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Sozialamt >> Leitstelle für ältere Bürger >> Osteuropäische Haushaltshilfen
Aktualisiert am: 21.12.2011
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Beschäftigung von osteuropäischen Haushaltshilfen in Haushalten mit Pflegebedürftigen


Mit Ausnahme von Personen aus Bulgarien und Rumänien können Haushaltshilfen aus den osteuropäischen EU-Staaten (Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Teschechische Republik, Ungarn) seit dem 1.5.2011 ohne zusätzliche Arbeitsgenehmigung (wie deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) beschäftigt werden.

Was bei einer Beschäftigung zu beachten ist, welche Vor- und Nachteile sie gegenüber selbständig tätigen Haushaltshilfen oder aus einem EU-Beitrittsstaat entsandten Kräften bietet, welche Risiken ggf. damit verbunden sind, was legal ist und was nicht mehr, ist selbst für Profis nicht immer leicht zu durchschauen.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen informiert hierzu gut, übersichtlich und kostenlos auf ihrer Homepage unter http://www.vz-nrw.de/UNIQ132438899122196/link568971A.html.

Aus der nachfolgenden Kurzinformation können Sie die wesentlichen Bedingungen für eine Beschäftigung von Haushaltshilfen aus Bulgarien und Rumänien entnehmen:

Kurzinformation als PDF-Datei




Weitere Informationen und die erforderlichen Formulare erhalten Sie auch unter: www.arbeitsagentur.de -> Bürgerinnen und Bürger -> Arbeit und Beruf -> Vermittlung -> Haushaltshilfen sowie -> Formulare -> Formulare für Unernehmen -> Haushaltshilfen.