



TagespflegeTagespflege ist ein teilstationäres Angebot der Altenhilfe. Im Gegensatz zur vollstationären Pflege wird hier die Betreuung nur während des Tages -in der Regel von montags bis freitags- angeboten. Voraussetzung für den Besuch der Tagespflege ist daher, dass die Betreuung nachts und an den Wochenenden sichergestellt ist. Die pflegebedingten Aufwendungen (incl. Fahrtkosten) können im Rahmen der Leistungen für Tagespflege (§ 41 SGB XI) mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Seit 1.7.2008 gibt es dafür ein eigenes Budget. Danach können bis zu 50 % der Tagespflegeleistung ohne Kürzung des Pflegegeldes bzw. der Sachleistung in Anspruch genommen werden. Eine anteilige Kürzung erfolgt erst, wenn die Leistungen für Tagespflege 50 % überschreiten. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten können ggf. im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI (mtl. 100 bzw. 200 €) mit den Pflgekassen abgerechnet werden. Liegen die Voraussetzungen dafür (erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf) nicht vor, sind sie selbst zu tragen. Bei geringem Einkommen und Vermögen besteht evtl. Anspruch auf Sozialhilfe. |
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