



Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher, die Unterhaltssicherungsbehörde gewährt Personen, die auf Grund der Wehrpflicht
eingezogen werden und deren Familienangehörigen Leistungen zur Sicherung ihres Lebensbedarfs (Unterhaltssicherung) nach Maßgabe des sogenannten Unterhaltssicherungsgesetzes - USG -. Zuständige Behörde für die Feststellung und Bewilligung der Leistungen zur Unterhaltssicherung ist der Main-Kinzig-Kreis (Anschrift etc. siehe unten). |
| Besucheranschrift | Postanschrift | |||||
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Main-Kinzig-Kreis |
Main-Kinzig-Kreis |
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| Öffnungszeiten | Fax | |||||
Mo, Di, Do: 07:00-13:00 Uhr |
06051 85-14959 |
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| Ansprechpartner | Telefon | |||||
| Frau Putz | 06051 85-14300 | Roselinde.Putz @mkk.de | ||||

