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Kreisordnungsamt >> Gewerbeamt >> Erlaubnis nach §34c Gewerbeordnung (Makler)
Aktualisiert am: 16.08.2011
Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz
  Erlaubnis nach §34c Gewerbeordnung (Makler)

Welche Voraussetzungen müssen erbracht werden, um eine Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (Makler) zu erlangen ?

Antragsberechtigt sind

  • natürliche Personen
  • juristische Personen (z.B. GmbH, AG)
  • Für Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeiten (z.B. GbR, OHG, einschl. GmbH & Co. KG) wird die Erlaubnis für die geschäftsführenden Gesellschafter bzw. die geschäftsführende GmbH erteilt.

Voraussetzung bei allen Anträgen: Die Gewerbetreibenden müssen im Main-Kinzig-Kreis ihren Betriebssitz errichten.

Es ist ein Antrag zu stellen, dem folgende Unterlagen beizufügen sind:

  1. Amtliches Führungszeugnis für Behörden (nach § 30 Absatz 5 BZRG) - Ist bei der Wohnsitzbehörde zu beantragen
  2. Gewerbezentralregisterauszug (ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
  3. Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Finanzamtes
  4. Auskunft über Einträge ím Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes, in dessen Bezirk der Antragsteller in den letzten drei Jahren seinen Wohnsitz hatte
  5. Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug, bei beabsichtigter Neugründung: Gesellschaftervertrag; Gewerbezentralregisterauszug für die Firma

HINWEIS: Die Gebühr beträgt je nach Art der beantragten Erlaubnis ab 300-, Euro.

Weitere detailierte Informationen zum Antragsverfahren und den entstehenden Kosten sowie den Antragsvordruck erhalten Sie telefonisch unter der Rufnummer 06051/85 14308.