einen Antrag (erhältlich bei der Unteren Jagdbehörde) auf Erteilung eines Jagdscheines,
Originalprüfungszeugnis über eine bestandene Jägerprüfung im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes,
eine Versicherungsbestätigung über ein bzw. drei Jahre einer bestehenden Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 500.00 € für Personenschäden und 50.000 € für Sachschäden),
ein Paßbild und
Bundespersonalausweis/Reisepaß
Bei Verlängerung eines Jagdscheines:
einen Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (erhältlich bei der Unteren Jagdbehörde),
eine Versicherungsbestätigung über ein bzw. drei Jahre einer bestehenden Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 500.000€ für Personenschäden und 50.000 € für Sachschäden),
den letzten Jagdschein und
wenn eine Verlängerung des alten Jagdscheines nicht möglich ist, dann ist zusätzlich ein Passbild erforderlich
Für Angehörige des staatlichen, kommunalen und privaten Forstdienstes, welche die vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen haben und die in diesem Beruf tätig sind, für Personen, die sich in der dafür vorgesehenen Ausbildung befinden, für sachkundige Personen (Jagdberater/Sachkundige der Hegegemeinschaften), sowie für bestätigte Jagdaufseher ermäßigt sich die Gebühr und Jagdabgabe für Jahresjagdscheine und Dreijahresjagdscheine um 50%.