Suche |
Sitemap  |
Was erledige ich wo? |
Gästebuch |
Impressum
Der geografische Mittelpunkt der EU bei Gelnhausen Meerholz
AktuellesIhr KreisRatgeberOnline-ServicePolitikÄmter und BetriebeLeben im MKK
Startseite
Kontakt
Druckansicht
Kreisordnungsamt >> Gewerbeamt >> Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz
Aktualisiert am: 17.02.2009
  Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz
  Erlaubnis nach §34c Gewerbeordnung (Makler)

Wie erhalte ich eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz ?

Welche Voraussetzungen müssen für eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz erfüllt sein?

  • Ihr Hauptwohnsitz ist im Main-Kinzig-Kreis
  • Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet
  • Sie haben Ihre gesundheitliche Eignung sowie Ihre persönliche Zuverlässigkeit durch Vorlage eines ärztlichen Attestes bzw. eines Führungszeugnisses für Behörden nachgewiesen
  • Sie haben in einer mündlichen und schriftlichen Überprüfung beim Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises nachgewiesen, dass die Ausübung der Heilkunde durch Sie nicht zu einer Gefahr für Ihre Patienten oder der Allgemeinheit wird.
Die Überprüfungen finden im März und Oktober jeden Jahres statt.

Nach bestandener Überprüfung erhalten Sie eine schriftliche Erlaubnis, die zur Ausübung der Tätigkeit als Heilpraktiker berechtigt.

Weitere detailliierte Informationen zum Antragsverfahren und den entstehenden Kosten erhalten Sie telefonisch unter der Rufnummer 06051/85 14308.