Suche    |
Sitemap    |
Was erledige ich wo?    |
Impressum
Der geografische Mittelpunkt der EU bei Gelnhausen Meerholz
Aktuelles
Ihr Kreis
Ratgeber
Online-Service
Politik
Ämter und Betriebe
Leben im MKK
Startseite
Kontakt
Druckansicht
Kreisordnungsamt >> Jagdbehörde >> Was brauche ich um einen Jagdschein einzulösen?
Aktualisiert am: 15.08.2011
Wie erhalte ich meinen ersten Jagdschein?
  Was brauche ich um einen Jagdschein einzulösen?
Mustervordrucke

Was brauche ich um einen Jagdschein einzulösen?

Bei Ersterteilung eines Jagdscheines:

  • einen Antrag (erhältlich bei der Unteren Jagdbehörde) auf Erteilung eines Jagdscheines,
  • Originalprüfungszeugnis über eine bestandene Jägerprüfung im Geltungsbereich des Bundesjagdgesetzes,
  • eine Versicherungsbestätigung über ein bzw. drei Jahre einer bestehenden Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 500.00 € für Personenschäden und 50.000 € für Sachschäden),
  • ein Paßbild und
  • Bundespersonalausweis/Reisepaß
Bei Verlängerung eines Jagdscheines:

  • einen Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines (erhältlich bei der Unteren Jagdbehörde),
  • eine Versicherungsbestätigung über ein bzw. drei Jahre einer bestehenden Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 500.000€ für Personenschäden und 50.000 € für Sachschäden),
  • den letzten Jagdschein und
  • wenn eine Verlängerung des alten Jagdscheines nicht möglich ist, dann ist zusätzlich ein Passbild erforderlich
Jagdantrag:

Gebühren:

Jagdscheinart Jagdabgabe Gebühr insgesamt
Jahresjagdschein 40,00 € 40,00 € 80,00 €
Jahresjagdschein ermäßigt 20,00 € 20,00 € 40,00 €
Dreijahresjagdschein 95,00 € 95,00 € 190,00 €
Dreijahresjagdschein ermäßigt 47,50 € 47,50 € 95,00 €
Falkner-Jahresjagdschein 18,00 € 18,00 € 36,00 €
Falkner-Dreijahresjagdschein 45,00 € 45,00 € 90,00 €
Jugendjagdschein
(mindestens 16 Jahre)
18,00 € 18,00 € 36,00 €
Tagesjagdschein 15,00 € 15,00 € 30,00 €
Zweitschrift   18,00 € 18,00 €
       
Ermäßigung Für Angehörige des staatlichen, kommunalen und privaten Forstdienstes, welche die vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen haben und die in diesem Beruf tätig sind, für Personen, die sich in der dafür vorgesehenen Ausbildung befinden, für sachkundige Personen (Jagdberater/Sachkundige der Hegegemeinschaften), sowie für bestätigte Jagdaufseher ermäßigt sich die Gebühr und Jagdabgabe für Jahresjagdscheine und Dreijahresjagdscheine um 50%.