Suche    |
Sitemap    |
Was erledige ich wo?    |
Impressum
Der geografische Mittelpunkt der EU bei Gelnhausen Meerholz
Aktuelles
Ihr Kreis
Ratgeber
Online-Service
Politik
Ämter und Betriebe
Leben im MKK
Startseite
Kontakt
Druckansicht
Sozialamt >> Behindertenrat >> Barrierefreiheit
Aktualisiert am: 25.01.2012
Aktuelles
Aufgaben
Gesetze (BGG/ AGG/ SGB)
Satzung
  Barrierefreiheit
Barrierefreies Bauen
Nützliche Infos
Sonstige Hilfen
Behinderte auf Reisen
Barrierefreies Reisen
Leitfaden - Unbehinderte Mobiliät
Barrierefreier Straßenverkehrsraum
Behindertenwegweiser

Barrierefreiheit

Nach der Hessischen Bauordnung (HBO) müssen laut § 46 "Barrierefreies Bauen" öffentliche Gebäude und öffentlich zugängige Gebäude in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen so errichtet werden und instand gehalten werden, dass sie von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe genutzt werden können.

Diese Anforderungen gelten insbesondere für:

  • Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens
  • Sport- und Freizeitstätten
  • Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • Verwaltungs- und Gerichtsgebäude
  • Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten
  • Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen
Wenn jemand in seiner Gemeinde feststellt, dass dort ein solches Gebäude errichtet wird, rufen Sie uns bitte an, Tel. 06051-85-12368. Wir können dann feststellen oder feststellen lassen, ob dieses Gebäude im Einklang mit der HBO geplant wurde.

Wir haben zwar einige neuen Gesetze, die das Leben behinderter Menschen in Hessen und dem übrigen Deutschland erleichtern sollen, aber sie müssen auch umgesetzt werden. Hier benötigen wir jedoch auch die Hilfen aller Menschen mit Behinderungen.

Wir werden diese Seite im Laufe der Zeit fortschreiben, um Sie genauer zu informieren, wie Sie uns helfen können, damit wir wiederum I h n e n helfen können.

Handlungsorientierung für barrierefreie Arztpraxen (Infomaterial vom Hessischen Sozialministerium)
Barrieren erschweren eine gleichberechtigte Teilhabe an der medizinischen Versorgung. Diese Handlungsorientierung gibt Tipps wie Barrieren in Arzt- und Zahnarztpraxen, bei Physiotherapeuten, Psychotherapeuten, Ergotherapeuten und vielen anderen für Menschen mit Behinderung wichtigen medizinischen Einrichtungen abgebaut werden können.
www.hsm.hessen.de -> Arbeit und Soziales -> Menschen mit Behinderung