Suche    |
Sitemap    |
Was erledige ich wo?    |
Impressum
Der geografische Mittelpunkt der EU bei Gelnhausen Meerholz
Aktuelles
Ihr Kreis
Ratgeber
Online-Service
Politik
Ämter und Betriebe
Leben im MKK
Startseite
Kontakt
Druckansicht
Sozialamt >> Pflege und Rehabilitation >> Ambulante Pflegedienste
Aktualisiert am: 22.03.2012
Heimaufnahme
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Persönliches Budget
Broschüre Integrationsplatz
Formulare

Alten- und Pflegeheime
  Ambulante Pflegedienste
Behindertenfahrdienste
Behindertenwegweiser
Beratung bei speziellen Fragen
Freie Heimplätze
Hausnotrufsysteme
Kurzzeitpflege
Palliativpflege, Hospiz, Trauerbegleitung
Pflegestützpunkt
Tagespflege
Verträge und Richtlinien

Ambulante Dienste

Bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit helfen ambulante Pflegedienste mit, die Pflege und Versorgung sicherzustellen und den Verbleib in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Die aufgeführten Pflegedienste sind von den Kostenträgern (Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialhilfeträger) anerkannt und können die Leistungen mit ihnen abrechnen. Einen Leitfaden mit genaueren Angaben zum Leistungsspektrum der ambulanten Dienste und einer Checkliste, die Ihnen die Auswahl zwischen den Diensten erleichtert, können Sie kostenlos bei der Leitstelle für ältere Bürger anfordern.

Informationen über Schritte zur Auswahl eines geeigneten Pflegedienstes, ein Formblatt zur Leistungserfassung und eine Checkliste können Sie als PDF-Dokument auch herunterladen.

Schritte zur Auswahl eines Pflegedienstes

Formblatt zur Leistungserfassung

Checkliste zur Auswahl eines Pflegedienstes

   

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt in Hessen zzt. nach 3 unterschiedlichen Systemen:

a) Abrechnung nach Leistungskomplexen mit hinzuwählbaren Leistungen - Modell "Wiesbadener Module" (M3)

b) Abrechnung nach Leistungskomplexen mit (hinzu)wählbaren Leistungen - Modell "Modifizierte Wiesbadener Module" (M4 bzw. M4.1 und M4.2)

c) Abrechnung nach der tatsächlich aufgewendeten Zeit (nur 1 Dienst im Main-Kinzig-Kreis)

Die nachfolgenden Verzeichnisse geben Ihnen einen Überblick über die zwischen den Verbänden der Pflegekassen und den Verbänden der Leistungserbringer vereinbarten, möglichen Leistungen (Leistungskomplexe/Module) und über die mit den einzelnen Pflegediensten vereinbarten Preise (pro Punkt bzw. pro Stunde). In der Preisliste finden Sie am Ende ein Beispiel für eine Kostenberechnung in dieser nicht ganz einfachen Materie. Welches Abrechnungssystem/Modell der jeweilige Pflegedienst vereinbart hat, ist aus der vierten Spalte der Preisliste zu ersehen.

Darüber hinaus bieten einzelne zugelassene Pflegedienste besondere Betreuungsangebote für Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen und psychischen Erkrankungen (§ 45b, Abs. 1, Nr. 3 SGB XI) an.

Die Pflegeversicherung gewährt hierfür, sofern die Voraussetzungen des § 45a SGB XI erfüllt sind (dauerhafte erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz), einen zusätzlichen Betreuungsbetrag von bis zu 100,00 bzw. 200,00 € monatlich.

Welche ambulanten Pflegedienste diese Betreuungsleistungen anbieten, entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Verzeichnissen:

Im Einzelfall kann eine Pflege und Betreuung durch professionelle Dienste auch rund um die Uhr erforderlich werden. Welche der uns bekannten Dienste eine solche Leistung anbieten, können Sie aus dem folgenden Verzeichnis entnehmen. Erfahrungen mit den Abietern liegen uns in der Regel nicht vor.