Leistungen der Pflegeversicherung ab 01.01.12: Tagespflege nach § 41 SGB XI, nur für die pflegebedingten Aufwendungen (Pflegesätze), je Kalendermonat
0
0
1
450
Werden max. 50 % in Anspruch genommen, erfolgt keine anteilige Kürzung der Pflegesachleistung oder des Pflegegeldes. Werden zusätzlich Pflegesachleistungen in Anspruch genommen, erhöht sich das Gesamtbudget auf 150 %.
2
1.100
3
1.550
Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI für Personen mit erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz, je Kalendermonat
0
100 - 200 €
Je nach Umfang des Betreuungsbedarfs. Diese Leistungen können auch für Kosten der Unterkunft und Verpflegung bzw. für die Investitionskosten eingesetzt werden.
1
2
3
Anmerkungen: *) Incl. Fahrtkosten. Wird der Transport zu bzw. von der Pflegeinrichtung selbst und nicht von der Einrichtung sichergestellt, ist der Pflegesatz um die Pauschale von tgl. 7,67 € zu kürzen. **) Gesondert berechenbare Investitionsaufwendungen wurden bisher mit dem Sozialhilfeträger nicht vereinbart. Die Entgelte für die Investitionskosten sind nur für Sozialhilfeträger bindend. Für "Selbstzahler" werden evtl. höhere Entgelte berechnet.