



GewässerschutzSiedlungs-, Gewerbe- und Industrieflächen sowie intensive Landwirtschaft und die von ihnen ausgehenden stofflichen Belastungen stellen heute die größte Gefahr für die natürliche Beschaffenheit des Grundwassers dar. Im Hessischen Wassergesetz wird der präventive Gewässerschutz als eines der vordringlichsten Ziele des Wasserschutzes genannt. Ein weitgehend flächendeckender Gewässerschutz ist wesentlicher Bestandteil einer dauerhaft umweltgerechten Entwicklung und entspricht dem Ansatz der Nachhaltigkeit im Sinne der AGENDA 21. Der Main-Kinzig-Kreis setzt bei der Realisierung eines flächendeckenden Gewässerschutzes auf Zweigleisigkeit: Zum einen die Ausweisung von Wasserschutzgebieten und zum anderen parallel dazu bzw. als Ersatz dafür den Abschluss von freiwilligen Kooperationsvereinbarungen zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft. Ziel hierbei ist, die bisher nicht ausgeschöpften Potentiale im Gewässerschutz mittels einer gewässerschutzorientierten landwirtschaftlichen Beratung zu realisieren. Zur Umsetzung dieser Strategie hat der Main-Kinzig-Kreis im Jahre 1997 eine kreisweite Rahmenkooperationsvereinbarung mit den Wasserversorgern und den Landwirten im Main-Kinzig-Kreis sowie dem Regierungspräsidium Darmstadt getroffen. In der Vereinbarung verpflichten sich die Kooperationspartner darauf, den Boden sowie das Grund- und Oberflächenwasser als Bestandteil der Natur in seiner Unversehrtheit zu erhalten. Nachteilige Veränderungen z.B. durch den Eintrag von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln sollen verhindert oder behoben werden. Ein Arbeitskreis, der sich aus den Unterzeichnern der Kooperationsvereinbarung zusammensetzt, begleitet die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung. Die Umsetzung der Ziele der Rahmenkooperationsvereinbarung erfolgt durch eine Intensivierung der landwirtschaftlichen Beratung. Im Jahre 1998 wurde daher mit einem zunächst auf 3 Jahre angelegten Beratungsprojekt zur flächendeckenden gewässerschonenden Landbewirtschaftung begonnen. Aufgrund der guten Erfahrungen der ersten Projektphase hat der Kreisausschuss im Jahre 2001 die Verlängerung des Beratungsprojektes um weitere 3 Jahre bis 2004 beschlossen. Kontakt: Herrn Kreuzer, Tel. 06051/85 15643 |

