Was Sie über Ausbildungsförderung wissen sollten Für schulische Aus- und Fortbildungen zahlt der Fachbereich Schulen im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) monatlich eine finanzielle Unterstützung, wenn die Ausbildung förderungsfähig ist, die persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden und die Ausbildung nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen oder das Einkommen und Vermögen des Ehegatten oder der Eltern gedeckt ist. Mitzubringende Unterlagen
Unterlagen zur Ausbildung und Einkommensteuerbescheide der Eltern, Elternteile und des Ehegatten / der Ehegattin aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums. Nachweise über Einkommen und Vermögen des Antragstellers. Besonderheiten
Der Bereich Ausbildungsförderung in Gelnhausen ist ausschließlich für Schülerinnen und Schüler zuständig. Die Ausbildungsförderung für Studenten ist am jeweiligen Studienort zu beantragen. Das sogenannte Meister-BaföG für Bewohner des Main-Kinzig-Kreises wird beim Studentenwerk in Gießen, Behaghel-Straße 23-27, 35394 Gießen, Telefon 0641-40008-152 oder 452 beantragt.
Die Antragsformulare können beim Bundesministerium für Bildung und Forschung kostenlos heruntergeladen werden: Zu den Antragsformularen Im übrigen erfahren Sie dort im einzelnen alles über BAföG Eine unverbindliche BAföG Berechnung finden Sie unter www.bafoeg-rechner.de |