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Sozialamt >> Behindertenrat >> Barrierefreiheit
Aktualisiert am: 16.04.2010
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Barrierefreiheit

Nach der Hessischen Bauordnung (HBO) müssen laut § 46 "Barrierefreies Bauen" öffentliche Gebäude und öffentlich zugängige Gebäude in den dem allgemeinen Besucherverkehr dienenden Teilen so errichtet werden und instand gehalten werden, dass sie von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe genutzt werden können.

Diese Anforderungen gelten insbesondere für:

  • Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens
  • Sport- und Freizeitstätten
  • Einrichtungen des Gesundheitswesens
  • Verwaltungs- und Gerichtsgebäude
  • Verkaufs-, Gast- und Beherbergungsstätten
  • Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen
Wenn jemand in seiner Gemeinde feststellt, dass dort ein solches Gebäude errichtet wird, rufen Sie bitte unseren Vorsitzenden Volkhard Pritsch, Tel. 06051-85-12368, an. Wir können dann feststellen oder feststellen lassen, ob dieses Gebäude im Einklang mit der HBO geplant wurde.

Wir haben zwar einige neuen Gesetze, die das Leben behinderter Menschen in Hessen und dem übrigen Deutschland erleichtern sollen, aber sie müssen auch umgesetzt werden. Hier benötigen wir jedoch auch die Hilfen aller Menschen mit Behinderungen.

Wir werden diese Seite im Laufe der Zeit fortschreiben, um Sie genauer zu informieren, wie Sie uns helfen können, damit wir wiederum I h n e n helfen können.