungen für eine standortangepaßte Bewirtschaftung (z.B. Beweidung von Magerrasen) zum Erhalt der Kulturlandschaft sowie der charakteristischen Tier- und Pflanzenwelt an.
  • Wir wirken bei der Umsetzung einer umweltschonenden Grundwassergewinnung mit, um Feuchtgebiete zu erhalten und die Ressource Wasser für zukünftige Generationen zu sichern.