



Persönliches BudgetMehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung Ab sofort können Menschen mit Behinderung anstelle von Sachleistungen ein Persönliches Budget beantragen und damit die notwendigen Hilfen selbst organisieren und finanzieren. Grundlage hierfür ist die aktuelle Gesetzgebung im § 17 Sozialgesetzbuch (SGB IX). Ab 01.01.2008 besteht ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget und wir geben Ihnen die Möglichkeit, das Instrument Persönliches Budget mit uns zu gestalten. Zur Informationsbroschüre (PDF-Datei) |

