



Leistungsabrechnung ambulanter Pflegedienste nach Leistungskomplexen (Modulen) - "M4" - ab 01.05.2004 und "M4.1" bzw. "M4.2" - ab 01.08.2010
Mit Wirkung ab 01.05.2004 erfolgte eine Modifizierung der "Wiesbadener Module" (M3). Hierbei wurde die bisher wählbare Leistung "Mund-/Zahnpflege" dem Grundkomplex zugeordnet, die Leistungskomplexe 14 und 15 (Anziehen von Kompressionsstrümpfen) sind entfallen. Die neue Leistungsbeschreibung hat die Bezeichnung M4. Die einzelnen Leistungskomplexe bestehen in der Regel aus einem "Grundkomplex" und "hinzuwählbaren Leistungen". Die Modelle M4.1 - M4.2 unterscheiden sich von M4 lediglich durch eine höhere Vergütung der Leistungskomplexe 18-20. Die Vergütung beim Leistungskomplex 18 ist außerdem abhängig vom Zeitaufwand (mindestens 30 Minuten bei Pflegestufen 1 und 2 sowie mindestens 45 Minuten bei Pflegestufe 3). Im Grunde gibt es zzt. 2 unterschiedliche Systeme von Leistungskomplexen (Modulen), M3 und M4 (mit M4.1 und M4.2). Welches System der jeweilige Pflegedienst verwendet, ist aus der gesonderten Preisliste zu entnehmen.
Weitere Informationen hierzu können Sie bei der jeweiligen Pflegekassen oder auch bei uns erhalten. |

