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Sozialamt >> Leitstelle für ältere Bürger
Aktualisiert am: 16.01.2012
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Leistungsabrechnung ambulanter Pflegedienste nach Leistungskomplexen (Modulen) - "M4" - ab 01.05.2004 und "M4.1" bzw. "M4.2" - ab 01.08.2010

Mit Wirkung ab 01.05.2004 erfolgte eine Modifizierung der "Wiesbadener Module" (M3). Hierbei wurde die bisher wählbare Leistung "Mund-/Zahnpflege" dem Grundkomplex zugeordnet, die Leistungskomplexe 14 und 15 (Anziehen von Kompressionsstrümpfen) sind entfallen. Die neue Leistungsbeschreibung hat die Bezeichnung M4. Die einzelnen Leistungskomplexe bestehen in der Regel aus einem "Grundkomplex" und "hinzuwählbaren Leistungen".

Die Modelle M4.1 - M4.2 unterscheiden sich von M4 lediglich durch eine höhere Vergütung der Leistungskomplexe 18-20. Die Vergütung beim Leistungskomplex 18 ist außerdem abhängig vom Zeitaufwand (mindestens 30 Minuten bei Pflegestufen 1 und 2 sowie mindestens 45 Minuten bei Pflegestufe 3).

Im Grunde gibt es zzt. 2 unterschiedliche Systeme von Leistungskomplexen (Modulen), M3 und M4 (mit M4.1 und M4.2). Welches System der jeweilige Pflegedienst verwendet, ist aus der gesonderten Preisliste zu entnehmen.

Weitere Informationen hierzu können Sie bei der jeweiligen Pflegekassen oder auch bei uns erhalten.

Ziffer Leistungskomplex / Modul Punktwert Preis €
1 Kleine Körperpflege: Grundkomplex (An-/Auskleiden, Teilwaschen, Mund-/Zahnpflege) 260 Punkte; wählbare Leistungen: Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes = 40 P., Kämmen/Rasieren = 50 P., einfache Hilfe bei Ausscheidungen / Wechsel von Inkontinenzhilfsmittel= 50 P. 400  
2 Große Körperpflege: Grundkomplex (An-/Auskleiden, Ganzkörperwäsche, Mund-/Zahnpflege) 370 Punkte; wählbare Leistungen: Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes = 40 P, Käm-men/Rasieren = 50 P., einfache Hilfe bei Ausscheidungen / Wechsel der Inkontinenzhilfsmittel = 50 P. 510  
3 Große erweiterte Körperpflege: Grundkomplex (An-/Auskleiden, Vollbad, Mund-/Zahnpflege) 470 Punkte; wählbare Leistungen: Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes = 40 P., Käm-men/Rasieren = 50 P., einfache Hilfe bei Ausscheidungen / Wechsel der Inkontinenzhilfsmittel = 50 P. 610  
4 Spezielle Lagerung bei Bettlägerigkeit/Immobilität 100  
5 Umfangreiche Hilfe und Unterstützung bei Ausscheidungen 150  
6 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme - einfache Hilfen (Zwischenmahlzeit) 100  
7 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme - umfangreiche Hilfen (Hauptmahlzeit) 250  
8 Enterale Ernährung über Sonde 150  
9 Hilfestellung beim Aufstehen und Zubettgehen 100  
10 Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung 120  
11 Mobilisation in der Wohnung 120  
12 Begleitung bei Aktivitäten - Abrechnung nach Aufwan, 15-Minuten-Takt, entspricht-> 150  
13 Hauswirtschaftliche Versorgung - Abrechnung nach zeitlichem Aufwand, 5 Minuten entsprechen -> 50  
14 nicht besetzt    
15 nicht besetzt    
16 Erstgespräch durch Pflegefachkraft 900  
17 Folgegespräch bei Änderung der Pflegestufe 300  
18 Beratungseinsatz gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI
M4
Stufen 1+2 bis zu16 €
Stufe 3 bis zu 26 €
M4.1 - M4.2 Stufen 1+2

bis zu 21 €
Stufe 3

bis zu 31 €
19 Hausbesuchspauschale (zwischen 06.00 und 20.00 Uhr)    
M4
  4,76 €
M4.1
  4,83 €
M4.2   5,00 €
20 Erhöhte Hausbesuchspauschale (zwischen 20.00 und 06.00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen    
M4
  9,52 €
M4.1
  9,66 €
M4.2   10,00 €
21 Einsatz einer 2. Pflegekraft Abrechnung entsprechend der Tätigkeit (der Leistungskomplexe)