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Kreisordnungsamt >> Unterhaltssicherung
Aktualisiert am: 02.11.2011
Leistungsgewährung/ Leistungen

Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,

die Unterhaltssicherungsbehörde gewährt Personen, die auf Grund der Wehrpflicht

  • freiwilligen Wehrdienst leisten
  • zu einer Wehrübung

eingezogen werden und deren Familienangehörigen Leistungen zur Sicherung ihres Lebensbedarfs (Unterhaltssicherung) nach Maßgabe des sogenannten Unterhaltssicherungsgesetzes - USG -.

Zuständige Behörde für die Feststellung und Bewilligung der Leistungen zur Unterhaltssicherung ist der Main-Kinzig-Kreis (Anschrift etc. siehe unten).

Besucheranschrift Postanschrift
 

Main-Kinzig-Kreis
Unterhaltssicherungsbehörde
Im Niederfeld
63589 Linsengericht-Altenhaßlau

 

Main-Kinzig-Kreis
Unterhaltssicherungsbehörde
Postfach 1465
63569 Gelnhausen

Öffnungszeiten Fax E-Mail

Mo, Di, Do: 07:00-13:00 Uhr
Mi:07:00-11:30 Uhr und
14:00-18:00 Uhr
Fr: 07:00-11:30 Uhr

06051 85-14959

Ansprechpartner Telefon E-Mail
Frau Putz
06051 85-14300Roselinde.Putz
@mkk.de