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Kreisordnungsamt >> Jagdbehörde >> Wie erhalte ich meinen ersten Jagdschein?
Aktualisiert am: 23.01.2012
  Wie erhalte ich meinen ersten Jagdschein?
Was brauche ich um einen Jagdschein einzulösen?
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Wie erhalte ich meinen ersten Jagdschein?

Voraussetzungen:

Nach § 15 Abs. 5 Bundesjagdgesetz ist die erste Erteilung eines Jagdscheines davon abhängig, daß der Bewerber im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes eine Jägerprüfung bestanden hat, die aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil und einer Schießprüfung besteht. In der Jägerprüfung müssen ausreichende Kenntnisse der Tierarten, der Wildbiologie, der Wildhege, des Jagdbetriebes, der Wildschadensverhütung, des Land- und Waldbaues, des Waffenrechts, der Waffentechnik, der Führung von Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen), der Führung von Jagdhunden, in der Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen, in der Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel, und im Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht nachweisen.

Was habe ich zu tun?

Es ist ein Vorbereitungslehrgang bei einer durch den Landesjagdverband Hessen e.V. anerkannten Vereinigung zu belegen. Dazu können Sie sich bei den Kreisjagdvereinen des Main-Kinzig-Kreises anmelden. Ansprechpartner und Lehrgangsleiter sind:

Kreisjagdverein Gelnhausen e.V. Ansprechpartner / Lehrgangsleiter:
Udo Dallmann
Waldstraße 21
63571 Gelnhausen-Haitz
Tel.: 0175 9233106
Hanauer Jagdklub e.V. Ansprechpartner / Lehrgangsleiter:
C/o.: Dieter Rawert
Tel.: 0170 6884843
email: ausbildung@hanauer-jagdclub.de
Kreisjagdverein Schlüchtern e.V. Ansprechpartner / Lehrgangsleiter:
C/o.: Klaus Jäger
Fuldaer Str. 24
36119 Neuhof
Tel.: 0176 43068134

Die Anmeldung zur Prüfung hat bis spätestens zwei Monate vor der schriftlichen Prüfung bei der Unteren Jagdbehörde des Main-Kinzig-Kreises zu erfolgen (i.d.R. im Rahmen des Lehrganges).

Hier: Der Jagdscheinantrag als PDF-Datei zum ausdrucken

Die Prüfungsgebühren betragen:

Jägerprüfung 180,00 €
Wiederholung der Schießprüfung im Rahmen der Jägerprüfung 65,00 €