Erdwärmesonden/ Wärmepumpen Im Boden und im Grundwasser steckt Energie. Diese kann genutzt werden, zum Beispiel um Gebäude zu beheizen. Damit dies problemlos für einen großen Personenkreis möglich ist, ohne andere zu beeinträchtigen oder die Umwelt zu gefährden, müssen die Ressourcen Grundwasser und Erdwärme gemanagt werden. Deshalb hat der Gesetzgeber eine wasserrechtliche Erlaubnispflicht für deren Nutzung vorgesehen. Der Entzug von Wärme aus dem Boden und auch aus dem Grundwasser stellen sogenannte Gewässerbenutzungen nach § 3 WHG/ Wasserhaushaltsgesetz dar, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß § 7 dieser Vorschrift bedürfen. Die Frage, ob das Niederbringen einer Erdwärmesonde möglich ist und wie umfangreich das Zulassungsverfahren sein muss, ist auch abhängig davon, ob die Maßnahme in einem hierfür günstigen, ungünstigen oder unzulässigen Gebiet erfolgen soll. Das Hess. Landesamt für Umwelt und Geologie hat hierzu einen Leitfaden und eine Karte veröffentlicht (
http://www.hlug.de
). Nicht zulässig sind Erdwärmesonden in der quantitativen Zone A sowie in qualitativen Schutzzonen I und II von Heilquellenschutzgebieten sowie in Schutzzonen I und II von Wasserschutzgebieten. Im Zweifel kann Ihnen die Abtlg. Wasser- und Bodenschutz Auskunft geben. Es ist dann dienlich, wenn Sie einen Übersichtsplan mit Einzeichnung Ihres Grundstücks vorlegen können. Weiterhin finden Sie hier Informationen zu den Themen: - Erdwärmesonden und Bodenkollektoren - Entnahme und Wiederversickerung von Grundwasser für eine Wärmepumpe
Zusätzlich werden Ihnen dort Informationen zur Erstellung der jeweiligen Anträge bereit gestellt.
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