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Kreisordnungsamt >> Gewerbeamt
Aktualisiert am: 12.09.2011
Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz
Erlaubnis nach §34c Gewerbeordnung (Makler)

Sehr geehrte Besucherin, sehr geehrter Besucher,

wir haben im folgenden Informationen zur Erlangung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz bzw. zur Erlangung einer Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (Makler) für Sie zusammengestellt.

Für die Erteilung folgender gewerberechtlicher bzw. gaststättenrechtlicher Erlaubnisse sind die Ordnungsämter der Gemeinden/Städte zuständig:
Gaststättenerlaubnisse, Gewerbean-, um- und abmeldungen, Reisegewerbekarte, Spielhallen, Aufstellung von Geldspielgeräten in Gaststätten, Versteigerer, Pfandleiher, Bewachungsgewerbe, Marktwesen


Besucheranschrift Postanschrift
 

Main-Kinzig-Kreis
Kreisordnungsamt,
Gewerbewesen
63589 Linsengericht - Altenhaßlau

 

Main-Kinzig-Kreis
Kreisordnungsamt,
Gewerbewesen
Postfach 1465
63569 Gelnhausen

Öffnungszeiten Fax E-Mail

Mo, Di, Do: 07:00-13:00 Uhr
Mi:07:00-11:30 Uhr und
14:00-18:00 Uhr
Fr: 07:00-11:30 Uhr

06051 85-14959

Ansprechpartner Telefon E-Mail
Makler- und Heilpraktikerwesen
Herr Straub
06051 85-14308Eberhard.Straub@mkk.de
Gewerbe- und GaststättenwesenHerr Glück06051 85-14310William.Glueck@mkk.de
Bekämpfung der SchwarzarbeitHerr Förster06051 85-14312Michael.Foerster
@mkk.de