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Kreisordnungsamt >> Fischereibehörde >> Fischereischein
Aktualisiert am: 15.08.2011
  Der Weg zum Fischereischein

Der Weg zum Fischereischein
Vorbereitungslehrgang --> Fischerprüfung --> Fischereischein
Vorbereitungs-lehrgänge: Gebühr = ca. € 61,28
+ Lehrmaterial
Anmeldung bei den Ausbildern:  
Dauer:
mindestens 30
Unterrichts-
stunden
Herr Arno Körfer
Schwarzdornweg 8
65760 Eschborn
Tel.: 06173 64145
mobil:0151 11939238
Herr Jürgen Günther
Ostheimer Str. 26
63452 Hanau
Tel.: 06181/81223
Fischerprüfung Die Gebühr beträgt 30,00 €; Antragsformulare sind bei den Ausbildern und der unteren Fischereibehörde erhältlich. Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung ist mit folgenden Unterlagen der unteren Fischereibehörde vorzulegen:
  a. Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang nach § 4 der Verordnung über die Fischereiprüfung und über die Fischereiabgabe,
b. Quittung über die bezahlte Fischerprüfungsgebühr in Höhe von 30,00 €
c. polizeiliches Führungszeugnis nach Belegart "O", zu beantragen über die Wohngemeinde (ab dem 14. Lebensjahr erforderlich) - Kosten: 13,00 € ,
d. Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters bei minderjährigen Antragstellern.
  Der Prüfungsort wird in der Einladung zur Fischerprüfung bekanntgegeben.
Fischereischein Der Fischereischein ist nach bestandener Prüfung mit dem Prüfungszeugnis bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Es fallen folgende Gebühren (Verwaltungsgebühr und Fischereiabgabe) an:    
  Jugendfischereischein = € 4,00 Gebühr + € 3,50 Fischereiabgabe
  Fünfjahresjugendfischereischein = € 6,00 Gebühr + € 17,00 Fischereiabgabe
  Jahresfischereischein = € 5,00 Gebühr + € 7,50 Fischereiabgabe
  5-Jahresfischereischein € 9,05 Gebühr + € 27,00 Fischereiabgabe
  10-Jahresfischereischein = € 18,00 Gebühr + € 50,00 Fischereiabgabe

- Anzeige über gemeinschaftliches Fischen (PDF-Datei; online ausfüllbar)