


| Wie erhalte ich eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz ? |
Welche Voraussetzungen müssen für eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz erfüllt sein?
Nach bestandener Überprüfung erhalten Sie eine schriftliche Erlaubnis, die zur Ausübung der Tätigkeit als Heilpraktiker berechtigt. Weitere detailliierte Informationen zum Antragsverfahren und den entstehenden Kosten erhalten Sie telefonisch unter der Rufnummer 06051/85 14308. |






