



| Welche Voraussetzungen müssen erbracht werden, um eine Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (Makler) zu erlangen ? |
Antragsberechtigt sind
Voraussetzung bei allen Anträgen: Die Gewerbetreibenden müssen im Main-Kinzig-Kreis ihren Betriebssitz errichten.
HINWEIS: Die Gebühr beträgt je nach Art der beantragten Erlaubnis ab 300-, Euro. Weitere detailierte Informationen zum Antragsverfahren und den entstehenden Kosten sowie den Antragsvordruck erhalten Sie telefonisch unter der Rufnummer 06051/85 14308. |

